Hallo ich habe ein Führerschein und befinde mich noch in der Probezeit. Bin drei mal geblitzt worden a15 Euro Bußgeld musste ich Zahlen also 3 mal 15 Euro in paar Monaten. Seitdem halte ich mich an Geschwindigkeiten.jetz war Polizei Kontrolle u Kinder waren nicht angeschnallt. Ich schnalle meine Kinder immer an aber kurz vor Kindergarten schnallen Sie sich ab und ich konnte nicht anhalten.es wird eine Anzeige geschrieben und Aussage war von mir , das meine Kinder sich während der Fahrt abgeschnallt haben.der Polizist notierte es sich u sagte das ein Bußgeld von 96 EUR auf mich zukommt und 1 Punkt in Flensburg.er sagte das er nicht weiss was mit meinem füherschein passiert da ich in der Probezeit von.ich solle im Internet nach sehen.wie ich gelesen habe passiert nichts mit meinem füherschein. Viele sagen das war ein N Delikt. Haben Sie recht oder passiert jetzt was?
B Delikt meinte ich
Deine Frage kann ich nicht beantworten, aber 15 Euro für geblitzt werden ist kein Bußgeld, sondern Verwarnungsgeld. Verwarnungsgelder werden nirgends gespeichert.
Ok danke
Hi.
Keine Ahnung, was jetzt genau passiert, aber
da hofft man doch, das du in deinem eigenen ( und dem deiner Kinder ) Interesse richtig was vor den Bug kriegst. FS Entzug und Nachschulung wäre wohl das Mindeste.
Und mach dich bitte nicht lächerlich mit " haben sich selbst abgeschnallt ". Meinst du, die Beamten ziehen sich die Hose mit der Zange an?
Schon richtig, aber dir ist auch klar, das bei einer Häufung solcher Dinge ( gerade in der Probezeit ) sogar eine MPU verhängt werden kann?
Meinem Verständnis nach:
handelt es sich um EINEN B-Verstoß.
Die Zahlen des Polizeibeamten kann ich nicht nachvollziehen.
Hier Infos für Probezeitler:
Hallo.
Doch, das tun Kinder tatsächlich. Manche haben schon mit zwei Jahren „ge-schnallt“, wie das geht. Was natürlich nicht heißt, daß man ihnen das mit konsequenter Erziehung nicht wieder abgewöhnen kann.
Gruß,
Kannitverstan
Meine Zweijährige bekommt das locker hin. Die Sechsjährige erst recht.
Ist halt Erziehungssache, ob sie das, was sie können auch tun
Hallo,
Nun, Du wirst warscheinlich Post bekommen. Ggf. auch wegen des im anderen Thread beschriebenen „verlorenen“ Fahrzeugscheines. Geblitzt werden in der Probezeit und wenns auch nur 15,- / Verstoß sind lässt schon tief blicken!
Allerdings würde ich mir da ECHT mal Gedanken machen bei dem was Du so alles vergisst und die Kinder bei der Fahrt nicht richtig im Griff hast was wird dann als nächstes passieren?! Irgendwann ist es mal zu spät … denk mal drüber nach!
Gruß
h.
Mich würden Deine weiteren Maßnahme-Stufen für andere OWi oder auch Straftaten interessieren wenn Du hier schon die Entziehung der FE für angebracht hältst.
Muss man dann bei einem Rotlichtverstoß mit Haft rechnen?
Gruß Crack
Dafür müsste die Fahrerlaubnisbehörde aber auch eine Häufung bemerken können -
das ist äußerst unwahrscheinlich wenn nichts gespeichert wird.
Gruß Crack
Man macht Dir folgenden Tatvorwurf:
Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder.
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 99.2 BKat
- 70€ Bußgeld
- 28,50€ Gebühren/Auslagen
- 1 Punkt [bleibt 2,5 Jahre eingetragen]
Dabei handelt es sich um einen B-Verstoß - wenn das Dein Erster Verstoß dieser Art mit Punkt ist hat das keine Folgen für die Probezeit. Das ist erst dann der Fall wenn Du Dir noch einen Punkt einfangen solltest.
Gruß Crack
Du hast aber von der Frisöse in D’dorf gehört, die wg. permanentem Falschparken ihre FE losgeworden ist?
Nein, habe ich nicht.
Wenn Du einen Link dazu hättest?
Ich wette das sich dieser Fall massiv von der Frage unterscheidet.
Gruß Crack
Mir hat sogar mal eine Polizistin ausdrücklich gesagt, wenn ich die Verwarnungsgelder wegen Falschparkens immer pünktlich bezahle, könne ich so oft falsch parken, wie ich wolle. - Sie schien das sogar befürworten zu wollen.
Hallo,
wenn das tatsächlich so vermerkt wird, würde ich gerne die Frage, im Sinne des eigentlichen Fragestellers, ergänzen:
Wird das Jugendamt/Gericht auf irgendeinem Weg davon erfahren?
Gruß
Tobias
Es erfolgt ein Eintrag beim KBA Flensburg, eine automatische Weiterleitung dieser Info wäre mir neu.
Zugriff haben Fahrerlaubnisbehörden, die Polizei und sicher auch Gerichte - das Jugendamt wohl eher nicht.
Gruß Crack
Es geht nicht um eine einmalige Verfehlung. Ein Fahrzeugführer, welcher binnen weniger Monate, dreimal auffällig wird, ist in meinen Augen unbelehrbar. Gerade da es sich um das gleiche Delikt handelt. Wer in kurzer Zeit so häufig „geblitzt“ wird, fährt auch an anderen Stellen mit überhöhter Geschwindigkeit.
Oder sollten diese drei Fälle nur Zufall gewesen sein? Mitnichten.
Eine gewisse Zeit ohne Lappen und ggf. ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen wären mehr als angebracht, zumal es um Probezeit geht.
Der FS wird hier eben „auf Probe“ ausgestellt und ich sehe die Eignung zum Führen eines KFZ hier momentan nicht als gegeben. Zumal noch weitere Dinge im Raum stehen.