Davon gehe ich auch aus. Ich gehe weiter davon aus (die Schilder, die noch weiter davor waren, habe ich mir nicht angeschaut, ich selbst habe 2-3 Autolängen HINTER diesen Schildern geparkt), dass noch weiter vorher ein normales festes Schild mit Anfang absolutes Halteverbot steht, das mobile mit dem Nachtlauf haben sie nur dazwischen gestellt, deswegen dürfte das, was ich von dir oben zitiert habe, zutreffend sein.
Zu 4.:
Ich bin mir nicht sicher, aber es kann sein, dass auf dem Seitenstreifen davor Parken mit Parkschein erlaubt ist, insofern wäre ja das Halteverbotschild für die Fahrbahn sinnvoll.
Zu 5.:
Und außerhalb der Zeiten auch zum kostenlosen Parken, ja? Das war meine ursprüngliche Frage.
Du hattest vorher noch geschrieben:
Eingeschränktes Halteverbot ist doch das Zeichen Nr. 286.
Was meinst du mit „nur Halten erlaubt“, ein weiteres Schild (welches wäre das dann?) oder die Handlung an sich?
Viele Grüße
Christa