Also, ich antworte mir selbst mit einer Ergänzung: es handelt sich um eine Einbahnstraße in einer Innenstadt (diese Schilder standen auf der linken Seite), wo sich auf beiden Seiten jeweils ein Seitenstreifen befindet, und wo streckenweise Parken mit Parkschein erlaubt ist. Zu Beginn dieser „Teilstrecke“ (s. Foto) steht aber nichts von einem Parkschein.
Das Nachtlaufschild hat mich nicht überfordert, weil heute bekanntlich nicht der 8.6. ist :D, sondern das Halteverbotschild mit den beiden Zusatzschildern, in Kombination mit der Info, die ich euch unbeabsichtigt vorenthalten habe, dass auf Teilen der Seitenstreifen im Verlauf der Straße nur das Parken mit Parkschein erlaubt ist.
Zum Thema fix vs. mobil: ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube nur das, was mit dem Nachtlauf zusammenhing, ist mobil.
Parken auf der Straße ist nicht so gut, glaube ich: DIREKT neben dem Seitenstreifen verläuft ein Fahrradstreifen, der entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße freigegeben ist. Und zwischen dem Fahrradstreifen und dem Parkstreifen auf der rechten Straßenseite passen gerade so die Busse durch, glaube ich. Das ist übrigens eine ganz tolle Erfindung: um vom linksseitigenen Parkstreifen wegzukommen, muss man nach hinten schauen, um sicherzugehen, dass von hinten nichts kommt, weder Auto, noch Bus, noch Radfahrer, der in Einbahnstraßenrichtung fährt, und dabei muss man aufpassen, dass man keinen Radfahrer auf die Haube nimmt, der gerade mal auf dem Radstreifen direkt neben dem Parkstreifen „von vorne“ angerast kommt.
Hier kann man das ziemlich gut sehen, das ist ein Ausschnitt von Google Maps:
Die gestrichelte Linie stellt die Begrenzung des Fahrradstreifens dar. Einbahnstraße ist Fahrtrichtung „nach oben“, Radstreifen ist Fahrtrichtung „nach unten“.