> Guten Tag, ich hatte gestern eine kleine Auseinandersetzung mit einem
> Mitbewohner unseres Hochhauses dabei ging es um das Grillen mit
> Propangas auf dem Balkon. In unserer Teilungserklärung wird dieses
> Thema überhaupt nicht angesprochen, daher habe ich in der Hausordnung
> nachgeschaut und da stand folgendes zu lesen: Das Grillen auf dem
> Balkon mit Propangas ist nur in kleinen Mengen erlaubt. Jetzt meine
> Frage: Was ist mit kleinen Mengen gemeint ? Zur Zeit steht 1 Flasche
> mit ca. 11 bzw. 12 Liter auf dem Balkon. Ist dies eine große Menge ,
> oder eine kleine ? Ich würde mich sehr freuen, wenn man mir
> weiterhelfen könnte oder mir einen Ansprechpartner mitteilen könnte.
Ich bedanke mich im voraus und grüsse Sie
Ingrid
tut mir leid da kann ich dir auch nicht helfen.
Hallo Ingrid, ich denke 12 KG ist eine „Haushaltsübliche“ Menge. Als Argumentationshilfe gilt eine, in einer Küche nicht unübliche, Gaskochstelle welche mit 12 Kg gespeißt wird.
Oder ist die „kleine Menge“ etwa auf das Grillgut bezogen? )
Um künftigen Streitereien aus dem Wege zu gehen sollte meinens erachtens die neu Hausordnung mit Hilfe von Deutschen Mieterbund nach heutigem Standart erstellt werden.
Viele Grüße Klaus