Ich habe kürzlich von der Möglichkeit erfahren, dass Unternehmer beim Kauf im EU-Ausland die UID angeben können und dadurch die Mehrwertsteuer nicht zahlen müssen. Nun interessiert mich, ob es dann beim Nettopreis bleibt oder die MwSt. indirekt an anderer Stelle gezahlt werden muss, beispielsweise als Steuernachzahlung am Ende des Jahres. Wer kennt sich aus?
Servus,
wenn die Ware von einem Land in ein anderes im Gemeinschaftsgebiet gelangt, ist das für den Verkäufer eine USt- (oder IVA- oder VAT- oder TVA- oder irgendwas anderes)freie innergemeinschaftliche Lieferung.
Für den Erwerber ist das ein innergemeinschaftlicher Erwerb, auf den er 19 bzw. 7 % deutsche USt schuldet. Diese USt kann er als Vorsteuer abziehen, wenn er die Ware für sein Unternehmen erworben hat.
Moral: Genau wie beim Einkauf im Inland kalkuliert ein deutscher Unternehmer beim Kauf im Gemeinschaftsgebiet „netto“; Voraussetzung: Er legt eine gültige USt-Identifikationsnummer vor und er weist nach, dass die Ware in ein anderes Land des Gemeinschaftsgebietes gelangt.
Wie genau Verbringen und Verbleib nachgewiesen werden muss, wenn die Ware durch den Käufer abgeholt wird, richtet sich nach den Rechtsnormen in dem Land, in dem die Ware gekauft wird. In Ländern, die die USt strenger kontrollieren als D, wie z.B. Italien, dürfte es beinahe unmöglich sein, den Nachweis bei Abholung formgerecht zu führen.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
Wann entrichtet der Unternehmer denn die 19% USt.?
Mir hat nämlich ein Shop im EU-Ausland mitgeteilt, dass ich bei Angabe der UID die Produkte steuerfrei erwerben kann.
Servus,
da die 19% USt auf innergemeinschaftlichen Erwerb in der Regel als Vorsteuer abziehbar sind, werden sie nicht entrichtet - das ist dann ein Nullsummenspiel.
Wenn sie nur teilweise abziehbar sind, etwa bei gemischter Verwendung eines Wirtschaftsgutes, werden sie mit dem Voranmeldungszeitram angemeldet und bezahlt, in den der innergemeinschaftliche Erwerb fällt.
Verloren geht da nichts, weil anhand der Zusammenfassenden Meldung erkennbar ist, wer die Lieferung erhalten hat.
Schöne Grüße
MM
Wann entrichtet der Unternehmer denn die 19% USt.?
Hi,
der Unternehmer entrichtet die Umsatzsteuer, wenn er den Artikel in Deutschland verkauft hat.
Er erwirbt etwas in den Niederlanden für 1 € und zahlt keine Umsatzsteuer. Dann verkauft er es in Deutschland für 3 €. Jetzt muss er in Deutschland 0,48 € Umsatzsteuer bezahlen. (bei 19 %).
Schöne Grüße
vV
Danke Euch beiden. Den Zusammenhang habe ich jetzt verstanden. Allerdings habe ich noch eine Frage für einen speziellen Fall:
Ich kaufe nun als Unternehmer mit UID einen Artikel für meinen Betrieb, den ich nicht weiter verkaufe, also zum Beispiel ein Möbelstück. Wer zahlt dann die MwSt.?
Hi,
dann hat Herr Schäuble Pech gehabt.
Gruß
vV
Servus,
auf diesen innergemeinschaftlichen Erwerb ist USt mit 19 % fällig, die gleichzeitig als Vorsteuer abziehbar ist.
Es funktioniert also genau gleich wie bei einer Anschaffung von einem deutschen Unternehmer: Der stellt deutsche USt in Rechnung, die als Vorsteuer abziehbar ist und die USt-Zahllast bei dem mindert, der das Wirtschaftsgut erwirbt: Einer führt die USt ab und der andere zieht sie als Vorsteuer ab. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb ist das nicht auf zwei Unternehmer verteilt, sondern findet bei ein und demselben statt.
Schöne Grüße
MM
Servus,
die USt, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb fällig ist, hat nichts mit der USt zu tun, die der Kunde bezahlt, wenn er etwas kauft. Dass man auf einen Erwerb und nicht auf einen Erlös USt schuldet, ist ein bissle schwierig zu verstehen, wenn man sonst immer bloß Erlöse und USt in Zusammenhang bringt. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb ist es aber kein Erlös, der die USt auslöst.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM,
bitte korrigiere mich, falls ich es falsch sehe:
im Endeffekt ist es aber so, dass die Ware eingekauft wird, ohne Ust abzuführen.
So funktioniert das z.B. bei diesem Unternehmen direkt an der Grenze auf niederländischem Boden
Der deutsche Kunde kauft und bezahlt keine Ust. Dafür füllt er an der Kasse einen Zettel aus. Da steht dann:
Zielland, Bestimmungsort, Kennzeichen des Fahrzeuges und Name des Einkäufers.
Jetzt fährt er nach Hause und hat eine Rechnung ohne Ust.
Verkauft er nun die Ware, dann führt er dafür die Ust ab, wie ich es bei meiner Antwort dazu gesagt habe.
Verkauft er sie nicht, sondern stellt Z.B. , wenn es ein Schrank ist, den in seinen Laden, dann hat er den gekauft, ohne dafür Ust abgeführt zu haben.
Für den Geschäftsmann ist es wurscht, ob er die Ust abführt und sie einen Monat später wieder erstattet, bzw. verrechnet zu bekommen.
Vielleicht sind es aber Gedankengänge von Schnäppchenjägern, die jetzt darüber nachdenken, wie man zu Nettopreisen einkaufen könnte.
Für diesen Fall gibt es erstens die Hürde der Ust Ident Nummer und zweitens eine sehr strenge Handhabung des niederländischen Unternehmens, dass wirklich nur Geschäftsleute mit nachgewiesenen Umsätzen dort einkaufen können.
Schöne Grüße und einen schönen Tag
vV
Servus,
ob die USt, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb geschuldet wird, gleichzeitig abziehbare Vorsteuer ist, hängt davon ab, wofür sie verwendet wird. Wenn sie nicht oder nur teilweise als Vorsteuer abziehbar ist, wird sie durch den Erwerber geschuldet - der Verkäufer ist da aus dem Schneider.
Die Kontrolle, ob der Empfänger seinen USt-pflichtigen Erwerb richtig behandelt oder eben als „Schnäppchen“ an seinen Büchern vorbeidirigiert, ist über die Zusammenfassende Meldung möglich: Der Lieferant meldet seine innergemeinschaftlichen Lieferungen gruppiert nach USt-Identifikationsnummern dem Fiskus - auf diese Weise ist belegt, wo die Lieferungen landen und was die Empfänger damit machen.
Schöne Grüße
MM