hallo
wenn im mietvertrag steht „…kann von jedem teil mit 3 monatiger frist gekündigt werden…“
der mieter allerdings schon 13 Jahre in der wohnung wohnt, kann der eigentümer trotz dem eine 3 monatige kündigung aussprechen / durchsetzen ?
Gruß zaza
hallo
wenn im mietvertrag steht „…kann von jedem teil mit 3 monatiger frist gekündigt werden…“
der mieter allerdings schon 13 Jahre in der wohnung wohnt, kann der eigentümer trotz dem eine 3 monatige kündigung aussprechen / durchsetzen ?
Gruß zaza
Hi!
Das wäre ja noch schöner, wenn der Mietvertrag über dem Gesetz steht.
im BGB §573c steht, daß der Vermieter zunächst 3 Monate Frist hat, nach 5 und 8 jahren erhöht sich die Frist um jeweils drei Monate, man ist dann also bei 6 bzw 9 Monaten.
Und nur um sicher zu stellen, daß kein Vermieter meint, etwas anderes in den Vertrag zu nehmen, steht da auch, daß alles andere, was nachteilig für den Mieter wäre, ungültig ist. Heißt: wenn der Vermieter 12 Monate gewährt, ist das super, wenn er 1 Monat gewährt, ist das ungültig, und es gelten die 3, 6 oder 9 Monate aus dem Gesetz.
Etwas anders sieht es natürlich aus, wenn der Vermieter fristlos kündigt.
Nein.
Die Antwort von @sweber weißt schon auf den richtigen Paragraphen § 573c BGB hin, den ich hier gerne nochmal einstelle. Dabei bitte insb. den 4. Absatz beachten!
Dies gilt nur für die ordentliche Kündigung.
Bei außerordentlicher Kündigung gelten andere Voraussetzungen, aber dieser Fall scheint in der Frage ja nicht angesprochen zu sein.