Was zahlt Rechtschutz

Hallo,
Wer kann mir bitte helfen.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150€ und unbegrenzter Deckungssumme.
Wegen einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit habe ich eine Rechtschutzanwalt von der Versicherung empfohlen bekommen.

Ich selber habe auch nach Anwälten gesucht und einen passenden gefunden. Er würde mit mir 2 Berstungsgespräche führen. Diese würden insgesamt ca. 450€ kosten. Was würde hier meine Rechtschutzversicherung übernehmen. Und wie würden die weiteren Kosten bei diesem Anwalt aussehen. Wären diese deutlich teurer als
vom empfohlenen Rechtschutzanwalt.

Anders gesagt,sind alle Anwälte nicht an die gesetzlichen Anwaltskosten gebunden. Ich verstehe dass irgendwie nicht. Ich habe die Rechtschutzversicherung abgeschlossen um mich vor hohen Kosten zu schützen.

Ist das etwa so wie gesetzliche Krankenkasse und privat versichert ?

Kann mir bitte jemand,das erklären.

Nein. Es steht der Anwaltschaft und der Mandantschaft frei, Gebühren in beliebiger Höhe zu vereinbaren.

Was dein Versicherer zahlt, ergibt sich wiederum aus den Policen und also aus dem, was du mit deinem Versicherer vereinbart hast.

Hi,

üblicherweise klärt das der Anwalt mit der Versicherung, bzw. er holt sich die Deckungszusage ein.

Das musst du den Anwalt fragen. Woher sollen wir hier im Forum wissen, wie und was er abrechnet?

Gruß
Christa

Das muss dir deine Versicherung sagen - oder du liest dir die Versicherungsbedingungen genau durch.

Meine Versicherung übernimmt Kosten bis zu der im RVG genannten Höhe (das ist eine Gebührenordnung, von der aber auch abgewichen werden darf).
Es mag auch Tarife geben, bei denen man an Vertragsanwälte gebunden ist.

Ja genau. Also meine Versicherung übernimmt auch die Kosten bis zu der im RVG genannten Höhe.
Was ich eigentlich jetzt wissen wollte ist folgendes;
Wenn die Kosten jetzt über der RVG liegen, zahle ich selber diesen Teil der drüber liegt und die Versicherung den Rest?
Danke im Voraus

Wenn die Versicherung gesagt hat, sie übernimmt bis zu der im RVG genannten Höhe, wirst du den Rest wohl zahlen müssen.
Was ich mich aber frage, ist folgendes:
Üblich ist eine Erstberatungsgebühr von bis zu 190€ zzgl MwSt. Darin enthalten: Ein erste Schilderung des Sachverhalts, Sichtung der Unterlagen, Ersteinschätzung. Dann weiß man üblicherweise, ob es sich überhaupt lohnt, weiterzumachen. Oft genug bleiben bei kleinen Fällen Anwälte auch unter diesen 190€, wenn es sich um sehr einfache Fragen handelt. Manche führen diese Gespräche dann sogar kostenlos.

Du suchst dir einen Anwalt aus, der das bei weitem überschreitet. Schon beim ersten Kontakt verdoppelt er das, weil er der Auffassung ist, zwei Gespräche abrechnen zu müssen. Das wirft bei mir ein paar Fragen auf. Die musst du überhaupt nicht mir und / oder hier im Forum beantworten. Aber du solltest sie dir vielleicht beantworten:

  1. Wenn der Mann das Doppelte nimmt, müsste das ja irgendwie gerechtfertigt sein.
    Ist der Fall juristisch so kompliziert? Das könntest du spaßeshalber hier andeuten und würdest darauf Antwort bekommen. Du könntest aber auch einen der von der RV genannten Anwälte befragen. Dann siehst du, ob der auch zwei (!) bezahlte Gespräche sieht, bevor er den Fall genauer kennt.

  2. Hast du mit dem Anwalt darüber gesprochen, wie der sich das bei Übernahme des Falls außergerichtlich und bei Klage vorstellt? Wie will er dann da abrechnen? Sollst du dann auch immer draufzahlen?

  3. Du kennst den Mann genauso wenig, wie du die Anwälte kennst, die deine Versicherung dir vorgeschlagen hat. Was macht dich so überzeugt, dass er besser ist, als ein Rechtsanwalt, der im Rahmen der Gebühren abrechnet? Doch bitte nicht der Gedanke, der Typ nimmt mehr, dann ist er auch besser?

Du stellst richtig fest:

Du könntest auch zu einem Anwalt oder einer Anwältin gehen, bei denen du außer den 150€ Selbstbeteiligung keine Kosten hast. Aber dich zieht es magisch zu diesem Anwalt, der mehr nimmt.
Um mal deine Worte zu benutzen: