Wäsche im Trockenkeller: Wie lange darf sie hängen?

Ich wohne seit vier Jahren in einem 6-Familien-Haus. Es gibt zwei Trockenkeller für jeweils drei Mietparteien. So soll es jedenfalls sein. In der Praxis sieht das allerdings anders aus.

Lediglich drei Mietparteien nutzen diese beiden Trockenkeller. Eine dieser Mietparteien (die einzige mit vier Personen) nutzt anderthalb Trockenkeller, während die anderen beiden Mietparteien sich mit einem halben Trockenkeller begnügen müssen. Um Engpässe zu vermeiden, haben diese zusätzlich einen Wäscheständer für ihre Wäsche aufgestellt.

Die 4-Personen-Mietpartei macht es allerdings unmöglich, große Wäschestücke aufzuhängen, weil sie die Wäscheleine „reserviert“. Heißt: Die Wäsche hängt oft über zwei Wochen auf der Leine. Wenn sie dann abgenommen ist, hängt sofort die nächste feuchte Wäsche dort.

Das Gespräch zu suchen ist leider wenig erfolgreich. Es handelt sich um eine türkische Familie. Vater und Kinder sprechen gutes Deutsch, die Ehefrau gar nicht. Es ist aber die Ehefrau, die sich über alle Regeln hinwegsetzt und weiterhin ihr eigenes Ding durchzieht.

Als letzte Instanz bliebe, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Aber mir/uns wäre es lieber, es auf anderem Wege zu lösen. Habt ihr einen Rat?

Naja, dann würde ich vielleicht tatsächlich doch über den Vermieter gehen. Vielleicht kann man nämlich eine offizielle Regelung für die Aufteilung der Trockenkeller treffen: 1 Trockenkeller für diese Familie und 1 Trockenkeller für die anderen beiden Parteien.

Ansonsten würde ich einfach die Wäsche abnehmen, wenn sie trocken ist :smiling_imp:

Beatrix

Bin kein Rechtsexperte, aber ich glaube abnehmen dürft ihr sie nicht!

Die Kinder kann man darauf ansprechen, sofern die Frau kein deutsch/englisch spricht.
Je nachdem wie alt die Kinder sind… (mit 3Jahren macht das weniger Sinn als mit 14 :wink:

Ansonsten den Vater, sofern man sich verständigen kann.

Sollte auch das nicht klappen, bleibt ja nur der Vermieter, der mittels Hausordnung eine Regelung aufstellt.
Bzw als nächste Instanz das Gericht (dann einfach mal zum Amtsgericht gehen - Klageweg kann sich aber lange hinziehen)

Mit Abnehmen könnte es wohl schwierig werden, wo legt man die hin, wenn die nicht auch gleich die Wäschekörbe da gelassen haben? Aber wir haben das auch schon mal zusammengeschoben bzw. auf der Wäscheleine übereinander gehängt, als die Wäsche trocken war.

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Man darf sie nicht klauen oder mit in die eigene Wohnung nehmen aber abnehmen darf man sie schon. Man könnte zu diesem Zweck z.B. einen sauberen Karton mit in den Keller nehmen um die Wäsche darin zu lagern. Und wenn man ganz freundlich ist klingelt man dann bei denen wenn die deutsch sprechenden Familienmitglieder da sind und teilt dies denen mit.
Damit hat man dann seine Sorgfaltspflicht vollumfänglich erfüllt. ramses90

Die Kinder sind 20 und 18 Jahre alt.

Wieso nicht? Wenn man sie sich nicht aneignen will, dann spricht nichts dagegen, sie bei sich in der Wohnung einzulagern und einen entsprechenden Hinweis an der Wäscheleine anzubringen. Letztlich ist es für die Wäsche auch besser, sie in einer geheizten Wohnung unterzubringen als in einer feucht-kalten Waschküche.

Hallo,
es ist am Sinnvollsten, hier über den Vermieter eine Lösung zu erreichen.
Es ist dessen Angelegenheit, in seinem Vermietobjekt für alle Mieter verbindliche und neutrale Regeln des Zusammenlebens aufzustellen.
Aber hier keine pauschale Aussagen treffen (was heisst „hängt oft“), sondern über einen aussagefähigen Zeitraum, also mehrere Wochen, protokollieren, wann aufgehängt und wann abgehängt.

Gruss
Walter

Abhängen, sauber hinlegen, Ende.

Die werden von sich aus das Gesüräch suchen, wenn Sie Interesse an einer Lösung haben, aber ich kenne aus meiner Ehe die Beratungsresistenz dieses Kulturkreises.

MfG

Ja, dieser Kulturkreis ist wirklich „beratungsresistent“. Die Wäsche abnehmen und zusammen legen wäre eine Lösung, es gibt - außer dem Fußboden - aber keine Möglichkeit zum Ablegen.

Da es aber auch noch andere Dinge gibt, die diese Familie betreffen, hat sich die Vermieterin jetzt eingeschaltet. Mal sehen, in welche Richtung es geht. Sie wird als Hausmeisterfamilie bezahlt und genießt die Vorteile (Mietminderung u. a.), kommt ihren Pflichten aber überhaupt nicht nach. Die Mietparteien haben jahrelang nichts gesagt, um keinen Ärger heraufzubeschwören.

Ich denke, das Fass läuft jetzt über …

Hallo,

da ich diese „Kleinkriege“ (mein Vater ist Vermieter, ich lebte in einem Mehrfamilienhaus) zu Genüge kenne, gibt es nur einen wirksamen Weg, der auch Rechtsbestand hat:

  • Mißstände schriftlich und bebildert chronologisch dokumentieren.
  • Den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung darauf hinweisen, ohne Originalprotokolle aus der Hand zu geben.
  • Nach dieser Frist die Miet mal ca. 10-15% mindern, ich schätze grob, das dürfte es wert sein.

Wenn es um das Geld geht, sind Vermieter schnell bei der Sache :wink:

Viel Erfolg

Gruß
Dennis

Eine GEwisse Cleverness muß aber alles Frauen lassen, wenn es um „Zickenkrieg“ geht… Sie läßt die Wäsche so lange hängen bis sie frische hat zum wiederaufhängen. Doof isse ja net…