Hallo.
Zunächst einmal verstehe ich, dass dich auch aufregt, dass die Belästigung vermutlich vollkommen vermeidbar ist, weil die Nachbarin vermutlich problemlos auch tagsüber die Wäsche erledigen könnte. Zumindest erkenne ich in deiner Bemerkung, dass sie ALG2 bezieht, keinen Sozialneid oder Hass.
Wie dem auch sei, ich bin mir sehr, sehr sicher, dass es Urteile gibt, nach denen Geräusche aus der Nachbarwohnung auch dann als unzulässig bezeichnet wurden, wenn diese (weit) unterhalb bestimmter Lärmpegel sind. Sinngemäß hieß es da, dass manche Geräusche auch dann schon nicht zu tolerieren sind, wenn man sie wahrnehmen kann, ohne dass sie laut wären. Ich finde kein solches Urteil, vielleicht erinnere ich mich falsch oder ich suche die falschen Suchbegriffe.
Jedenfalls solltest du zweigleisig fahren.
Zuerst suchst den freundlichen Kontakt zur Nachbarin. Bitte um Verständnis. Erkläre, dass du wirklich Einschlafschwierigkeiten durch ihre Maschinen hast. Sage gleich: Nein, extrem laut sind die nicht, keine Frage. Aber eben dieses intervallartige Rumoren (oder wie auch immer die Geräusche zu beschreiben sind), das würde dich einfach sehr stören. Vielleicht kenne sie das ja selber - es reicht doch schon ein tropfender Wasserhahn nebenan, der einem in den Wahnsinn treiben könne. Lächele dabei!
Vielleicht fruchtet das ja. Vielleicht hast du sie bereits deswegen einmal angesprochen, als du noch sehr wütend über das Verhalten von ihr warst. Dann hattest du angestaute Wut und sie hat sich ungerecht behandelt gefühlt, weil du sie zu hart angegriffen hast. Auch wenn es schwer fällt: Bitte um Entschuldigung, erkläre deine Situation.
Der zweite Weg ist dann der über den Vermieter. Gehe den, wenn die freundliche, verständnisvolle Bitte ignoriert wird.
Im Prinzip argumentierst du dem gegenüber genauso. Ja, es ist kein wirklich lauter Krach. Aber es ist nervend, störend und mit einem Minimum an gutem Willen vermeidbar. Er möge doch bitte für Abhilfe sorgen.
Du wohnst ja gerne da, aber durch diese Störungen hat sich der Wohnwert wirklich für dich reduziert, so dass du dir schon so manches Mal überlegt hast, ob diese Wohnung noch die volle Miete wert wäre.
(Nicht so direkt mit einer - fraglichen - Mietminderung drohen.)