Waschmaschine verbieten erlaubt?

Hallo,
meine neue Vermieterin vermutet dass ich eine Waschmaschine aufstellen möchte und hat mich prompt zu einem klärenden offenen Gespräch mit ihrem Mann zusammen aufgefordert.
Es handelt sich um einen Mietvertrag zur Kurzzeitmiete (wenn ich mich richtig an die Überschrift des vertrages erinnere).
Sie schrieb:

„Hallo Frau X,
mein Mann und ich denken, dass wir uns nächste Woche einmal dringend zusammensetzen müssen um ein paar Ungereimtheiten zu klären. Sie haben den Teewagen (aus dem Bad) in die Abstellkammer gestellt. Falls Sie eine Waschmaschine oder sonstige Möbel aufstellen möchten, brauchen Sie unsere Einwilligung, da die Wohnung möbliert vermietet ist. Ich hoffe, wir können in einem offenen Gespräch Einiges klären. Sagen Sie uns bitte, wann Sie Zeit haben.
Viele Grüße
Y“

Ich beabsichtige eine Miniwaschmaschine ohne Anschlüsse an Wasser oder Abwasser dort hin zu stellen, die benötigt lediglich Strom und wasser aus dem duschkopf . Frage mich ob mir das untersagt werden kann? Kann es mir untersagt werden Möbel oder eine Waschmaschine aufzustellen bzw. muss ich das überhaupt absprechen?

Es ist eine Souterrain Wohnung,( im Internet habe ich gesehen dass die Wohnung als Ferienwohnung ausgeschrieben ist)in der ich mich vertraglich dazu verpflichtet habe den Luftentfeuchter zu verwenden. Würde den Vermietern doch nur zu gute kommen wenn das Wasser nicht 3 Tage verdunstet weil die Maschine ne schleuder besitzt wo die Wäsche fast trocken rauskommt.

Weiss da jemand Bescheid?
Bin nach 5 Tagen in der Wohnung mit der Frau als Vermieterin schon nervlich sehr angespannt… wohnt im selben haus über mir.

Liebe Grüße und ganz lieben Dank für eure Hilfe
CP

Hallo CP,

Das fängt ja gut an.

Fang schon mal langsam an, dir eine neue Wohnung zu Suchen, ich habe das
Gefühl, das Du da nicht Alt wirst.

Und das ist ja erst der Anfang.

Gruß
Aus HH :anguished:

Wo sollst Du denn sonst Deine Wäsche waschen oder darfst Du das in der Wama Deines Vermieters?
Grundsätzlich zum aufstellen einer Wama in der angemietetet Wohnung hat das AG Köln hat so geurteilt:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Fragen-zum-moeblierten-Zimmer--f457.html ramses90

Was nützt die rechtliche Lage ,wenn hier jederzeit eine recht kurze Kündigung ohne Begründung erfolgen könnte ? Offenbar befürchtet die Vermieterin eine Beeinträchtigung der Wohnung durch eine Waschmaschine. Das mag mit „Souterrain“ und „Luftentfeuchter“ zusammenhängen.

Kurzzeitmiete, möbliert = da sind schon andere Bedingungen wie sonst allgemein üblich (und z.T. auch verständlich und einsichtig).

den Zusammenhang mit Luftentfeuchter ( = Wohnung neigt zu Feuchte und Schimmel) und der Waschmaschine erschließt sich mir nicht. Was soll da der Vorteil der Vermieterin sein, wenn es eine WM gäbe ?

Grundsätzlich hat ein Mieter das Recht eine Waschmaschine in seiner Whg. aufzustellen (fachgerecht angeschlossen und betrieben), selbst wenn es einen Waschkeller mit Gemeinschafts-WM hätte.

MfG
duck313

klingt sehr danach, dass der Vermieter einen wichtigen Grund hat, die Waschmaschine zu verbieten: dringende Schimmelgefahr! Und das darf er dann auch.

Da solltest du dich schon in deinem eigenen Interesse dran halten!

hi,

das ist mir auch direkt aufgefallen.

könnte an

liegen.

grüße
lipi

3 Like

hi,

eventuell das Trocknen der Wäsche in der Wohnung.

Der Vermieter wird hier den Vergleich ziehen: Waschsalon = keine Feuchtigkeit
Der Mieter hingegen: tropfnasse Handwäsche, da ist ne Schleuder besser.

Aber wie du sagst: bringt ja nix wenn man eine Waschmaschine hat, aber kurze Zeit später wieder eine neue Übergangswohnung braucht.

Das Gesprächsangebot klingt für mich erstmal ok. Die Gründe der Vermieterin darf man sich durchaus erst einmal anhören und dann entscheiden, ob man Befürchtungen ausräumen kann.
Mit der Brechstange kommst du in dem Fall nur aus der Wohnung, aber nicht hinein.

grüße
lipi

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Nur mal dumm gefragt: sowas spricht man doch üblicherweise bei der Besichtigung der Wohnung mal an? Was habt Ihr denn da besprochen (wenn überhaupt)? Und für wie lange wirst Du dort wohnen? [Anmerkung der Redaktion: das ist zur Beurteilung der rechtlichen Lage vermutlich wieder komplett irrelevant - aber es könnte uns helfen, Dich argumentativ vorzubereiten ohne gleich mit der Rechtskeule zu kommen]

Ist das hier der Fall? Ich habe gelesen:

und das ist nunmal nicht das gleiche wie eine Mietwohnung aus dem verlinkten Urteil.

Hmm. Darüber wird man streiten können. Waschen verursacht eigentlich keine erhöhte Luftfeuchtigkeit im Raum. Wäsche trocknen ist was anderes.

Kann man machen.
Aber:
Nachdem die Vermieterin im selben Haus wohnt und - Vermutung - nur die eine Wohnung vermietet, besteht eh kaum Kündigungsschutz (§573a BGB).
Und wenn es jetzt schon Probleme gibt,
und Einschränkungen in der Wohnqualität hinzunehmen sind,
und es offenbar Probleme mit Feuchtigkeit gibt
wäre eher schleunigst zu einer anderen Wohnung zu raten.
Selbst wenn sich die Mieterin mit ihrem Anspruch auf eine Waschmaschine durchsetzen könnte (und das sehe ich schon als wahrscheinlich an): Glücklich wird sie da nicht. Aber es ist ja eh nur Kurzzeitmiete.

Gruß,

Kannitverstan

gilt nicht für

Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist
https://dejure.org/gesetze/BGB/549.html

Einges anderes auch nicht. Dort nachzulesen.

Hallo mein Rat ist die Finger von der Wohnung zu lassen , denn der Ärger ist vorprogrammiert.
viele Grüße noro

Sie schnüffeln also während meiner Abwesenheit in der von mir angemieteten Wohnung herum? Ich kündige hiermit fristlos zum Monatsende April!