Wass muss ins Arbeitszeugnis?

Hi Leute,

mein alter Arbeitgeber möchte, dass ich ihm sage, welche Punkte er in meinem Arbeitszeugnis einbringen soll. Da er aber mein erster Arbeitgeber war, habe ich keine Idee, was ich verlangen kann. Könntet ihr mir ein paar Punkte nennen, die ich ihm mitteilen kann, auf deren Grundlage er mein Arbeitszeugnis erstellt?

Es handelt sich um ein mittelständisches Softwareunternehmen.

Danke im Voraus :wink:

Hallo
vor allem muss im Arbeitszeugnis drinstehen, von wann bis wann du da gearbeitet hast, und was deine Aufgaben waren. Der Rest hängt auch ein bisschen davon ab. Z. B. wäre bei einem Werbefuzzi es bestimmt positiv, wenn man ihm Kreativität bescheinigt; bei einem Finanzbeamten wohl weniger.
Dann gibt es so verschiedene Formulierungen, die die Qualität der Arbeit und des Sozialverhaltens bewerten. Es ist ein großer Unterschied, ob jemand gut gearbeitet hat, oder stets gut, oder sich einwandfrei verhalten hat, oder stets einwandfrei verhalten hat.
Viele Grüße

Servus,

wenn er in dieser Materie Anfänger ist, sollte sich der Arbeitgeber an einen „Zeugnisgenerator“ halten, sowas findet man im Netz. Es ist im Ergebnis zu erkennen, dass es sich um einen Generatortext handelt, und mehr als ungefähr eine Zwei kann man damit nicht machen. Ist aber allemal besser als ein Text, der aus Unwissenheit schwere Lücken oder grobe Klopfer enthält, die dann vielleicht gar nicht so gemeint sind.

In den Texten aus Zeugnisgeneratoren sind üblicherweise (wie sollten sie auch?) keine konkreten Erfolge genannt. Die sollten auf jeden Fall noch mit rein…

Und ganz wichtig: Von aus dem gesamten Zusammenhang gerissenen einzelnen Formulierungen lässt sich gar nichts ableiten, egal wie geheimisvoll da von Adabeis getan wird („Die Geheimcodes im Arbeitszeugnis“ oder so ein Tinnef).

Schöne Grüße

MM

Servus,

das ist dann ein sog. ‚einfaches Arbeitszeugnis‘. Sowas wird bei sehr kurzen Aufenthalten in einem Unternehmen ohne weiteres akzeptiert; wenn es bei einem längeren Abschnitt nur ein einfaches Arbeitszeugnis gibt, kann das zu Spekulationen reizen.

Zum Inhalt eines sog. ‚qualifizierten Arbeitszeugnisses‘ hat sich eine Art Kanon herausgebildet, der nicht beliebig ist und für alle Tätigkeiten gleich, einschließlich Werbefachleuten und Finanzwirten. Wie sich so ein Text mit allen wesentlichen Punkten (das sind mehr als ein paar „Formulierungen“) aufbauen lässt, kann man in den verbreiteten „Zeugnisgeneratoren“ sehen. Hier ein Beispiel:

https://www.personalwerk.de/arbeitszeugnisgenerator/

Schöne Grüße

MM

1 Like

Das Problem ist:
Wenn der, dem man das AZ vorlegt, meint, solche „Codes“ entdeckt zu haben, wird er den Bewerber vermutlich ablehnen, ohne dass der von den vermeintlichen Codes erfährt.
„Codes“ benutzen ist dämlich, trotzdem sollte man checken, ob man nicht zufällig Formulierungen gewählt hat, die solche „Codes“ enthalten.