Wasser abgestellt - frei?

Hallo,

angenommen in einer Bildungseinrichtung wird ganztägig das Wasser abgestellt.
Die Schüler bzw. Teilnehmer bekommen frei.

Wie sieht es aus arbeitsrechtlicher Sicht aus? Ist es für die Lehrkräfte und Büroangestellten zumutbar, fast 9 Stunden ohne Toilette und fließend Wasser auszukommen?

Wie müsste aus rechtlicher Sicht die Lösung aussehen?

  • Angestellte müssen trotzdem kommen und improvisieren (Wasservorräte sind nicht vorhanden)
  • Angestellte müssen Urlaub nehmen
  • Angestellte werden freigestellt

Gruß
Tato

Hallo,

nach Arbeitsstättenverordnung sind an Arbeitsplätzen funktionierende Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen. Dies ist aber offenbar nicht möglich. Folglich kann in der Einrichtung keine gesetzeskonforme Beschäftigung der Lehrkräfte stattfinden. Also hat diese, da sie illegal wäre, zu unterbleiben und die Arbeitnehmer sind dienstfrei zu stellen, wenn anders keine Abhilfe zu schaffen ist.

Diese gebotene Handlungsweise des Arbeitgebers braucht der Arbeitnehmer nicht durch Urlaub aufzufangen. Es ist nicht seine Aufgabe, dem Arbeitgeber sein Problem mit der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung und dessen Folgen auf diese Weise vom Hals zu schaffen. Das könnte höchstens im Rahmen einer Betriebsvereinbarung kulanzhalber geschehen.

Gruß
smalbop