Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Mir ist Folgendes aufgefallen: Wenn Nachbarn über oder unter mir Wasser benutzen, egal ob für die Wanne, das Waschbecken oder Klo, kommt nur ein schwacher Strahl aus dem Wasserhahn raus. Bei den Nachbarn ist das ebenfalls so. Was kann man dagegen tun und kann man notfalls eine Mietminderung durchsetzen?
hallo,
ich denke eine mietminderung bringt dich nicht wirklich weiter. schreibe deinen vermieter an, er möge diesen zustand
(der nicht tragbar ist ) prüfen und bitte ihn um abänderung. dazu setzt du eine frist - zb. 4 wochen. in dem brief (einschreiben und Rückschein - (auch die anderen genervten mieter mit unterschreiben lassen) sollte auch stehen, das du auf seine kosten eine firma den zustand prüft und kostenpflichtig abänderung schafft. so würde ich es machen - viel erfolg!
Ist der Vermieter darüber beweisbar informiert worden? Wenn ja, wie lautet seine Antwort, wenn nein, geht es hier nur darum, die Miete zu mindern?
Wenn es so nicht im Mietvertrag festgehalten ist, kannst du das tun. Immerhin beeinträchtigt es dich ja in deinem Alltag! Ich denke also, er wird es abändern müssen Oder halt Mietminderung
hallo Xperience
In der Regel befindet sich am Hauptwasserhahn ein sogenannter Druckminderer der den Wasserdruck anzeigt. In der Regel sollte dieser zwischen 4 und 6 bar anzeigen.
Wenn das nicht der Fall ist ( Druck unter 4 Bar ) Einfach höher drehen.
Sollte der Druck aber oK sein, so habt Ihr wahrscheinlich irgendwo ein Leck in der Leitung.
Dreht einfach mal überall im Haus das Wasser ab und beobachtet den Hauptwasserzähler.
Sollte der weiter laufen obwohl alle Krähne geschlossen sind, solltet Ihr sofort Euren Vermieter anrufen und auf die Dringlichkeit hinweisen.
Sollte er binnen 12 Stunden nichts unternehmen habt Ihr die Möglichkeit einen eigenen Installateur zu bestellen. Die Rechnung müsst Ihr zwar bezahlen könnt es aber vom Vermieter binnen einer Frist von 4 Wochen zurückfordern ( Wichtig !!! Schriftlich ) In diesem Brief solltet Ihr auch ankündigen das Ihr den Betrag nach ablauf der Frist von den Folgemieten einbehaltet. Das wäre der einzigste Weg. Ich rate davon ab in dem Fall die Miete einfach nur zu mindern, da Ihr sonst Gefahr lauft nach einiger Zeit 2 Mieten in Rückstand zu kommen, denn dies berechtigt den Vermieter Euch fristlos zu kündigen.
Ich hoffe ich konnte Euch helfen.
Schreibt mal was daraus geworden ist.
L. G. Vivien
Hallo aus Bernburg, Mietminderung verstärkt den Wasserstrahl nicht. Mietminderung ist immer an Fristsetzung und Wohnqualitätsmängel gebunden. Mieter sind verpflichtet Wohnqualitätsmängel schnellstens ihrem Vermieter mitzuteilen, damit dieser den Zustand bei Mietvertragsbeginn wieder herstellen kann.
Wegen Verstoss gegen FAQ:1129 (in Rechtsbrettern keine Fragen/Antworten in ich-/wir-Form) kann die Frage nicht beantwortet werden.
Hallo Xperience1982,
der Wasserdruck in einem Wohngebäude muß an der höchstgelegenen Zapfstelle mindestens 1,5 bar betragen. Bei einem Druckverlust von 1,0 bar pro 10 m geodätischer Höhe ist der Mindestdruck am Hausanschluß im Keller einfach auszurechnen.
Da ich kein Mietrechtler, sondern SHK-Fachmann bin, kann ich wegen einer Mietminderung keine Auskunft geben.
Der normale Weg wäre allerdings, sich mit dem Gebäudeeigentümer in Verbindung zu setzen.
MfG
Karlchen1948
Hallo Xperience,
informieren Sie den Hauseigentümer oder den Verwalter und bitten Sie, den Wasserdruck im Haus angemessen zu erhöhen. Die Miete einfach kürzen dürfen Sie erst, wenn in angemessener Frist - z.B. 1 Monat - keine Abhilfe geschaffen wurde.
Viel Glück wünscht Heihei
Wenn dieser Mangel schon bei Einzug bestand, haben sie ihn als Gegebenheit billigend inkauf genommen. Eine Mietminderung kommt dafür nicht infrage. Trotzdem können sie den Vermieter darauf ansprechen. Manchmal ist der Wasserdruck durch die Stadtwerke zu schwach, es könnten aber auch unterdimensionierte Leitungen sein, oder zugesetzte. Wenn sie aufgrund des Baujahres des Hauses unterdimensioniert sind, dann haben sie auch künftig keine Möglichkeit die Miete zu mindern.
Hallo Xperrience1982
wende dich bitte an die Hausverwaltung/Vermietung .Schildere dort dein Problem u. bitte um Hilfe.
Oftmals ist der Wasserdruck zu niedrig eingestellt.
Liebe Grüße
Heike
Hallo Xperience,
zuerst mal mit dem Vermieter bzw. Verwaltung
sprechen und Mängel zusätzlich schriftlich
einreichen mit Frist zur Behebung.
Eventuell sind Verkalkungen im Leitungssystem
aufgetreten.
Gruß
Hallo,
ein Amtsgericht in Berlin hat mal entschieden, dass der Kaltwasserdurchfluss mindestens 18 Liter pro Minute betragen muß.
Sollte dieser Wert nicht erreicht werden liegt ein mangel vor, der zur Minderung berechtigt. Die Minderungsquote ist abhängig davon, wie oft diese zu geringe Wasserdurchfluss anzutreffen ist.
Daneben besteht ein Instandsetzungsanspruch.
Den Vermieter unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
Gruss
Sebastian
der Vermieter sollte den Wasserdruck erhöhen.
Hallo,
als erster und wichtigster Schritt müssen Sie Ihren Vermieter auf diesen Mangel hinweisen, bitte immer nur schriftlich! Gleichzeitig fordern Sie ihn auf, diesen Mangel innerhalb einer Frist von, hier max. 14 Tagen, abzustellen und kündigen gleichzeitig an, die Miete weiterhin unter Vorbehalt zu zahlen und bei Nichterfüllung eine Kürzung vorzunehmen, ab dem Zeitpunkt der Anzeige des Mangels, nicht weiter rückwirkend!!
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter, um möglichst zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Jeder überzogene Streit oder Drohungen belasten nur das Vertragsverhältnis, was aber nicht bedeutet, dass Sie sich mit Mängeln abfinden müssen. Wenn er nicht einsichtig ist, dann sollten Sie auch Kante zeigen und auf eine möglich Klage zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes hinweisen.
Gruß suver
hallo xperience. bitte gib doch ne bewertung ab, ob meine antwort hilfreich war
lg vivien
Nicht normal. Den Vermieter informieren und 5% mietminderumg ankündigeh.