Der Vermieter müsste aber beweisen,dass der Mieter die Leckage kannte und bewusst nichts unternommen hatte, also weder Selbsthilfe noch Meldung an Vermieter,damit der Handwerker schicken konnte.
Und als das Wasser sichtbar auf Küchenboden austrat bemerkte man es ja und hat gehandelt.
ich sehe da kein Versäumnis oder gar Verschulden des Mieters.
Wenn es nur wenig tropft und man in den Unterschrank der Spüle nicht oft reinschaut,weil man da wenig drin zu schaffen hat, kann das schon glaubhaft sein es bleibt länger unbemerkt. Irgendwann wurde es schlimmer und nun trat Wasser gut scihtbar auf dem Fußboden auf. Und das bemerkte man ja.
Aber das mit Abwesenheit erschließt sich mir noch nicht ganz. Denn wenn keiner da ist und spült, dann fließt auch kein Wasser ab. Es steht nur wenig Wasser im Syphon drin ( 1 Tasse etwa). Selbst wenn das komplett ausläuft,ergibt das keine Wasserlache die man gleich bemerkt.
MfG
duck313