Hallo zusammen,
nehmen wir an ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus. Der Vermieter bemerkt an der Stelle, an der die Waschmaschine stand (1. OG) eine Pfütze. Nach Rücksprache mit dem Mieter hat dieser lediglich vergessen die Pfütze wegzuwischen. Jetzt stellt sich allerdings heraus, dass der Mieter beim Abmontieren der Waschmaschine den Wasserhahn nicht richtig zugedreht hat. Da es sich um ein altes Gebäude handelt ist unter dem PVC-Boden der vorhandene Korkboden aufgeweicht. Drunter ist ein Lehmboden. An der Decke des EG erkennt man nichts zumal die Decke um 50cm mit Rigips abgehängt ist.
Meine Frage: Wer würde in solch einem Fall den Schaden übernehmen müssen?
- Die Leitungswasserversicherung des Gebäudeeigentümers?
- Die Privathaftpflicht des Mieters?
- Beide? Gebäudeversicherung von Vermieter tritt in Vorleistungs und nimmt Regress am Mieter und dessen Privathaftpflciht
- keiner
Für eure Meinungen wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Pitufino