Wasser tropft aus Wasserhahn

Hallo zusammen,

nehmen wir an ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus. Der Vermieter bemerkt an der Stelle, an der die Waschmaschine stand (1. OG) eine Pfütze. Nach Rücksprache mit dem Mieter hat dieser lediglich vergessen die Pfütze wegzuwischen. Jetzt stellt sich allerdings heraus, dass der Mieter beim Abmontieren der Waschmaschine den Wasserhahn nicht richtig zugedreht hat. Da es sich um ein altes Gebäude handelt ist unter dem PVC-Boden der vorhandene Korkboden aufgeweicht. Drunter ist ein Lehmboden. An der Decke des EG erkennt man nichts zumal die Decke um 50cm mit Rigips abgehängt ist.
Meine Frage: Wer würde in solch einem Fall den Schaden übernehmen müssen?

  • Die Leitungswasserversicherung des Gebäudeeigentümers?
  • Die Privathaftpflicht des Mieters?
  • Beide? Gebäudeversicherung von Vermieter tritt in Vorleistungs und nimmt Regress am Mieter und dessen Privathaftpflciht
  • keiner
    Für eure Meinungen wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Pitufino

Hallo,

  • Die Leitungswasserversicherung des Gebäudeeigentümers?

? kein Defekt an der Wasserleitung?

  • Die Privathaftpflicht des Mieters?

? Mieter hat vergessen den Hahn richtig zuzudrehen?

  • Beide? Gebäudeversicherung von Vermieter tritt in
    Vorleistungs und nimmt Regress am Mieter und dessen
    Privathaftpflciht

? Das Verschulden sollte klar sein?

  • keiner

? Wunschdenken?

Man sollte gleich mal vorsorglich diesen Schaden seiner eigenen Haftpflichtversicherung melden, gestern schon!

Gruß

BHShuber

Hallo,

  • Die Leitungswasserversicherung des Gebäudeeigentümers?

? kein Defekt an der Wasserleitung?

richtig, Leitung in Ordung nur Hahn nicht richtig zugedreht

  • Die Privathaftpflicht des Mieters?

? Mieter hat vergessen den Hahn richtig zuzudrehen?

Ja

  • Beide? Gebäudeversicherung von Vermieter tritt in
    Vorleistungs und nimmt Regress am Mieter und dessen
    Privathaftpflciht

? Das Verschulden sollte klar sein?

Meines Erachtens ist der Mieter schuld, da Hahn nicht richtig zugedreht (Leitungen und Dichtungen sind in Ordnung)

  • keiner

? Wunschdenken?

:smile:

Man sollte gleich mal vorsorglich diesen Schaden seiner
eigenen Haftpflichtversicherung melden, gestern schon!

Warum? es handelt sich um fiktiven Vorgang :smile:

Gruß

BHShuber

Hallo,

PHV des Mieters, sofern dort Mietsachschäden mitversichert sind.

Die Haftung des Mieters besteht natürlich unabhängig vom Versicherungsschutz.

Gruß
tycoon

Ergänzend zur Antwort von tycoon, würde mich einmal interessieren was man unter einem Lehmboden verstehen darf ??

Gruß Merger

Moin

Meine Frage: Wer würde in solch einem Fall den Schaden
übernehmen müssen?

  • Beide? Gebäudeversicherung von Vermieter tritt in Vorleistungs und nimmt Regress am Mieter (bzw. dessen Privathaftpflciht)

so wird es sein. Auf die eigene Versicherung solte man wegen der Neuwert/Zeitwert-Problematik nicht verzichten.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

Es ist Altbau und wird wohl Holzbalkendecken haben. Der Zwischenraum der Deckenbalken(„Gefache“) ist mit Lehm („Lehmschlag“) gefüllt.
Das machte man aus Schallschutz-und Brandschutzgründen.
Als Bodenbelag ist dann ein Holzdielenbelag drauf und darüber dann „normaler“ Bodenbelag, wie PVC z.B.

MfG

duck313