Eine gepflasterte Böschung in Ufernähe (Neckar) für den Hochwasserschutz soll saniert werden. Anfang der 1920er Jahre gebaut, handbehauene Sandsteiquader, Neigungswinkel ca. 45°, nur bei Hochwasser von Wasser bedeckt, steht unter Denkmalschutz. Keinerlei Mörtelreste in den Fugen erkennbar, in Schadstellen, wo die Deckschicht fehlt, sind keinerlei Betonreste erkennbar. Zerstörungen sind nur dort aufgetreten, wo Bäume aus dem Pflaster gewachsen sind und dieses aufgesprengt haben. Überall sonst hat die Böschung nun seit 100 Jahren jeglichem Hochwasser standgehalten.
Der Sanierer behauptet, in den Schadstellen müsse das Pflaster mit Beton unterlegt werden und die Fugen müssten mit Mörtel verfugt werden. Frage: ist Beton und Verfugung erforderlich?