Wassereintritt bei Mobilfunkantenne auf Dach d. Mehrfamilienhauses

Hallo, ihr Lieben,

gesetzt den Fall, auf einem Dach einer Wohnanlage befindet sich eine Mobilfunkantenne.

Es seien nun bereits 3 Fälle innerhalb von ca. 1,5 – 2 Jahren aufgetreten (einer kürzlich), dass Regenwasser in den Dachraum eingetreten ist (der Dachraum direkt ist zwar nicht bewohnt, aber die Wand und Boden wurden jeweils verschieden stark durchnässt).

Weiter angenommen, die Mobilfunkfirma hat in keinem der Fälle weder Hausverwaltung noch Eigentümer des entsprechenden Dachraums über die Schäden informiert. Es wurden jeweils lediglich provisorische Auffangvorrichtungen für eindringendes Wasser errichtet (Plastiksack unter dem Ende des Antennenrohrs als Art Wanne um Dachziegel am Wannenrand herumgeschlagen).

Wie stünde in solch einem Fall die Chance auf:

  • Schadenersatzforderung (durchnässter Boden bzw. zumindest Kostenübernahme der Bodenöffnung zur Prüfung der Schadenstiefe/-größe)
  • vorzeitige Vertragskündigung mit der Mobilfunkfirma

Wie könnte/sollte man weiter vorgehen (außer natürlich, dass der aktuelle Schaden behoben wird und verlangt wird, künftige Schäden stets unverzüglich zu melden)?

Danke und liebe Grüße

Heinzi

Hallo,
wie bekommt die Mobilfunkfirma die Information von Wasser im Dachraum? Haben die dort einen Wassersensor eingebaut, der per Mobilfunk automatisch den Wassereintritt meldet, und sie reparieren daraufhin? Vermutlich ist in dem Informations-Ablauf doch ein Mensch eingebunden, der melden koennte. Mal ueberreden?
Gruss Helmut

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Hallo!

Man muss doch hier genauso handeln wie sonst auch, man meldet einen bekannten Schaden (weil sichtbar ) dem Zuständigen. Das ist hier sicher die Hausverwaltung. Und die klärt die Zuständigkeit. Ob sie selbst handeln muss (muss sie, mind. Notma0nahmen treffen) oder ob die Betreiberfirma der Antennen selbst Handwerker (dachdecker z.B:) beauftragen und bezahlen muss.

So klar wird das gar nicht sein. Kann gut sein, nach Montage der Antennen hat der Dachdecker der Hausverwaltung den Mast usw. eingedichtet.

Den Vertrag kündigen (möchten wohl einige Bewohner gerne haben ?) ist deswegen kaum denkbar. Das wäre vielleicht in einem letzten Schritt machbar, wenn die Aufforderung zur Schadenbeseitigung fehlschlägt oder ganz ignoriert würde.

MfG
duck313

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Ich danke euch für die Antworten.