Wasserfilter wechseln

Hallo!

Mal angenommen eine Firma hat sich in ein Gebäude eingemietet und stellt durch Zufall nach über 2 Jahren fest, dass der Wasserfilter einen Riss aufweist und dringenst gewechselt werden sollte.

Eine regelmäßige Wartung oder ähnliches hat in der Vergangenheit offenbar nicht stattgefunden.

Wer ist dafür zuständig?
Der Mieter oder der Vermieter?

Vielen Dank für Eure Tipps…

Hallo,

für mich hört sich das nach Instandhaltungsreparatur an und wäre somit Vermietersache. Melden solltest Du das dem Vermieter sowieso und ihn auffordern, das reparieren zu lassen, denn schließlich bist Du verpflichtet ihm Schäden mitzuteilen.

Gruß
DCK

Für die Ausführung des Filteraustauschs (allgemein: Wartung, Instandhaltung, Reparaturen) ist grundsätzlich der Vermieter zuständig > Vermieter informieren (soweit im Mietvertrag dazu nichts anderes vereinbart ist).

Die Kostenfrage beantwortet ebenfalls der Mietvertrag
Was ist verbeinbart zu

  • Betriebskosten/Nebenkosten (z.B. hier unter Wasserversorgung, Wartung)
  • Instandhaltung der Mietsache
  • Kleinreparaturen/Bagatellschäden

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