Wasserkosten 4-köpfige Familie Berlin ?

Da frage ich mich doch, wo das Problem eigentlich liegt. Wenn der Verbrauch gleich geblieben bzw. sogar gefallen ist und es sich mit dem Preis ähnlich verhält, muß doch die Gesamtrechnung (also Vorauszahlung + Nachzahlung bzw. - Rückzahlung) auch gleich geblieben oder gesunken sein. Was also bemängelst Du genau?

Nicht zwangsläufig. Das hängt vielmehr von der Bewässerung ab. Wenn man zehnmal im Jahr für eine Stunde den Hahn aufdreht und ansonsten sparsam duscht und wäscht, kann man auch weniger verbrauchen als ein Haushalt ohne Garten.

Gruß
C.

Servus,

ja, da wird das jetzt konkreter: Es geht also um das Wasser, das nicht über die Uhren der einzelnen Wohnungen lief, sondern am „Allgemeinanschluss“ gezapft wurde.

Zu dieser Position sollte es wie zu allen anderen Positionen der Betriebskostenabrechnung einen Beleg (= Rechnung des Versorgers) geben, der beim Hausverwalter eingesehen oder in Kopie von diesem angefordert werden kann (kostet dann ein paar Groschen fürs Kopieren).

Die über „Allgemeinwasser“ verbrauchte Menge kann man aber nicht mit durchschnittlichen Verbrauchswerten einer Familie abgleichen; um hier zu prüfen, ob die verbrauchte Menge plausibel ist, bräuchte man Anhaltspunkte dafür, was denn über diese Zapfstelle (außer der unerwünschten Gartenbewässerung) gezogen wird - Putzwasser fürs Treppenhaus eventuell? Wenn das bekannt ist, könnte man leichter sagen, ob die berechnete Menge passt oder ob sie wahrscheinlich auch für den Privatgarten „abgezweigtes“ Wasser enthält.

Schöne Grüße

MM

Das ja eben gerade nicht. Vorrauszahlung wurde erhöht um 10 Euro, Wasserkostennachzahlung (trotz unseres gleichen Verbrauches) 2013 = 40 Euro, 2014 = 105 Euro, 2015 (aktuell) 180 Euro.
2013 und 2014 (eher wegen Bauarbeiten erhöht) nicht weiter nachgeforscht, aber jetzt wird es Zeit zumal der Versorger ja preiswerter geworden ist.

Und worauf geht die Nachzahlung zurück? Auf Euren Verbrauch (was ja offensichtlich nicht sein kann) oder auf den von Dir zwischendurch mal erwähnten Allgemeinanschluß?

Falls letzteres, ging die Ausgangsfrage völlig am eigentlichen Sachverhalt vorbei. Relevant ist nämlich dann nicht der durchschnittliche Wasserverbrauch einer Person oder eines Haushaltes, sondern vielmehr die Frage, wer wie viel Wasser zu welchem Zwecke über einen frei zugänglichen Allgemeinanschluß abzapfen darf.

Wieso wird der Wasserverbrauch überhaupt nach qm abgerechnet wenn jeder eigene Wasserzähler hat, das ist doch dann garnicht zulässig!
Würde nämlich nach Verbrauch laut Wasserzähler abgerechnet, käme man dem Garten gießenden Teichbefüller ganz schnell auch die Schliche. ramses90

Servus,

offenbar gibt es außer den Anschlüssen für die einzelnen Wohnungen einen „Allgemeinwasseranschluss“, dessen Kosten umgelegt werden. Den über diesen Anschluss gelaufenen Verbrauch auf Plausibilität zu prüfen, wäre ein geeigneter Ansatzpunkt, aber dafür müsste man wissen, was für Wasser über diesen Anschluss „erlaubterweise“ läuft. Sowas wie z.B. 7 cbm p.a. zum Treppenputzen wäre dann doch erklärungsbedürftig.

Schöne Grüße

MM

Es geht ja nicht nur um die Bewässerung von 9 x 25 m = 225 qm, sondern auch um die Teichbefüllung, da wird schon ganz nett was zusammenkommen, erst recht wenn der Teich keine Pumpe hat und u.U. mehrmals im Jahr frisch befüllt wird oder wegen Verdunstung immer wieder nachbefüllt wird!
Putzwasser fürs Treppenhaus wird dabei wohl eher zu vernachlässigen sein.
ramses90

Servus,

genau hier setzt eine Plausibilitätsprüfung an: Man muss dafür wissen, wofür der Anschluss „Allgemeinwasser“ benutzt werden darf und benutzt wird. Die Reinigung von Treppenhaus und Mülleimern ist ein Beispiel; wenn das „Allgemeinwasser“ dafür vorgesehen ist und auf der Jahresrechnung vom Versorger sieben Kubikmeter ausgewiesen sind, sieht man leicht, dass da etwas nicht stimmt, weil diese Sachen unmöglich 130 Liter / Woche brauchen können.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
nehmen wir mal an, (Zahlenbeispiel) es seien 400 m3 an der Hauptwasseruhr gemessen und gemeinsam als Summe zu bezahlen. Mehr weiss und will der Wasserversorger nicht.
Im Innenverhaeltnis:
Eine allgemein verfuegbare Zapfstelle hat keinen Zaehler.
Die 4 Wohnungen haben 80 +80 +80 +120 macht 360 m3 auf den Wohnungszaehlern.
Jetzt gehts um die Kostenverteilung der restlichen 40 m3. Wer zahlt diese?
Sind das Messfehler der Wohnungszaehler (duerfen bis 20 Prozent falsch anzeigen)? Jeder also anteilig, 9 +9 +9 +13, dann 89 +89 +89 +133.
Sind 40 m3 die Summe aus Putzwasser und Teich? Verteilung nach Wohnungszaehler, wie oben?
Verteilung der 40 m3 nach Wohnflaeche?
Verteilung der 40 m3 nach Personenzahl?
Oder alle 400 m3 verteilen nach Wohnflaeche?
Da kann man sich durchaus auf etwas einigen, aber alle Eigentuemer im Gleichschritt.
Gruss Helmut

Hallo Helmut,

es geht um Mieter, und es scheint, als sei der Verbrauch nach Wohnungszähler im Lauf der vergangenen Jahre in etwa konstant gewesen und lediglich der umgelegte Verbrauch aus der „offenen“ Zapfstelle sei enorm angestiegen, soweit sich das den durch den Hausverwalter vorgelegten sehr rudimentären Abrechnung erschließen lässt.

Das glaube ich dem bisherigen Vortrag entnommen zu haben.

Mieter haben kein Interesse daran, sich mit einem Mitmieter zu einigen, der ihrer Vermutung seinen privaten Bedarf aus der „umgelegten“ Zapfstelle deckt.

Schöne Grüße

MM

Sehe ich aehnlich.
Die Mieter muessen sich auch nicht untereinander einigen.
Die Eigentuemer geben die Abrechnungsmethode vor, der Verwalter rechnet in dieser Weise. Das Ergebnis diskutiert der einzelne Mieter jeweils mit seinem Eigentuemer.
Soweit die Theorie. In der Praxis kann man sich an der Stelle jederzeit zum Streithansel qualifizieren.
Die Eigentuemer koennten zu dem Entschluss kommen, eine Wasseruhr an der offenen Zapfstelle anzubauen. Dann zahlen die Mieter zusaetzlich die Wasseruhr. Und dasselbe Wasser immer noch, nur besser gerechnet, weil man die Messfehler der 4 vorhandenen Uhren anschliessend besser kennt.
Gruss Helmut