Guten Tag, meine Freundin ist umgezogen und wer erklärt sich nicht bereit seine Unterstützung anzubieten bei Renovierungsarbeiten. Nun habe ich aus versehen beim Bohren im Bad die Kaltwasserleitung angebohrt. Konnte das Kaltwasser jedoch aufhalten weil ich den Absperrhahn sehr schnell gefunden habe zum Glück. Wir haben unverzüglich den Vermieter informiert, welche uns am nächsten Tag die Sanitärfirma schickte. Nun stellt sich die Frage wer für die Kosten aufkommt, denn der Vermieter weigert sich diese zu übernehmen. Haftet meine Haftpflichversicherung?
Die Monteure mussten 2x7 Fliesen aufstämmen um das angebohrte Eisenrohr freizulegen und zu tauschen. Auf die Rechnung warte ich noch bzw. hab meine Versicherung angegeben. Nun verlangt die Vermieterin das ich das Bad neu fliesen lassen soll weil die alten Fliesen 70er Jahre Stil nicht zu erneuern wären. Übernimmt da auch die Haftpflicht ein Teil von den Kosten?
Hallo,
m.W. zahlt Deine Privathaftpflicht den Schaden, den Du dem Vermieter fahrlässig zugefügt hast, also Aufstemmen, Rohr und 2x7 Fliesen (so gut die eben dazu passen!).
Das ganz Bad neu zahlt sie nicht. Diese Renovierung ist Sache des Vermieters, der die Kosten dann ggf. auf die Miete umlegen wird.
Ciao
Ich denke, das ist ein so genannter „Gefälligkeitsschaden“, der ist meistens gar nicht oder mit sehr geringen Summen und Selbstbeteiligung abgedeckt.
Warum wartest du nicht erstmal ab was deine Versicherung u dem Fall sagt?
Gruß
Granini
Hallo, immer locker bleiben!
Gefälligeit ja…aber du hast ja nicht dem Geschädigten einen Gefallen getan, dem Vermieter, denn das ist nur über eine Klausel mitversichert.
Die Haftpflicht ersetzt den ZEITwert. Das heisst, den Fliesenwunsch wird sie ablehnen. Auch die Ablehnung gehört zum Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung, nämlich dann, wenn überhöhte Ansprüche gestellt werden. Und genau das ist der Wunsch neu zu fliesen.
Die Haftpflichtversicherung wird also somit einen Zuschuss zum neu Fliesen an den Vermieter zahlen. Dir gegenüber sind seine Ansprüche dann erloschen. Die Handwerker muss sie natürlich auch zahlen.
VG und Ruhe bewahren
Melanie