Wasserleitung Mietshaus defekt, funktionierende Waschmaschine entsorgt, welche Vers. haftet?

Ein Mieter will wie gewohnt Wäsche waschen. Startet alles wie immer und bemerkt plötzlich, dass seine Waschmaschine kein Wasser zieht. Probiert Warm-Kaltwasser im Waschbecken, funktioniert alles. Er reinigt alle Filter der Maschine und überprüft Wasserstop, alles erfolglos. Im Endresultat schaut sich eine zweite Person die Maschine an und stellt fest, die Waschmaschine kann nur defekt sein.
2 Tage später wird ein Entsorgungsunternehmen beauftragt das Gerät zu holen und zu entsorgen.
Der Mieter leiht sich von privat eine gebrauchte Maschine, schließt diese an und stellt selbiges Problem wie bei der eigenen, bereits entsorgten Maschine fest, Gerät zieht kein Wasser!
Fazit: Offenbar defekt in der Leitung, Hausverwaltung wurde informiert und um Klempnerauftrag gebeten.
Frage nun: Besteht ein Chance dass der Mieter sein Gerät ersetzt bekommt über die Versicherung oder über die eigene Hausrat oder Haftpflicht?
Wie schnell muss die Hausverwaltung reagieren? Deren Aussage ist: In 2-3 Tagen setzt sich ein Klempner mit dem Mieter in Verbindung! Etwas lange oder?

Danke im Voraus!

[„Monderne“ Mitglieder sagen nicht Hallo oder Guten Tag]

Keine Chance.

Ein Verschulden des Eigentümers / der Hausverwaltung wird wohl nicht vorliegen.

Die Frist von 2-3 Tagen kommt mir bei einem Anschluss, der nicht der täglichen Trinkwasserversorgung oder der Körperhygiene dient, auch nicht ewig vor.

Im „Notfall“ gibt’s den freundlichen Nachbarn oder den Waschsalon, der einem seine drei paar Strümpfe und/oder Unterhosen wäscht.

[Verabschieden ist auch sowas von out]

Claude Burgard

2 Tage später wird ein Entsorgungsunternehmen beauftragt das Gerät zu holen und zu entsorgen.

Sehr voreilig ! Waschmaschinen kann man auch reparieren, wenn sie kaputt sind.

Frage nun: Besteht ein Chance dass der Mieter sein Gerät ersetzt bekommt über die Versicherung oder über die eigene Hausrat oder Haftpflicht?

Das ist doch wohl nicht ernst gemeint. Statt sich zu vergewissern, ob das Gerät kaputt ist, wird es entsorgt und dann soll jemand anderes das Gerät ersetzen ?

Hallo zusammen,

zum ersten Verzeihung für die fehlende Verabschiedung, das ist, im Zuge der Gedanken es bestverständlich zu formulieren, leider tatsächlich untergegangen, sorry!

Zum zweiten hat der Mieter und Schreiber ein wesentliches Detail vergessen zu erwähnen. Der Mieter wohnt in der 3. Etage und hat bei seinen unterliegenden Nachbarn geklingelt um sich nach der Funktionalität derer Waschmaschinen zu erkundigen. Hierbei kam raus, dass der Mieter im Erdgeschoss (neu eingezogen) einen Klempner über die Hausverwaltung bestellt hat, da bei diesem das kalte Wasser nicht funktioniert hat.
Dadurch schlich sich der Verdacht ein, dass der Klempner in irgendeiner Form verantwortlich für die Situation sein könnte.

Ändert das was an den vorherrschenden Meinungen?

Viele Grüße und nochmals Verzeihung!

Noch eine Frage:

Was tut man als Laie ohne jegliche Kenntnisse in so einem Fall? Hätte der Mieter bei der HV angerufen und gesagt, dass seine Waschmaschine kein Wasser zieht, alle anderen Wasserleitungen aber voll funktionstüchtig sind, wäre unter Umständen bestenfalls der Hinweis auf einen Waschmaschinenmonteur gekommen. Reine Mutmaßung, so wie auch die Vermutung, dass ein Monteur ab 200,-€ aufwärts kosten würde.

VG

Aha.

Es gibt also noch Einsicht unter den Menschen - gut so :smile:

Das macht mich umso trauriger Dir mitteilen zu müssen, dass es an der Haftung ggü. dem Vermieter leider Garnichts ändert.

WENN überhaupt könnte man dem Klempner ein Verschulden vorwerfen, sollte dieser an den Rohrleitungen was verbockt haben (das war aber wohl auch nicht der Fall - so habe ich es zumindest rausgelesen).

Nichts desto Trotz würde dessen Betriebshaftpflicht aber auch keine Anstalten machen hier Schadenersatz zu leisten, da Du hier relativ schnell „die Flinte ins Korn“ geworfen hast. Darüberhinaus würde diese Betriebshaftpflicht auch nur den Zeitwert der Maschine ersetzen - und der ist, wie Du Dir bestimmt denken kannst, vermutlich nichtmehr sehr hoch.

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Vielleicht stoße ich hier an die Grenzen meines technischen Verständnisses, aber eine Rohrleitung, die die WaMa mit Wasser versorgt ist eigentlich immer mit einem Wasserhahn versehen.

D.h. man dreht den Hahn auf „zu“, schraubt den WaMa-Schlauch ab und öffnet den Hahn dann wieder leicht.

Fließt Wasser --> WaMa defekt (Sache des Mieters)
Fließt es nicht --> Problem mit der Wasserversorgung (Sache des Hauseigentümers)

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Ok ok,

ich hab´s verstanden worst case scenario gepaart mit einem klassischen epic fail.
Danke trotzdem fürs augen öffnen, es wird dem mieter mitgeteilt :-/

Auf wiedersehen