Wasserschaden

Hi,

angenommen jemand hat eine 13 Jahre alte Küche und im Rahmen von Wartungsarbeiten wird ein Wasserschaden in der Spüle festgestellt.

Ursächlich sind veraltete Dichtungen oder Dichtungsrohre im Gemäuer, die dann freigelegt werden um Dichtungen / Dichtungsventile austauschen zu können.

Würde in so einem Fall welche Versicherung des Mieters, des Vermieters aufkommen und würde eine neue Küche bezahlt werden oder nur den Zeitwert der Küche?

Danke und ciao,
Romana

Hallo,

aus der Schadensschilderung ist nicht erkennbar was beschädigt ist.
Auch nicht welcher Schaden an den Küchenmöbeln vorliegt.
Und auch zuletzt nicht, wie der Schaden überhaupt entstanden ist.

Also bitte etwas genauer schildern.

Gruß Merger

Moin,

Würde in so einem Fall welche Versicherung des Mieters,

die Hausrat tritt für die Schäden an den Küchenmöbeln ein, wenn diese dem Mieter gehören. Auch die Malerarbeiten sind Sache der Hausratversicherung.

des Vermieters aufkommen

die Gebäudeversicherung tritt für die Schäden am Gebäude ein (Wand öffnen und wieder verschließen).

und würde eine neue Küche bezahlt werden oder nur den Zeitwert der Küche?

die Hausrat ersetzt Neuwert („gleiche Art und Güte“).

Danke und ciao,

Bitte und Gruß

Romana

Nordlicht