Wasserschaden - Aufwandsentschädigung?

Hallo,

angenommen der Nachbar über einem hat einen Wasserschaden und in der eigenen Wohnung müssen daher diverse Handwerker die Auswirkungen beseitigen (Schimmel, etc.). Hat man dann ein Recht auf eine Aufwandsentschädigung für die Terminvereinbarungen? Also Trockenlegungsfirma ca. 6 Termine, Maler ca. 2 Termine, Tischler ca. 2 Termine? Wenn man berufstätig ist, ist dies auf jeden Fall ein Aufwand, da man bei normalen Arbeitszeiten und Pendelaufwand nicht zu handwerkerfreundlichen Zeiten zu Hause ist oder? Und die Arbeit früher zu verlassen bzw. später anzufangen geht auf Kosten der Gleitzeit und muss ja dann irgendwie entschädigt werden? Zahlt das die Versicherung, oder muss man dazu Vermieter oder Nachbarn verdonnern? Und wieviel kann man denn da ansetzen? Wie sieht es denn mit den Kosten aus, die man zur Erstversorgung des Schadens hatte (also Baumarktkosten für die grobe Schimmelentfernung bis ein Termin zustande kam)?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo,

soweit ich weiss hat man Ansprüche nur bei Verschulden seitens des VM und auch nur gegenüber dem VM.

Sollte dieser den Wasserschaden nicht verschuldet haben fallen die Arbeiten an einer Wohnung nur unter Instandsetzung bzw. Mängelbehebung.

Gruß
Nita

Hallo Nita, danke für die Antwort! Also der Vermieter hat den Wasserschaden nicht verursacht, aber der Nachbar eine Etage höher (Schaden im Badezimmer). Das Ganze ist ein Versicherungsfall, d.h. die Frage ist ob man in so einem Fall theoretisch den Aufwand für die ganzen Handwerkertermine geltend machen kann - es ist ja nun so, dass das keine Instandhaltungsmaßnahme im klassischen Sinn ist, sondern eine Schadensbeseitigung nehme ich an, oder? Der Vermieter der betroffenen Wohnung kann ja genauso viel (bzw. wenig) dafür wie der Betroffene selbst - schuld ist natürlich irgendwie der Nachbar (also der Verursacher in dessen Bad die Quelle des Wasserschadens liegt) bzw. evtl. noch dessen Vermieter.
Danke nochmal!

Hallo,

was ich aber schrieb war nicht „verursacht“, sondern „verschuldet“. Das ist ein Unterschied. Man könnte evtl. um es deutlicher zu machen sagen „schuldhaft verursacht“.

Ein Mieter hat - so wie ich das mir angelesen habe, bin ja kein Anwalt - nur Ansprüche gegenüber seinem VM. Hat dieser den Wasserschaden schuldhaft verursacht kann der Mieter auch den genannten Aufwand geltend machen, zusätzlich zum eigentlichen Schaden.

Der Mieter hat mit dem verursachenden Mieter kein Vertragsverhältnis, sondern der VM. Zwischen diesen beiden Parteien wird die Haftpflichtversicherung des Mieters eintreten, da der VM eben auch nix „dafür“ kann, wenn der Mieter den Wasserschaden selbst zu vertreten hat (ihn schuldhaft verursacht hat).

Der VM behebt pflichtgemäß den Schaden bei seinem zweiten Mieter, aber dann eben nur den entstandenen Schaden, weil er diesen ja nicht verschuldet hat.

Inwieweit der eine Mieter gegenüber dem anderen Mieter ein Schadensersatzanspruch hat, weiss ich nicht, dazu kenne ich mich in Versicherungsrecht (denn es könnte sich ja höchstens um die Haftpflichtversicherung handeln) nicht genug aus.

Gruß
Nita

Moin,
haftbar ist immer der Verursacher. Hat mit Vertragsverhältnissen nichts zu tun. Hat der Verursacher eine Versicherung, kann der Verursacher den Schaden anmelden, wenn er will. Im Gegensatz zum Verkehrsrecht ist jedoch immer der Verursacher der Ansprechpartner. Möglicherweise ist der Verursacher, aus welchen Gründen auch immer, nicht haftbar zu machen. Dann wäre noch die eigene Hausratversicherung als Ansprechpartner. Diese sollte man auf jeden Fall informieren.
Schaden ist die Gesamtsumme der Sach- und Vermögensschäden. Also auch ein fiktiver Einkommensverlust, Hotelkosten, Trocknung, Maler, Möbel, Geräte, Bodenbelag, und, und, und.

vnA (ianal)

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Hallo!

Man muss doch kein Vertragsverhältnis mit jemandem haben, um ihm gegenüber Rechte geltend zu machen, wenn er mein Eigentum beschädigt. Das wäre ja genau so als würde ich dir in deiner Wohnung alles kurz und klein hauen, und du könntest mir gegenüber dann den Schaden nicht geltend machen, weil wir keinen Vertrag miteinander haben. Also Quatsch!

Glücklicherweise scheint der Verursacher in diesem Fall ja eine Haftpflichtversicherung zu haben, da man ansonsten die Ansprüche schwerer durchsetzen könnte, denn dann müsste er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen und das dürfte wohl in den meisten Fällen erst auf Druck (Klage) erfolgen. Aber in diesem Fall kann man tatsächlich allen Aufwand, der einem entstanden ist, geltend machen bei der Versicherung, also einfach alle Rechnungen diesbezüglich einsenden und vom Arbeitgeber eine Verdienstausfallbescheinigung ausstellen lassen, aus der hervorgeht, wieviele geleistete Arbeitsstunden man für die Termine opfern musste und welchen Stundenlohn man dafür zugrundelegen kann als Entschädigung.

Ich hatte diesen Fall selbst schon 3x inzwischen und weiß daher, dass du sogar eigenen Arbeitsaufwand, den du durch den Schaden hattest, geltend machen kann, d.h. wenn du dann deine teure Freizeit z.B. damit verbracht hast, Schadenbeseitigung zu betreiben oder Wasser wegzuwischen, kannst du auch diese Stunden geltend machen. Wir haben damals für diesen Aufwand 10 EUR / Stunde angesetzt und auch erstattet bekommen.

LG
Claudia