Wasserschaden Bad

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. Tipps geben wie ich weiter vorgehen soll.
Die Eckbadewanne senkt sich bei Belastung ab, dadurch ist die Silikonfuge gerissen. Nun ist der Styroporträger, die Wand auf der anderen Seite des Bades (also im Flur) im Sockelbereich und auch im Stockwerk tiefer an der Ecke feucht. Zuerst habe ich den Heizungsbauer kommen lassen, der schon diese Ursache verdächtigt hat. Er empfahl, ich solle die Versicherung vertändigen, die schicken einen Leckorter vorbei.
Ich habe die Wohngebäudeversicherung angerufen, eine Firma hat mit mir Kontakt aufgenommen. Die Analyse vor Ort hat die Vermutung vom heizungsbauer bestätigt.
Der Leckorter meinte, die Badewanne bzw. alles was drunter muss trockengelegt werden.

Die Versicherung schreibt nun, dies sei kein Rohrbruch, an den Kosten für die Beseitigung der Schadenursache können die sich nicht beteiligen. Ebenso wären die Kosten für die Leckortung über 349€ nicht versichert und ich solle diese Kosten ausgleichen.

Außerdem schreiben die noch
„Sofern die Schadenursache zwischenzeitlich beseitigt wurde, geben wir die schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten gemäß Angebot der Firma xx über 800€ zur Ausführung frei und erwarten zu ggb. Zeit die Originalrechnung.“

Mein Fragen an euch Profis:

  • muss ich die Kosten für die Leckortung übernehmen?
  • Bei den 800€ geht es um reine Malerarbeiten. Die davon unabhängigen Kosten für die Trocknung unterhalb der Badewanne und damit verbundenen Aufwände sollte doch die Versicherung übernehmen?
  • Meinen die die Originalrechung für die Beseitigung der Schadensursache?
  • Könnte ich die Malerarbeiten auch selber durchführen die 800 abzgl. MwSt. verlangen?

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe.

robby

Hallo Robby,

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. Tipps geben wie ich weiter
vorgehen soll.
Die Eckbadewanne senkt sich bei Belastung ab, dadurch ist die
Silikonfuge gerissen. Nun ist der Styroporträger, die Wand auf
der anderen Seite des Bades (also im Flur) im Sockelbereich
und auch im Stockwerk tiefer an der Ecke feucht. Zuerst habe
ich den Heizungsbauer kommen lassen, der schon diese Ursache
verdächtigt hat. Er empfahl, ich solle die Versicherung
vertändigen, die schicken einen Leckorter vorbei.
Ich habe die Wohngebäudeversicherung angerufen, eine Firma hat
mit mir Kontakt aufgenommen. Die Analyse vor Ort hat die
Vermutung vom heizungsbauer bestätigt.
Der Leckorter meinte, die Badewanne bzw. alles was drunter
muss trockengelegt werden.

Hier fehlt mir der Hinweis, durch was der Schaden entstanden ist !

Die Versicherung schreibt nun, dies sei kein Rohrbruch, an den
Kosten für die Beseitigung der Schadenursache können die sich
nicht beteiligen. Ebenso wären die Kosten für die Leckortung
über 349€ nicht versichert und ich solle diese Kosten
ausgleichen.

Wo ist denn das Wasser ausgelaufen ?

Außerdem schreiben die noch
„Sofern die Schadenursache zwischenzeitlich beseitigt wurde,
geben wir die schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten
gemäß Angebot der Firma xx über 800€ zur Ausführung frei und
erwarten zu ggb. Zeit die Originalrechnung.“

Auf Grund welcher Tatsache übernimmt die Gebäudeversicherung überhaupt etwas.
Hier fehlen weitere Informationen.

Ein Schaden der durch die Gebäudeversicherung gedeckt ist,
kann ich aus dem bisherigen Text nicht entnehmen.

Gruß Merger

Hallo Merger,

durch das Körpergewicht senkt sich die Wanne leicht um wenige mm. Es ensteht dann ein klein Spalt zwischen der Fuge und der Wanne. An dieser Stelle, also die Ecke wo man sich auch hinsitzt, drang über einen längeren Zeitraum Wasser ein.

„Auf Grund welcher Tatsache übernimmt die Gebäudeversicherung überhaupt etwas.“
=> Das weiß ich auch nicht und steht auch nicht im Schreiben der Versicherung.

Hier der Gesamttext des Briefes:
"Sehr geehrter …

aus dem Leckortungsbericht der Firma xx ist ersichtlich, dass kein Rohrbruch vorliegt, sondern sich vielmehr die Badewanne bei Belastung absenkt. Dadurch ist die Silikonfuge gerissen. Beim Duschen kann somit Wasser über die gerissene Silikonfuge unter die Badewanne laufen.

An den Kosten für die Beseitigung der Schadenursache können wir uns im Rahmen des Vertrages nicht beteiligen. Ebenso sind die Kosten für die Leckortung über xxx nicht versichert. Bitte sorgen Sie für den Ausgleich der Rechnung xx.

Sofern die Schadenursche zwischenzeitlich beseitigt wurde, geben wir die schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten gemäß Angebot der Firma xx über xx zur usführung frei und erwarten zu ggb. Zeit die Originalrechnung."

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. Tipps geben wie ich weiter vorgehen soll.

Da ich nicht weiß, wo Du versichert bist, kann ich nur aus der Sicht der Gesellschaft, für die ich arbeite, antworten.

Die Versicherung schreibt nun, dies sei kein Rohrbruch,

Unsere Bedingungen schreiben keinen Rohrbruch, sondern „bestimmungswidrig ausgetretenen Leitungswasser“ vor. Diesen Punkt würde ich noch einmal überprüfen.

Kosten für die Beseitigung der Schadenursache können die sich
nicht beteiligen. Ebenso wären die Kosten für die Leckortung
über 349€ nicht versichert und ich solle diese Kosten
ausgleichen.

Wenn kein versicherter Schaden vorliegt, ist das folgerichtig.

Außerdem schreiben die noch
„Sofern die Schadenursache zwischenzeitlich beseitigt wurde,
geben wir die schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten
gemäß Angebot der Firma xx über 800€ zur Ausführung frei und
erwarten zu ggb. Zeit die Originalrechnung.“

Bist Du Dir sicher, dass Du von der Gebäudeversicherung redest, wenn ich mir Deine Schilderung so ansehe, hört sich das eher nach einer Hausratversicherung an.

Mein Fragen an euch Profis:

  • muss ich die Kosten für die Leckortung übernehmen?

Würde ich nicht so sehen, wenn ein versicherter schaden vorliegt.

und damit verbundenen Aufwände sollte doch die Versicherung übernehmen?

Die Hausrat nicht, die Gebäude schon

  • Könnte ich die Malerarbeiten auch selber durchführen die 800 abzgl. MwSt. verlangen?

Nein, wenn Du die Malerarbeiten selber durchführst, bekommst Du nicht den Stundensatz, den ein Fachbetrieb bezahlt bekommt.

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe.

Bitte.

Ein Tipp: Wende Dich an den, bei dem Du den Vertrag abgeschlossen hast. Der soll Dir bei der Schadenregulierung helfe, schließlich wird er dafür bezahlt.

Gruß

Nordlicht

Ich werde das prüfen „bestimmungswidrig ausgetretenen Leitungswasser“.
Danke!

Versicherung ist die Alte Leipziger (über die Domcura)

Könnte ich auch bei meiner Hausrat anklopfen, wenn sich bei der Gebäudeversicherung das tatsächlich auch Rohrbruch beschränken sollte?

robby

Hallo robby,

Hallo Merger,

durch das Körpergewicht senkt sich die Wanne leicht um wenige
mm. Es ensteht dann ein klein Spalt zwischen der Fuge und der
Wanne. An dieser Stelle, also die Ecke wo man sich auch
hinsitzt, drang über einen längeren Zeitraum Wasser ein.

„Auf Grund welcher Tatsache übernimmt die Gebäudeversicherung
überhaupt etwas.“
=> Das weiß ich auch nicht und steht auch nicht im Schreiben
der Versicherung.

Hier der Gesamttext des Briefes:
"Sehr geehrter …

aus dem Leckortungsbericht der Firma xx ist ersichtlich, dass
kein Rohrbruch vorliegt, sondern sich vielmehr die Badewanne
bei Belastung absenkt. Dadurch ist die Silikonfuge gerissen.
Beim Duschen kann somit Wasser über die gerissene Silikonfuge
unter die Badewanne laufen.

lt. deinem 1. Hinweis wurde dies doch bereits durch den Heizungsbauer festgestellt. Warum dann überhaupt eine Leckortung gemacht wurde,
ist für mich nicht nachvollziehbar.

An den Kosten für die Beseitigung der Schadenursache können
wir uns im Rahmen des Vertrages nicht beteiligen. Ebenso sind
die Kosten für die Leckortung über xxx nicht versichert. Bitte
sorgen Sie für den Ausgleich der Rechnung xx.

Sofern die Schadenursche zwischenzeitlich beseitigt wurde,
geben wir die schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten
gemäß Angebot der Firma xx über xx zur usführung frei und
erwarten zu ggb. Zeit die Originalrechnung."

Hier gibt es einen Widerspruch. Handelt es sich evt. um 2 verschiedene Versicherungen ?
Ich denke jetzt an 1. Wohngebäudeversicherung die den Schaden ablehnte und 2. an die Privathaftpflichtversicherung wegen Mietsachschäden.

Gruß Merger

Könnte ich auch bei meiner Hausrat anklopfen, wenn sich bei
der Gebäudeversicherung das tatsächlich auch Rohrbruch
beschränken sollte?

Die Hausratversicherung versichert den Hausrat, nicht das Gebäude.