Wasserschaden - Gebäudeversicherung

hallo,

bei einem Rohrbruch im Bad ist ein Wasserschaden entstanden. Es ist ein 3-stöckige WEG Haus. In der betreffenden Wohnung ist einen Mieter . Sichtbar ist in der Wohnung kein Wasser zu sehen. Das Wasser suchte sich den Weg in die Wand bzw in die untere Wohnung. Die Hausverwaltung beauftragte die Ortung des Wasserschadens durch eine Firma für Schadenmanagement . Der Schaden ist wie gesagt im Bad und in der unteren Decke bzw Wänden der darunterliegenden Wohnung.

Meine Frage: Der Eigentümer der Wohnung mit dem Rohrbruch im Bad möchte einen eigenen Gutachter beauftragen. Muss die Gebäudeversicherung das bezahlen oder ist das dann private Sache?

Habt Ihr Tipps für das weitere Vorgehen des Eigentümers der Wohnung?

LG, M.

ps: falls ich hier falsch bin bitte ins richtige Brett verschieben, danke

Hallo,
wenn der Versicherer einen Sachverständigen beauftragt, dann werden vom Versicherer die Kosten übernommen. Beauftragt der Kunde / Versicherungsnehmer einen Sachverständigen hat der Kunde die Kosten zu tragen. Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es Tarife, die ab einer bestimmten Schadenhöhe die Gutachterkosten ganz oder teilweise übernehmen, auch wenn der Kunde den Sachverständigen beauftragt hat.
Man kann also hierzu keine pauschale Aussage treffen. Es kommt auf den Tarif der Gebäudeversicherung an. Am besten im Bedingungswerk nachlesen, oder die Versicherung fragen.

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