Zahlt die Versicherung dem Versicherungsnehmer einen Wasserschaden im Keller, der durch eine defekte Waschmaschine entstanden ist, wenn der Kellerraum auch für gewerbliche Zwecke genutzt wird und dies der Versicherung vor dem Versicherungsfall nicht mitgeteilt wurde bzw. ein diesbezüglicher Vertrag auch für gewerbliche Nutzung der Räume abgeschlossen wurde oder muss der Geschädigte für den entstandenen Schaden - auch beim Nachbarn - selbst haften?
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