Wasserschaden im Keller - Zahlt die Versicherung auch bei gewerblicher Nutzung?

Zahlt die Versicherung dem Versicherungsnehmer einen Wasserschaden im Keller, der durch eine defekte Waschmaschine entstanden ist, wenn der Kellerraum auch für gewerbliche Zwecke genutzt wird und dies der Versicherung vor dem Versicherungsfall nicht mitgeteilt wurde bzw. ein diesbezüglicher Vertrag auch für gewerbliche Nutzung der Räume abgeschlossen wurde oder muss der Geschädigte für den entstandenen Schaden - auch beim Nachbarn - selbst haften?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Dafür gibt es die AGB’s und der Versicherungsumfang, der in der Versicherung vereinbart wurde. Ist uns ja nicht bekannt, was alles versichert ist.
Problemaisch dürfte es sein, dass der Versicherung die gewerbliche Nutzung nicht mitgeteilt wurde.
Hinsichtlich von Schäden durch defekte Waschmaschinen gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die eine Übernahme der SChäden verneint haben, wenn die Waschmaschine „ohne Aufsicht war“.
Da bleibt nur übrig, den Versicherungsmakler zu einer Schadensaufnahme anzurufen und abwarten, wie die entscheiden.
Aber auch daran denken, dass der Schaden zeitnah gemeldet werden muss.

Hallo,

Da bleibt nur übrig, den Versicherungsmakler zu einer
Schadensaufnahme anzurufen und abwarten, wie die entscheiden.

woher um alles in der Welt, will man wissen ob der Fragende einen Versicherungsmakler hat, hier bitte zu unterscheiden zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, immer dasselbe!

Versicherungsmakler ist treuhänderischer Sachwalter der Versicherungsverträge des Versicherungsnehmers und arbeitet ausschließlich im Auftrag des Kunden § 93 HGB!

Versicherungsvertreter ist Erfüllungsgehilfe der Versicherungsgesellschaft!

Gruß

BHShuber

Hallo,

Zahlt die Versicherung dem Versicherungsnehmer einen
Wasserschaden im Keller, der durch eine defekte Waschmaschine
entstanden ist, wenn der Kellerraum auch für gewerbliche
Zwecke genutzt wird und dies der Versicherung vor dem
Versicherungsfall nicht mitgeteilt wurde

Wer nutzt den Keller gewerblich der Versicherungsnehmer oder ein Dritter?

Welches Gewerbe wird dort ausgeführt, dies ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn vom Gewerbebetrieb nicht besondere Gefahren ausgehen.

Der geschädigte hat Anspruch auf Schadenersatz, unerheblich ob privat oder gewerblich tätig, somit ist die Frage berechtigt.

bzw. ein
diesbezüglicher Vertrag auch für gewerbliche Nutzung der Räume
abgeschlossen wurde oder muss der Geschädigte für den
entstandenen Schaden - auch beim Nachbarn - selbst haften?

Stand die Waschmaschine während des Betriebes im Einfluss des Versicherungsnehmers oder war diese ohne Aufsicht in Betrieb?

Gruß

BHShuber