Guten Abend alle miteinander,
ich brauche mal wieder Euren Rat:
In meiner Eigentumswohnung hat es im Schlafzimmer (Grundfläche ca. 5x5 m) einen Wasserschaden gegeben, der durch einen verstopften Abfluss auf einem Balkon über der Wohnung verursacht wurde. Hierdurch ist sind zwei Wände in einer Ecke des Zimmers auf einer Fläche von ca. 2 x 2,50 m feucht geworden und es hat auch schon eine leicht Schimmel gebildet. Zur Zeit werden die Wände professionell getrocknet.
Es ist unstrittig das die Kosten der jetzt anstehenden Renovierung durch die Hausgemeinschaft getragen werden muss.
Ich frage mich nur in welchem Umfang das zu Geschehen hat?
Klar ist, dass die Kosten der Tapezierung beiden betroffenen Wände und die Streichung der Decke von der Gemeinschaft getragen werden muss.
Aber was ist mit den anderen beiden Wänden? Aus Gründen der Einheitlichkeit werde ich diese natürlich auch neu tapezieren lassen. Muss ich das selber zahlen oder habe ich einen Anspruch darauf dass die Gemeinschaft das trägt?
Da ich den Raum zuletzt in 2019 professionell hab tapezieren lassen, wäre ohne den Wasserschaden eine Renovierung vermutlich erst in 5-10 Jahren fällig gewesen.
Im Voraus besten Dank für Eure Hilfe.
Euer,
Ebenezer