Wasserschaden in ETW - Zahlt WEG?

Hallo,
wir sind seit letztem Herbst Eigentümer einer Wohnung in einem Dreiparteienhaus. Die Nachbarwohnung ist vermietet.
Durch einen Riss im Silikon der Dusche dieser Wohnung ist Wasser in die Wand eingedrungen, was von den Mietern nicht bemerkt wurde. Erst nach mehreren Tagen wurde bemerkt, dass das Wasser durch die Decke (an den Rohren entlang) gesickert ist.

Nun liegt ein Angebot einer Firma für die Reparatur der Silikonfuge (entfernen der Fliesen, Silikon erneuern, Trocknung der Mauer) über 600 € vor.

Die Eigentümerin der Wohnung ist nun der Meinung, dass die WEG und nicht sie diesen Schaden zahlen muss.
Wir sind der Meinung, dass der Schaden in ihrer Wohnung (also im Sondereigentum) ist und sie ihn deshalb selbst zahlen muss.

Wer hat Recht?

Ich freue mich auf eure Einschätzungen!

Viele Grüße.

Hallo,

die WEG hat nichts damit zu tun; das ist Sache des Wohnungseigentümers. Allerdings übernimmt die Wohngebäudeversicherung, die die WEG abgeschlossen hat, den Schaden. https://www.experten.de/2017/08/30/schadenregulierung-bei-undichter-silikonfuge/

Gruß
C.

Silikonfugen sind Teil des Sondereigentums.
Für die Wartung ist der Eigentümer verantwortlich.
Für unterlassene Wartung haftet der Eigentümer.

Wie sagte einst der Heilige Sankt Sanitarius:
„Du sollst nicht unterlassen die Wartung von Wartungsfugen!“

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hi,

das ist aber auch lächerlich, oder?
Treibt ja nur die Beiträge in die Höhe, wenn Eigentümer sich nicht kümmern.

Ganz streng genommen wäre damit sogar billiger Pfusch versichert - letztlich auf Kosten der WEG.
Schon seltsam großzügige Auslegung von „Leitungssystem“.

grüße
lipi

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Es liegt ein grundsätzlicher Abdichtungsmangel vor.
Eine Silikonfuge ist KEINE Abdichtung.

Der Schaden selbst ist versicherungstechnisch in der eignen Wohnung ein „Leitungswasserschaden“ und in der Fremdwohnung ein Haftpflichtschaden.

Die Ursache liegt in magelhafter Bauausführung. In diesem Fall vermutlich beim Fliesenleger, der keine taugliche Grundabdichtung vorgenommen hat. Ob der in Regress genommen werden kann, wäre zu prüfen.

Letztlich ist praktisch die GESAMTE Badverfliesung (Nassbereich und Boden im Verbund!) zu erneuern, da eine Teilsanierung keine Gewähr für eine fachgerechte Abdichtung bieten kann.
Das beschriebene rumdoktern an Symptomen ist nur erneuter Pfusch und nicht akzeptabel.
Der nächste Schaden ist vorprogrammiert.

Leitunswasser umfasst eben alles Wasser was aus einer Leitung kommt.

Dazu gehört eben auch auch Dusch- und Badewannenwasser.
Auch dann noch, wenn es zum Abwasser wird.

Habe selber oft genug mit der Beseitigung von Wasserschäden zu tun gehabt und direkt mit den Versicherungsgebern abgerechnet. Mit allem drum und dran und mit genauer Dokumentation.

Die haben gar kein Problem damit, eine Schadensbeseitigung zu bezahlen, die nach dem Stand der Technk zu erfolgen hat. Nichts ist schlimmer als eine hingepfuschte Pseudoreparatur, wo der nächste Schaden vorprogrammiert ist.

hi,

das ist schon klar, es steigert den Umsatz. Silikonfugen versichern, besser gehts doch gar nicht.

Mir fehlt dennoch jegliches Verständnis dafür, was die WEG und deren Versicherung damit zutun haben sollen.

grüße
lipi

Ein Gesamtobjekt umfassend zu versichern ist idR. günstiger als jede WE separat zu versichern.
Zumal bei Schäden oftmals mehrere Parteien betroffen sind.
Das gibt dann auch keinen Versicherungshickhack.
Eigentlich eine win-win Situation und kein Eigentümer kann sich „rausziehen“ wenn es so im WEG-Vertrag geregelt ist.
Oft werden Objekte auch erst nachträglich in Eigentumswohnungen umgewandelt. Da ist die Fortführung bestehender Versicherungen für das Gesamtgebäude erst recht vorteilhaft.

hi,

hab ich einen gedanklichen Fehler?

Wo hat die WEG hier den Nutzen?

ja das stimmt schon. Aber das erkauft man sich mit der Badsanierung. Das ist doch keine Relation mehr.

Dem würde ich zustimmen, wenn es um die Trocknung des Gemeinschaftseigentums gehen würde.
Aber was - und ich verstehe es beim besten Willen nicht - hat die WEG davon das Bad zu sanieren?

Fachlich korrekt ist am Ende fast das komplette Bad neu.
Da hätte ich als Beteiligter so meine Probleme.

grüße
lipi

Ja, das ist so.
Und das wird richtig teuer.
Für die avisierten 600 EUR kann es nur Pfusch geben.
Und der wurde lt. Beschreibung auch nur angeboten.
Da schrillen bei mir alle Alarmglocken.

Als ausführender Handwerker hätte ich mit einer Pfuschlösung dann selber ein (Gewährleistungs-) Problem.

Wie sich der Versicherer und die Versicherten - die WEG oder deren autorisierte Verwaltung oder auch nur der Wohnungseigentümer - letztlich einigen oder wie die Vertragsbedingungen sind, darf nicht das Problem des Handwerkers und des Mieters sein.

Im Zweifelsfall muss der Vermieter in Vorleistung gehen.

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Erhalt der Gebäudestrucktur, bei dieser handelst es sich um Gemeinschaftseigentum was der Gesamten WEG gehört.

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moin,

natürlich hat die Abdichtung im Badezimmer einen Schutzfunktion für das Gebäude.
Das Verhältnis finde ich unpassend.
Versteht mich richtig: wenn ein beliebiger anderer Eigentümer sein Bad ebenso saniert - ohne vorherigen Schaden - wird ihm die Abdichtung des Bades auch nicht erstattet.

und hier (eventuell auch nur von mir) wird darüber diskutiert die Abdichtung, incl. sicher 50% aller Fliesen (nicht lt. Angebot, aber das wäre die Gewährleistungsmäßig korrekte Ausführung), zu übernehmen und den Urzustand deutlich zu verbessern.

Obwohl man den Schaden durchaus beheben könnte und den damaligen Stand der Technik (alternativ: den eingebauten Pfusch) wieder herstellen könnte.

Ich bin der Meinung, dass Eigentum verpflichtet und der Eigentümer primär verantwortlich ist, das Gebäude vor seiner Dusche zu schützen.

grüße
lipi

Dies ist ja richtige, der Eigentümer ist verpflichtet Schaden von der WEG fernzuhalten. Die WEg muss im Gegenzug Schaden von den Sondereigentum verhalten.

Die WEG ist also für das Gemeinschaftseigentum Erhaltung und Reparatur verpflichtet und der Sondereigentümer ist für sein Sondereigentum zuständig. Wenn die Grundlage im Gemeinschaftseigentum fehlt kann der Sondereigentümer ein Bad nach den Stand der Technik garnicht erstellen.

Fraglich ist im Einzelen ob die Abdichtung wirklich Gemeinschaftseigentum ist.

Tach,

viele wissen nicht, dass Silikonfugen „Wartungsfugen“ sind und denken, dass man erst bei deutlich sichtbaren Schäden mal aktiv werden muss.
Daher läuft das bei den Versicherungen als normale Fahrlässigkeit, welche eben versichert ist.

(Wobei ich das auch nur GLAUBE. Richtig sicher wäre ich mir nicht, dass das nicht doch von einer Versicherung als „grob fahrlässig“ gewertet wird.)

namd,

bis dahin geh ich ja noch halbwegs mit. Das ist irgendwo nachvollziehbar.

Aber zur Aussage:

habe ich keinen Draht mehr.

Da fällt mir einfach keine Plausible Begründung ein.
Eben vor dem Hintergrund, dass „Stand der Technik“ eine fast neues Badezimmer beinhaltet und eine Abdichtung, wie sie vorher offenbar nicht vorhanden war.

Also eine Nachrüstung von Sondereigentum.

Wenn der Schaden dann dadurch erst möglich war, dass der Eigentümer beim Umbau gespart hat (seit 20 Jahren übernimmt das Silikon keine dichtende Funktion mehr) , sehe ich keine Logik mehr.

grüße
lipi