Hallo,
wir sind seit letztem Herbst Eigentümer einer Wohnung in einem Dreiparteienhaus. Die Nachbarwohnung ist vermietet.
Durch einen Riss im Silikon der Dusche dieser Wohnung ist Wasser in die Wand eingedrungen, was von den Mietern nicht bemerkt wurde. Erst nach mehreren Tagen wurde bemerkt, dass das Wasser durch die Decke (an den Rohren entlang) gesickert ist.
Nun liegt ein Angebot einer Firma für die Reparatur der Silikonfuge (entfernen der Fliesen, Silikon erneuern, Trocknung der Mauer) über 600 € vor.
Die Eigentümerin der Wohnung ist nun der Meinung, dass die WEG und nicht sie diesen Schaden zahlen muss.
Wir sind der Meinung, dass der Schaden in ihrer Wohnung (also im Sondereigentum) ist und sie ihn deshalb selbst zahlen muss.
Wer hat Recht?
Ich freue mich auf eure Einschätzungen!
Viele Grüße.