Wasserschaden Laminat Ablauf Versicherung

Hallo,

in einer mit Laminat ausgelegten Küche, ist unbemerkt ein Wasserschaden durch einen defekten Kühlschrank entstanden.

Wie ist jetzt der korrekte Ablauf???

Wird als erstes der Verwalter verständigt oder die Versicherung? Und wer meldet den Schaden an die Versicherung?

Vielen Dank
VG
merkur3

Hallo,

wer hat den das Laminat da hingelegt?

Vermieter:
dann den Verwalter kontaktieren. Versicherung (Haftpflicht!) informieren, allerdings sind ja noch keine Forderungen erhoben worden.
Regulierung ist aber ggf. ungewiss!

Mieter:
Pech gehabt!

VG René

Hallo,
vielen Dank für schnelle Beantwortung.

Hallo,

wer hat den das Laminat da hingelegt?

Bei Einzug vor 6 Jahren vom Vermieter übernommen.

Vermieter:

dann den Verwalter kontaktieren. Versicherung (Haftpflicht!)
informieren, allerdings sind ja noch keine Forderungen erhoben
worden.

Regulierung ist aber ggf. ungewiss!

Warum? Schaden ist am Eingentum eines anderen entstanden. Im Versicherungsvertrag steht diesbezüglich keine Klausel.

Mieter:

Pech gehabt!

Wo steht das geschrieben?

VG
merkur3

Hallo,

Bei Einzug vor 6 Jahren vom Vermieter übernommen.

Dann ist es ein Mietsachschaden.

Regulierung ist aber ggf. ungewiss!

Warum? Schaden ist am Eingentum eines anderen entstanden. Im
Versicherungsvertrag steht diesbezüglich keine Klausel.

Doch, ggf. schon. Allmählichkeitsschäden!

ist unbemerkt ein Wasserschaden durch einen defekten Kühlschrank entstanden

Mieter:

Pech gehabt!
Wo steht das geschrieben?

Auch in den Hausratbedingungen.
Hausratversicherung: versichert ist,
-Feuer
-Leitungswasser
-Sturm und Hagel
-Einbruch/Diebstahl
-Vandalismus nach Einbruch

Wo packen wir nun, dass mit dem Kühlschrank rein?
Nirgends!

VG René

Hallo,

Regulierung ist aber ggf. ungewiss!

Warum? Schaden ist am Eingentum eines anderen entstanden. Im
Versicherungsvertrag steht diesbezüglich keine Klausel.

Doch, ggf. schon. Allmählichkeitsschäden!

ist unbemerkt ein Wasserschaden durch einen defekten Kühlschrank entstanden

vielen Dank, noch nie etwas davon gehört. Muß mich jetzt erst einmal belesen.

VG
merkur3

Hallo,

Regulierung ist aber ggf. ungewiss!

Warum? Schaden ist am Eingentum eines anderen entstanden. Im
Versicherungsvertrag steht diesbezüglich keine Klausel.

Doch, ggf. schon. Allmählichkeitsschäden!

ist unbemerkt ein Wasserschaden durch einen defekten Kühlschrank entstanden

im Haftpflichtversicherungs-Vertrag wurde die Klausel „Allmählichkeitsschäden“ gefunden. Diese sind im Vertrag eingeschlossen…

Vielen Dank für den Hinweis, der die Sachlage jetzt sogar lt. Vertrag absichert.
Da hat der Mieter aber noch mal Glück gehabt.

VG
merkur3

Hallo Merkur3,

hier handelt es sich um einen Mietsachschaden und der ist definitiv in der Privathaftpflicht mitversichert.
Also ein evt. Schaden (wie z.B. Laminat aufgequollen)wird erstattet.
Melde auf jeden Fall den Schaden dem Hausbesitzer und auch gleichzeitig Deiner Versicherung.

Wahrscheinlich kommt ein Gutachter Deiner Versicherung vorbei.

Beste Grüße!

Nicht so schnell mit die jungen Pferde!
Hallo,

im Gegensatz zu hier bereits von anderer Seite getätigten Aussagen möchte ich vor vorschnellen Leistungszusagen an den Vermieter warnen.

Zwar besteht u.U. durchaus Versicherungsschutz durch die PHV, ob diese aber in Form einer Entschädigung an den Vermieter leistet, ist eine ganz andere Frage.

Ein Mieter haftet nämlich gegenüber dem Vermieter i.a.R. nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit (wobei in bestimmten Fällen sogar die einfache Fahrlässigkeit von der Haftung ausgeschlossen ist. Das nur am Rande).

Vorsatz kann im beschriebenen Fall wohl ausgeschlossen werden.

Bleibt die Frage nach der Fahrlässgkeit. Diese wäre nur zu bejahen, wenn der Mieter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Und ob ein Richter davon ausgeht, dass es zur besagten Sorgfalt gehört, dass der Mieter regelmäßig unter oder hinter der Kühlschrank schaut, um festzustellen, ob Kühlmittel ausläuft, darf bezweifelt werden.
Anders schaut die Lage schon wieder aus, wenn der Kühlschrank plötzlich einen deutlich höheren Geräuschpegel verursacht hat.
Es kommt also auf den Einzelfall an.

Leisten würde die Haftpflicht in so einem Fall aber dennoch, nämlich um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Also ist dringend anzuraten, dem Vermieter auf keinen Fall ein Leistungsversprechen abzugeben („Kannst es reparieren lassen, denn meine Versicherung übernimmt den Schaden. Haben die bei w-w-w auch gesagt.“).

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Leistungsversprechen, so läuft das bei diesem Vermieter nicht. Es geht alles sehr sachlich und korrekt zu.

Reparaturen werden erst einmal gar nicht durchgeführt, evtl. erst nach Auszug des Mieters. So äußerte sich heute der Vermieter.

Der Vermieter will den Schaden erst einmal begutachten.
Nach Übermittlung eines Fotos sah er den Schaden als sehr geringfügig an, möchte aber dennoch erst eine Entscheigung vor Ort treffen.

Vielen Dank für Deine Antwort.
VG
merkur3

Hallo Merger,

Melde auf jeden Fall den Schaden dem Hausbesitzer und auch
gleichzeitig Deiner Versicherung.

das hat der Mieter heute Morgen gleich getan. Es lief besser als vorher angenommen.

Wahrscheinlich kommt ein Gutachter Deiner Versicherung
vorbei.

Der Versicherer schickt dem Mieter ein Formular, was ausgefühlt mit einem Foto zurückgeschickt werden soll.

Der Vermieter kommt die Sache begutachten.

Vielen Dank für Deine Hilfe, über die der Mieter erleichtert war und besser schlafen konnte.
VG
merkur3

Nochmal Hallo,

was Du nach dem heutigen Gespräch mit dem Vermieter schreibst, hört sich aber schon sehr danach an, als ob die Reparatur der Beschädigung des Laminats zu Lasten des Mieters gehen soll - wann auch immer. Oder verstehe ich das falsch?

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

was Du nach dem heutigen Gespräch mit dem Vermieter
schreibst, hört sich aber schon sehr danach an, als ob die
Reparatur der Beschädigung des Laminats zu Lasten des Mieters
gehen soll - wann auch immer. Oder verstehe ich das falsch?

so hat der Mieter das nicht verstanden. Der Vermieter sagte, dass der Mieter den Schaden der Versicherung melden soll. Aber eigentlich lohne es sich nicht.

Der Mieter sagte, das es bei Auszug dann evtl. Streitigkeiten gibt. Dem möchte der Mieter entgegenwirken.

Wie der Mieter es verstanden hat, würde eine jetztige Reparatur zu viel Aufwand bedeuten. Da es in der Ecke nicht zu sehen ist, könnte es doch nach Auszug gemacht werden. Aber das wird man bei Begutachtung entscheiden.

Der Vermieter sagte, dass da doch nur ein Brett zu wechseln ist und dann ist gut.
Der Mieter sagte daraufhin, dass der Schwager Fußbodenleger ist und meinte, dass es schwierig wird mit der genauen Farbe, weil jede Lieferung anders ausfällt, auch bei gleicher Farbbezeichung.

Der Mieter nimmt an, dass der Vermieter vielleicht denkt, dass bis dahin der Boden sowieso abgewohnt ist und erneuert werden müßte.

Aber vielleicht sieht der Vermieter es generell nicht so eng.

Der Mieter wird aufpassen, sich absichern und alles schriftlich bestätigen lassen für den Fall der Fälle.

Vielen Dank noch mal.

VG
merkur3

Hallo,

so hat der Mieter das nicht verstanden. Der Vermieter sagte,
dass der Mieter den Schaden der Versicherung melden soll. Aber
eigentlich lohne es sich nicht.

also geht der Vermieter doch zumindest davon aus, dass er im Falle eines Falles von der Versicherung Geld bekommt, oder?
Und DAS könnte wie zu Anfang dargelegt schwierig werden.

Wie der Mieter es verstanden hat, würde eine jetztige
Reparatur zu viel Aufwand bedeuten. Da es in der Ecke nicht zu
sehen ist, könnte es doch nach Auszug gemacht werden. Aber das
wird man bei Begutachtung entscheiden.

Die angedachte Begutachtung erscheint durchaus angebracht. Wäre nicht das erste Mal, dass ein zu Anfang als klein erscheinender Schaden später - zumindest in den Augen einer der Parteien - größer ist.

Der Mieter wird aufpassen, sich absichern und alles
schriftlich bestätigen lassen für den Fall der Fälle.

Auch das erscheint ratsam.

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

also geht der Vermieter doch zumindest davon aus, dass er im
Falle eines Falles von der Versicherung Geld bekommt, oder?

Und DAS könnte wie zu Anfang dargelegt schwierig werden.

vielen Dank. Der Mieter hat heute alles abgeschickt und die Begutachtung hat heute Nachmittag auch schon stattgefunden.
Geht ja alles sehr schnell.

Wie der Mieter es verstanden hat, würde eine jetztige
Reparatur zu viel Aufwand bedeuten. Da es in der Ecke nicht zu
sehen ist, könnte es doch nach Auszug gemacht werden. Aber das
wird man bei Begutachtung entscheiden.

Die angedachte Begutachtung erscheint durchaus angebracht.
Wäre nicht das erste Mal, dass ein zu Anfang als klein
erscheinender Schaden später - zumindest in den Augen einer
der Parteien - größer ist.

Eine Firma kommt beim Vermieter vorbei und macht einen Kostenvoranschlag und ob eine Reparatur so möglich ist, da evtl. ein Teil der Küche ausgebaut werden müßte, weil ein beschädigtes Brett darunter ragt.
Danach wird geklärt, wie weiter verfahren wird.

Der Mieter hat heute noch einmal wegen einiger Fragen bei der Versicherung angerufen und diese sagte dann, dass Sie, nach einsenden der Schadenanzeige, alles weitere mit dem Vermieter abklärt.

Der Mieter kann jetzt nur noch abwarten und aufpassen.

Vielen Dank für viele Anregungen.
Viele Grüße
merkur3