Wasserschaden Mietwohung

Folgender Fall ist Passiert

Am 26.01.2013 haben wir unsere Dusche wegen einer Verstopfung Sauber gemacht, dabei das Sieb abgemacht und wohl nicht richtig Festgeschraubt. Mein Mann ging darauf hin Duschen 2 Minuten später stand unser Nachbar von unten vor der Tür es würde bei ihm Tropfen. Also Wasser schnell Aus.

Die Leitung geht wohl über einen Hohlraum wo seine Strahler drin sind. ER sagte uns dann aber 1 Tag Später es sei nichts Passiert alles wieder Trocken und in Ordnung. Nun aber haben wir wegen Mängel die Miete Gemindert seine Mutter unsere Vermieterin wohnt auch hier im Haus, und nun einen Tag nachdem seine Mutter das Schreiben erhalten hatte, hatt ER wie aus dem nichts nun doch einen Wasserschaden Komisch oder ? Das Scheiben haben wir heute bekommen mit Samt einer Zahlungsaufforderung er hätte ja mit Gebläse über Mehrere Tage trocknen müßen. Wir sollen nun für Putz und Reinigungsarbeiten 40 € und Trocknungsarbeiten (Sachverständiger) aber kein Gutachten dabei 390 € zahlen. Angeblich ist das Wasser bis in seinen Keller gelaufen was uns Neu ist kein Wort vorher davon.Immerhin war das ja schon im Januar und bis zum Schreiben welches seine Mutter bekommen hat nie auch nur ein Wort das ein Schaden da ist.

Haben das nun unserer Versicherung gemeldet, aber ich Denke der will auf dem Weg die Fehlende Miete für seine Mutter reinholen. Habe nun Angst das wir das auch eigener Tasche zahlen müßen wenn die Versicherung den Schaden nicht Reguliert. Ich bin total Aufgwühlt durch dieses Schreiben und könnte Weinen

Danke für Antworten und Sorry die Länge
Lg Niki

Hallo Niki,

Mir ist in der Küche mal ein Topf übergelaufen, der neben der Spüle stand und bei den Nachbarn tropfte es auch.

Ich habe dies auch der Versicherung gemeldet zur Vorsicht, aber es passierte zum Glück nichts Nachhaltiges beim Nachbarn.

Aber nun um dich zu beruhigen. Ihr habt jemandem anders weder fahrlässig noch mutwillig einen Schaden zugefügt, sodass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass eine Haftpflichtversicherung das zahlt.

Ihr haltet euch jetzt ganz zurück. Um ein Gutachten oder ähnliches kümmert sich die Versicherung. Es kann natürlich sein, dass die euch vorwerfen, dass ihr euch zu spät gemeldet habt, aber damals war ja kein Schaden ersichtbar, sodass es hoffentlich so in Ordnung ist.

Wenn euer Nachbar wirklich Trocknungsgeräte etc. hatte, dann muss er das erstmal nachweisen mit Rechnungen und zwar gegenüber der Versicherung.

Warte jetzt erstmal ab und versuch dich nicht verrückt zu machen.

Viele Grüße,
Flo

lieben Dank für deine Antwort, das ist es Ja ich kann ja keinen Schaden Melden wenn ich erst nach fast 4 Monaten davon Wind bekomme. Das ganze liegt nun bei unserer Versicherung, die waren auch etwas Verwundert hatte denen alles Geschildert, bin Gespannt was nun Passiert

Lg Niki

Eine gute Versicherung wird versuchen den Schaden abzuwenden und ziemlich viele Fragen stellen an den Geschädigten. Mal sehen ob der durchhält :wink:

Hallo,

Aber nun um dich zu beruhigen. Ihr habt jemandem anders weder
fahrlässig noch mutwillig einen Schaden zugefügt, sodass die
Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass eine
Haftpflichtversicherung das zahlt.

Eben nicht. In dieser Konstellation wird eine Haftpflichtversicherung nicht zahlen , sondern prüfen und - soweit die Ansprüche unbegründet sind - ggf. abwehren.

Ihr haltet euch jetzt ganz zurück.

Der strikte Verweis auf die inzwischen eingeschaltete Versicherung ist durchaus empfehlenswert, richtig.

Um ein Gutachten oder
ähnliches kümmert sich die Versicherung. Es kann natürlich
sein, dass die euch vorwerfen, dass ihr euch zu spät gemeldet
habt, aber damals war ja kein Schaden ersichtbar, sodass es
hoffentlich so in Ordnung ist.

Da der Anspruchsteller erst jetzt seinen Schaden geltend macht und zuvor betont hat, dass kein Schaden entstanden sei, kann dem Versicherungsnehmer sicherlich kein Vorwurf seitens der Versicherung gemacht werden.
Vielmehr wird sich der AS fragen lassen müssen, warum er die Ansprüche erst jetzt dem Grunde nach geltend macht, wenn doch aufgrund des Schadenumfangs doch sicherlich schon geraume Zeit klar gewesen sein muss, DASS ein Schaden entstanden ist.
(Was nicht ausschließt, dass der Anspruchsteller behaupten kann, genau dies sehr wohl getan zu haben…)

Viele Grüße
Loroth

Der ist Beratender Bauingenieur, und Sachverständiger für Bauschäden. Von daher kann der ohne Probleme an Geräte wie das Gerät für Er Nennt es Hohlraumtrocknung kommen. Aber wie Gesagt unsere Versicherung schrieb dazu nur: Wir kümmerns uns kurzfristig um Ihr Anliegen

Eine gute Versicherung wird versuchen den Schaden abzuwenden
und ziemlich viele Fragen stellen an den Geschädigten. Mal
sehen ob der durchhält :wink:

Also dürfen wir Gespannt sein, wie die Versicherung reagiert, auf das Schreiben welches ich vom AS bekommen hatte und sofort an die Regulierungsabteilung per Mail gesendet hatte bekam ich Innerhalb von 10 Minuten eine Antwort das man sich kurzfristig darum kümmern wird