Hallo zusammen,
ich benötige einen Tipp, wie man weiter vorgehen kann.
Folgende Situation :
Eine Gebrauchtimmobilie wurde Ende August per Kaufvertrag beim Notar erworben.
Übergabe des Objektes soll zum 1.12.2011 erfolgen
Mitte Oktober teilt der Verkäufer dem Käufer einen Wasserschaden mit.
An dieser Stelle gab es bereits vor ca. 5 Jahren schonmal einen Wasserschaden, welcher behoben wurde.
Die Gebäuderversicherung begutachtet den aktuellen Schaden und kommt zu dem Schluss, dass der Schaden damals nicht korrekt behoben wurde.
Es folgt ein Hin und her zwischen der damaligen Firma und der Gebäudeversicherung.
Mitte November zieht der Verkäufer aus und vereinbart einen Termin mit dem Käufer zur Übergabe.
Bei dem Besichtigungstermin ist der Wasserschaden noch nicht behoben. Es laufen noch die Trocknungsgeräte.
Da die Immobilie nicht in dem Zustand ist „wie damals gesehen“ erfolgt keine Abnahme und es fließt kein Geld.
Da der Verkäufer natürlich schnellstens das Geld haben möchte und wir als Käufer gerne ins Haus möchten um mit der Renovierung zu beginnen, suchen wir nach einem Weg, welcher für beide Seiten ok ist.
Wäre folgende Vorgehensweise angebracht ?
- Der Verkäufer legt eine Kostenübernahmebestätigung der Versicherung vor
- Der Kaufpreis wird bis auf einem kleinen Eigenanteil überwiesen.
- Der Schlüssel wird übergeben.
- Die Restzahlung und damit der Grundbucheintrag erfolgt, wenn der Schaden behoben wurde.
Wäre für Tipps dankbar…
Viele Grüße