Wasserschaden nach Vertrag und vor Übergabe Haus

Hallo zusammen,

ich benötige einen Tipp, wie man weiter vorgehen kann.
Folgende Situation :

Eine Gebrauchtimmobilie wurde Ende August per Kaufvertrag beim Notar erworben.
Übergabe des Objektes soll zum 1.12.2011 erfolgen

Mitte Oktober teilt der Verkäufer dem Käufer einen Wasserschaden mit.
An dieser Stelle gab es bereits vor ca. 5 Jahren schonmal einen Wasserschaden, welcher behoben wurde.
Die Gebäuderversicherung begutachtet den aktuellen Schaden und kommt zu dem Schluss, dass der Schaden damals nicht korrekt behoben wurde.
Es folgt ein Hin und her zwischen der damaligen Firma und der Gebäudeversicherung.

Mitte November zieht der Verkäufer aus und vereinbart einen Termin mit dem Käufer zur Übergabe.

Bei dem Besichtigungstermin ist der Wasserschaden noch nicht behoben. Es laufen noch die Trocknungsgeräte.

Da die Immobilie nicht in dem Zustand ist „wie damals gesehen“ erfolgt keine Abnahme und es fließt kein Geld.

Da der Verkäufer natürlich schnellstens das Geld haben möchte und wir als Käufer gerne ins Haus möchten um mit der Renovierung zu beginnen, suchen wir nach einem Weg, welcher für beide Seiten ok ist.

Wäre folgende Vorgehensweise angebracht ?

  1. Der Verkäufer legt eine Kostenübernahmebestätigung der Versicherung vor
  2. Der Kaufpreis wird bis auf einem kleinen Eigenanteil überwiesen.
  3. Der Schlüssel wird übergeben.
  4. Die Restzahlung und damit der Grundbucheintrag erfolgt, wenn der Schaden behoben wurde.

Wäre für Tipps dankbar…

Viele Grüße

Eine Gebrauchtimmobilie wurde Ende August per Kaufvertrag beim
Notar erworben.
Übergabe des Objektes soll zum 1.12.2011 erfolgen

Das ist dann auch der wirtschaftliche Übergang ?

Es folgt ein Hin und her zwischen der damaligen Firma und der Gebäudeversicherung.

Kann dem Käufer egal sein.

  1. Der Verkäufer legt eine Kostenübernahmebestätigung der Versicherung vor

Kann dem Käudfer egal sein, solange der Verkäufer die handwerker beauftragt und die Kosten trägt.

  1. Der Kaufpreis wird bis auf einem kleinen Eigenanteil überwiesen.

Klein ? Je nach Umfang des Schadens.

  1. Der Schlüssel wird übergeben.

Würde ich so machen.

  1. Die Restzahlung und damit der Grundbucheintrag erfolgt, wenn der Schaden behoben wurde.

Damit wäre ich als Käufer nicht einverstanden. Ich würde sofortigen Grundbucheintrag verlangen, das einbehaltene Geld dient ja nur als Sicherheit für eine ausstehende Leistung des Verkäufers.

hallo

und danke für die Antwort.

Käufer und Verkäufer treffen sich am Samstag mit einem Sachverständigen um Haus und schauen sich den Wasserschaden an.
Die Firma muss den Schaden im Rahmen der Gewährleistung beheben, sträubt sich aber wohl noch, mehr als Trocknen und „Verschönerungen“ vorzunehmen.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass der Kaufpreis abzüglich des Kostenvoranschlags für den Schaden gezahlt wird und der Käufer den Schlüssel bekommt.
Offen ist, wann die Eintragung ins Grundbuch erfolgt…

Viele Grüße

Hallo,
als Käufer würde ich mir vor Besitz-Übergabe eben schriftlich nochmals absichern lassen, daß der Alteigentümer den Wasserschaden komplett finanziell zu übernehmen hat (oder z.B. seine Versicherung, oder Haftung Reparaturbetrieb, der Alteigentümer muß eben irgendwie haften ganz egal woher er es wieder holt).
So ist es auch im notariellen Kaufvertrag vorgesehen: Vor Schlüsselübergabe (nach Notartermin) trägt der Eigentümer (Verkäufer) alle entstehenden Schäden, nach Besitzübergabe (Schlüsselübergabe) trägt der neue Eigentümer alle Schäden. Die Idee mit der Kaufpreisteileinbehaltung ist sicher eine gute Idee, wenn dieser noch nicht geflossen ist, dann hat man noch etwas mehr Sicherheit. Am besten den Notar nochmals befragen! Der Käufer hatte vermutlich Glück, daß der Wasserschaden/(Reparaturpfusch) noch rechtzeitig zu Tage gekommen ist.

Hallo,

so, der Wasserschaden ist behoben.
Jetzt kommt das nächste Problem:

Die Firma hat den Schaden behoben, indem an einer Wand die Fliesen entfernt wurden und neue Rehgipsplatten gesetzt wurden. Ursache des Wasserschadens war wohl die Fuge.

Vor einem Jahr wurden auf der anderen Seite die Fliesen entfernt. Da es die ursprünglichen nicht mehr gab, wurden neue gesetzt.
Dabei handelt es sich um auffällig gemusterte Fliesen, welche nicht auf der ganzen Wand, sondern nur um den Anschluss herum gesetzt wurden.

Eine ganze Wand damit zu fliesen sähe grauenvoll aus.

Und damit wären wir bei dem Problem :
Der Käufer müsste jetzt eine dritte Fliesenart für die neue Wand besorgen. Aber auch das gewinnt natürlich keinen Schönheitspreis, wenn im Duschbereich 3 verschieden Fliesenarten existieren.

Hat der Käufer ein Anrecht darauf, das die andere Seite auch neu gefliest wird, damit ein einheitliches Bild wiederhergestellt wird ?

Da die Firma den Wassserschaden auf Gewährleistung beheben musste, nichts machen,was sie nicht muß.

Viele Grüße