Wasserschaden. Schimmel. Mietwohnung

Moin,
ich wohne in einem 7 stöckigen Hochhaus. In der Wohnung unter mir wurde ein Wasserschaden festgestellt, woraufhin bei mir die Küche ausgebaut wurde, Die Wand im (zwischen Wohnzimmer und Küche, Rohrkasten) herausgestemmt und ein Teil vom Estrich im Wohnzimmer wurden entfernt.
Als Übergangslösung wurde mir ein Campingkocher bereit gestellt.
Ich habe 2 Katzen, arbeite vollzeit und verdiene nicht allzu viel.
Nun meine Frage…
Kann man eine Mietkürzung rechtlich geltend machen?

MfG Marc

Natürlich, jedenfalls grundsätzlich.
Zur Höhe der berechtigten Minderung müsste man sich beraten lassen, es kommt auf den Einzelfall an, wie stark der Wohnwert gemindert ist. Und natürlich wie lange.

Übrigens, was haben deine 2 Katzen :cat: und dein geringes Einkommen damit zu tun ?

MfG
duck313

@duck313
wer kommt fürs neue Tapizieren und Streichen aus?
Danke für die Antwort
Claude

Der Vermieter, bzw. seine Gebäudeversicherung (Nebenfolgen des Wasserschadens) muss die Wände/Boden wieder so herrichten wie es vor dem Schaden war.
Dazu gehören z.B. die Maurerarbeiten, Putz, Maler und Bodenbelagarbeiten.
Auch muss die zeitweise entfernte Kücheneinrichtung wieder montiert werden.

MfG
duck313

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@duck313
Danke