Wasserschaden und Beseitigung

Hallo,

Mal angenommen jemand wohnt in einer Mietwohnung. In dieser Wohnung wurde vor einigen Jahren die Heizung modernisiert. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die aktuelle Therme (genauer das Kondensat) nicht mit den alten Kupferrohren kompatibel ist, das äußert sich im auftreten eines Wasserfleckens in einem Wohnraum. Bei der betroffenen Wand handelt sich es um eine dicke, tragende Wand. Auf der anderen Seite des Schadens befindet sich ein Bad, da voll verfliest ist dort nichts zu sehen (aber die Fugen sind nachgewiesen feucht).
Soweit so unschön und unstrittig.

Die Schadensursache wird in Kürze behoben, jetzt stellt sich jemand aber die Frage nach dem Rest:
Wie bekommt man die Wand zu dieser Jahreszeit trocken? Die Existenz von Bautrocknern ist bekannt :wink: Wie schnell nach Schadensbehebung sollten die zum Einsatz kommen?
Auf Seite des Badezimmers müssen wohl 2-6 Fliesen weichen - für die es, so wie es anklang, keine Rückstellung mehr gibt. Da muss jemand wohl eine abweichende Farbe akzeptieren?
Auf der Wohnraumseite sind in der Breite 1-2 Bahnen Tapete (Fleck liegt nahe einer Tapetennaht, keine Rauhfaser) betroffen, natürlich geht es auch nur um einen Teil der Wandhöhe - grob geschätzt geht es um eine Fläche von 20 x 20 cm. Ersatzrollen der Tapete existieren nicht. Wie weit hat jemand Anspruch auf eine einheitliche Beseitigung des Schadens - also tapezierung der kompletten betroffenen Wand? Oder muss jemand ein uneinheitliches Wandbild akzeptieren (hier bitte keine Diskussionen pro und contra Tapete!)? Streichen dürfte kaum ausreichen, da sich die Tapete dank des Kupfers verfärbt hat.

Jemand ist wirklich froh, dass dort keine Regalwand steht und es so schon relativ früh auffiel. Jemand hat aber auch keine Lust möglicherweise ein unnötiges und optisch unschönes Flickwerk zu akzeptieren, es handelt sich um einen klaren Versicherungsschaden.

Danke!

Hi!

Nur ein paar Details:

Das geht grade in dieser Jahreszeit besonders gut! Kurz und kräftig lüften, dann wieder aufwärmen lassen, das ganze etwas häufiger.
Bei uns hat es grade 8°C und 73%. Wenn man diese Luft auf 20°C erwärmt, sind es nur noch 34%, das ist schon ziemlich trocken, da trocknen Sachen sehr schnell!

Das mit den 2-6 Fliesen auf der anderen Seite klingt jetzt auch nicht danach, als ob das ein besonders großer Bereich ist. Ob ein Bautrockner da wirklich nötig ist? Wenn doch: Der Stromverbrauch ist nicht ohne, und wird von der Versicherung auch übernommen. Viele Bautrockner haben nen eingebauten Zähler, wenn man sonst keinen Zähler für die Steckdose hat, kann man seinem Stromanbieter den Zählerstand vor und nach der Aktion mitteilen, der kann aus dem sonstigen Verbrauch den Mehrverbrauch abschätzen.

Zur Tapete: Anscheinend kommt die jemandem nicht entgegen, das spricht auch dafür, dass das nicht soo schlimm ist. Überstreichen sollte möglich sein, ggf. die fleckigen Stellen vorher mit ner speziellen Farbe behandeln, damit es nicht durchschlägt. Zuvor jedoch ist die Frage, wie sehr die Tapete das Trocknen behindert, ggf. macht man die Tapete dafür doch besser ab.

2 Like

Wir reden hier von einer durchfeuchteten 34er Ziegelwand. Da habe ich so meine Zweifel.

Das ist der Bereich, in dem der Rohrbruch ist. Nicht der feuchte Bereich (der doch deutlich größer ist).

Ich klebe dir Tapete, die ein Hochwasser übersteht. Das ist nun wirklich kein Maßstab. Vor allem nicht, wenn der Schaden durch die o. g. 34er Wand durchsifft und damit erstmalig sichtbar wird.
Partielles überstreichen wird nicht ausreichen. Man sieht def. einen Farbunterschied (mein persönliches Weiß ist nie RAL 9010 sondern mit ein wenig blau für so richtig schöne Kälte) zum anderen sind Putzausblühungen durch die agressive Flüssigkeit im Entstehen (das hatte ich nicht geschrieben, da Tips zur Renovierung nicht nötig sind. Handwerkergirl dazu ist es ein Versicherungsschaden bei dem sich jemand nur bezüglich möglicher Akzeptanz und uU zu hohen Ansprüchen erkundigen wollte)

Mal ganz was anderes.
Wenn das eine Mietwohnung ist hat die Gebäudeversicherung unter umständen doch mit den Tapeten überhaupt nichts zu tun.
Das ist dann die Sache der Hausratversicherung des Mieters.
Und die wird unter umständen auch nur den Zeitwert der Tapeten ersetzen.
Ich weiß nicht ob ich da jetzt richtig liege, aber irgendetwas in der Art war da mal.

1 Like

Hi

Nur mal so - die mehrfach aufgetretenen Wasserschäden in meiner MietWohnung incl deren Behebung und Nachwirkungen hat die Hausgemeinschaft übernommen (weil es ein Dachschaden (nicht an mir) war)

Gruß h