Wasserschaden! Was steht mir zu?

Hallo,
Meine Nachbarin die Leuchte in der Wohnung über mir hat einen Wasserschaden verursacht. Sie hat den Abwasserschlauch ihrer Waschmaschine einfach in die Badewanne gelegt und bei laufender Maschine die Wohnung verlassen. Und schon hatte ich einen Wasserfall im Schlafzimmer. Jetzt muss der Putz runter und neu renoviert werden. Dafür muss alles aus dem Schlafzimmer raus, Arbeit und trocknen dauert ca 1 Woche und dann wieder alles rein und aufgebaut werden. Meine frage ist jetzt: was steht mir zu? Muss ich die auf und Abbau arbeiten machen?. Das sind 2 Tage Arbeit. Wo sollen wir schlafen in der zeit? Eine Matratze hat was von der Brühe abbekommen, was bekomme ich dafür? Da das Putz abschlagen sehr staubig wird,wer reinigt mir die Wohnung danach? Wûrde mich über ein paar Antworten sehr freuen. Danke im voraus. Achso die Nachbarin hat eine Versicherung.

MfG
Sebastian

Hallo Basti,
man sollte sich diesbezüglich mit dem Schadensverursacher Kontakt aufnehmen. Diese sollte die Versicherung informieren. Bei der Schadenshöhe wird sicher ein Gutachten erstellt werden müssen, erst dann sollte klar sein, welche Summen erstattet werden. Die Versicherungsmakler können nur bis zu einer gewissen Summe eingenständig handeln.
Leider kennt keiner Versicherungsdetails, deswegen kann niemand eine Aussage dazu treffen.

MfG

paar Antworten sehr freuen. Danke im voraus. Achso die
Nachbarin hat eine Versicherung.

Ich hoffe für Dich, dass Du auch eine hast. Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt nur Zeitwert. Wenn Du Neuwert haben willst, bedarf es einer eigenen Hausratversicherung.

Hallo Basti,

nach deinem Text zu urteilen, bist Du nicht der Hauseigentümer.
Somit bist Du auch nicht für den Verputz deiner Wohnung zuständig.

Dafür solltest Du dich mit dem Hauseigentümer in Verbindung setzen.
Dieser hat dafür sicher eine Wohngebäudeversicherung.

Für deinen Hausrat hast Du hoffentlich eine Hausratversicherung.

Die beiden Versicherer, die für die genannten Versicherungen zuständig sind, werden dann sicherlich deine Nachbarin kontaktieren und zumindest einen Teil der Kosten zurückfordern.

Gruß Merger