Wasserschaden! Wer zahlt?

Hallo,

mal folgenden Fall angenommen:
Es geht um 2 übereinander liegende Eigentumswohnungen. In der unteren wird die Decke feucht. Offensichtlich ein Rohr kaputt. Installateur kommt und stellt fest, dass es sich bei dem defekten Rohr um ein Rohr handelt, das zur Hauptleitung führt. Es wurde nichts runtergespült, was nicht runtergespült werden soll. Es ist im Laufe der Zeit einfach ein Rohr kaputtgegangen. Jetzt gibt es also 4 Schäden:

  1. Die Reparatur des Rohres an sich
  2. In der unteren Wohnung musste die Decke aufgemacht werden.
  3. In der unteren Wohnung existiert noch eine abgehängte Decke, die ebenfalls aufgemacht wurde, und neu tapeziert und gestrichen werden muss.
  4. In der oberen Wohnung musste der geflieste Boden aufgemacht werden.

Bei der Einsicht der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft kam heraus, dass die Rohre die zur und von der Hauptleitung führen Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers sind.
Der Eigentümer der oberen Wohnung hat eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung. Zusätzlich existiert die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft. Der untere Eigentümer hat ebenfalls eine Hausratversicherung.
Jetzt die Preisfrage: welche Versicherung wäre in diesem Fall verpflichtet welchen Schaden zu zahlen? Kann man da eine Aussage treffen ohne die Policen zu kennen?

Für Anregungen wäre ich dankbar.

Gruss, Miro

Ich denke das sich diese Frage nicht aus dem Stand beantworten lässt. Da stellen sich viele Fragen bzgl. der Haftung und Nicht Haftung.
Kann man den „Verursacher“ überhaupt haftbar machen ?
Ist in der Wohngebäude dieser Art Schaden überhaupt versichert ?
Sind später auftretende Folgeschäden, Allmählichkeitsschäden versichert ?

Usw. usw… …

Grundsätzlich zahlt einmal die Hausrat für den eigenen (!) Hausrat. Wie der Name schon sagt.
Die Haftpflicht zahlt grundsätzlich wenn man haftbar gemacht werden kann. Also schon mal nicht für Eigenschäden.
Und die Wohngebäude zahlt für Schäden am Gebäude, also kein pers. Hausrat. :smile:

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Hallo

  1. Die Reparatur des Rohres an sich
  2. In der unteren Wohnung musste die Decke aufgemacht werden.
  3. In der unteren Wohnung existiert noch eine abgehängte
    Decke, die ebenfalls aufgemacht wurde, und neu tapeziert und
    gestrichen werden muss.
  4. In der oberen Wohnung musste der geflieste Boden aufgemacht
    werden.

Alle Punkte fallen unter die hoffentlich bestehende Gebäude-Leitungswasserversicherung.

Grüße

Michael

Hallo Michael !
Dem ist nicht unbedingt so. Du kannst eine evtl. Haftungsfrage nicht ausblenden. Alleine die Leistungen wie z.B. tapezieren usw. gehören z.B. nicht zur Wohngebäudeversicherung.
Bei dem Rohr gilt wohl erst das Rohr ab Mauerwerk, nicht das was bis zum Mauerwerk geht usw…
Auch muss geprüft werden ob die Rohre ordnungsgemäss gewartet wurden, ein Schaden sich bereits angekündigt hatte, etwas marode war und nicht repariert wurde… usw…

Wenn es nur sooo einfach wäre :frowning:

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Hi!
Hatte so einen ähnlichen Fall. Hier übernahm den gesamten Schaden, also auch die Gipskartonplatten und Fliesen, die Gebäudeversicherung.

Gruß,
Stephan

Hallo Michael !
Dem ist nicht unbedingt so. Du kannst eine evtl. Haftungsfrage
nicht ausblenden. Alleine die Leistungen wie z.B. tapezieren
usw. gehören z.B. nicht zur Wohngebäudeversicherung.
Bei dem Rohr gilt wohl erst das Rohr ab Mauerwerk, nicht das
was bis zum Mauerwerk geht usw…
Auch muss geprüft werden ob die Rohre ordnungsgemäss gewartet
wurden, ein Schaden sich bereits angekündigt hatte, etwas
marode war und nicht repariert wurde… usw…

Wenn es nur sooo einfach wäre :frowning:

Na. vielleicht schreibt uns Miro ja dann wie es ausgegangen ist…:smile:)

Hallo

  1. Die Reparatur des Rohres an sich
  2. In der unteren Wohnung musste die Decke aufgemacht werden.
  3. In der unteren Wohnung existiert noch eine abgehängte
    Decke, die ebenfalls aufgemacht wurde, und neu tapeziert und
    gestrichen werden muss.
  4. In der oberen Wohnung musste der geflieste Boden aufgemacht
    werden.

Alle Punkte fallen unter die hoffentlich bestehende
Gebäude-Leitungswasserversicherung.

Grüße

Michael

Hallo Tobi,
naja, nachdem wie es beschrieben wurde (Rohr in der Decke, die 4 Punkte „müssen“ gemacht werden), sehe ich es wie Michael: betrifft alles die Gebäudeversicherung (Leitungswasser).

Die holt sich dann schon Regress, wenn es einen Schadenverursacher gibt, der haftbar gemacht werden kann. Ist aber ein Folgethema der Gebäudeversicherung.

viele Grüße
Andreas

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Hallo Tobi,
naja, nachdem wie es beschrieben wurde (Rohr in der Decke, die
4 Punkte „müssen“ gemacht werden), sehe ich es wie Michael:
betrifft alles die Gebäudeversicherung (Leitungswasser).

Die holt sich dann schon Regress, wenn es einen
Schadenverursacher gibt, der haftbar gemacht werden kann. Ist
aber ein Folgethema der Gebäudeversicherung.

viele Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

ich danke Dir!! :smile:)

Muß immer an meinen Lieblingsschreiber hier denken, ihr wißt schon wen, TM.
Möchte noch hinzufügen, dass ja die Tapete auch fest mit dem Gebäude verbunden ist (bei mir zumindest), deshalb auch Gebäude. Die holt sich das dann ggf. bei der Hausrat, wenn vom Mieter eingebracht, Wenn Eigentum, dann sowiesi VWG.

Schönen Abend noch!

Michael

Auch muss geprüft werden ob die Rohre ordnungsgemäss gewartet

Wie bitte ? Wie macht man das denn ?

Nur keine Panik. Das ist schon ein recht seltener Fall. Im genannten Beispiel war es so, dass der Eigentümer halt im Laufe der Jahre nichts an der Anlage gemacht hat. Darüber hinaus bekam er schon den Hinweis das die Rohre teilweise erneuert werden sollten. Da er dies vernachlässigte und etwas mit den maroden ROhren geschah wurde er für den Schaden haftbar gemacht.

Auch muss geprüft werden ob die Rohre ordnungsgemäss gewartet

Wie bitte ? Wie macht man das denn ?