Hallo,
mal folgenden Fall angenommen:
Es geht um 2 übereinander liegende Eigentumswohnungen. In der unteren wird die Decke feucht. Offensichtlich ein Rohr kaputt. Installateur kommt und stellt fest, dass es sich bei dem defekten Rohr um ein Rohr handelt, das zur Hauptleitung führt. Es wurde nichts runtergespült, was nicht runtergespült werden soll. Es ist im Laufe der Zeit einfach ein Rohr kaputtgegangen. Jetzt gibt es also 4 Schäden:
- Die Reparatur des Rohres an sich
- In der unteren Wohnung musste die Decke aufgemacht werden.
- In der unteren Wohnung existiert noch eine abgehängte Decke, die ebenfalls aufgemacht wurde, und neu tapeziert und gestrichen werden muss.
- In der oberen Wohnung musste der geflieste Boden aufgemacht werden.
Bei der Einsicht der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft kam heraus, dass die Rohre die zur und von der Hauptleitung führen Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers sind.
Der Eigentümer der oberen Wohnung hat eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung. Zusätzlich existiert die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft. Der untere Eigentümer hat ebenfalls eine Hausratversicherung.
Jetzt die Preisfrage: welche Versicherung wäre in diesem Fall verpflichtet welchen Schaden zu zahlen? Kann man da eine Aussage treffen ohne die Policen zu kennen?
Für Anregungen wäre ich dankbar.
Gruss, Miro