Liebe/-r mockt1,
„Können wir gegenüber der Hausverwaltung auf einen dritten Sachverständigen bestehen, da sich die ersten beiden so sehr widersprechen? Oder bleibt nur der Weg Richtung Anwalt?“
Es bleibt dir jederzeit frei einen dritten Gutachter zu bestellen.
Die Frage ist aber zuerst: hat die Hausverwaltung beide vorherigen Gutachter bestellt? Dann sind sie nicht zu einer dritten Meinung verpflichtet. Du solltest dir das also überlegen, denn in diesem Fall bist du dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen.
Falls du Recht bekommst könntest du dann diese Kosten vom Hausverwalter zurück fordern, weil schon beim ersten Mal die Ursache festgestellt wurde. Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass du das Geld einklagen müssest (dafür wird die Ursache aber behoben). Bester Weg dazu ist ein Besuch bei der Verbraucherberatung, die einen Brief aufstellen kann (Kostenpunkt ungefähr 40 Euro).
Wie auch der Verwalter weiß, wird die VB diese Sache nicht weiter verfolgen, aber aufgrund dieses Schreiben kannst du danach einen Mahnbescheid beantragen, womit du signalisierst: „Ich meine es Ernst“. Falls das nicht hilft gibt es viele Fernsehsendungen sie WiSO, wo du versuchen kannst die Sache publik zu machen. Im Übrigen kannst du danach auch einfach die Miete um diesen Betrag kürzen. Damit ist die Verwaltung am Zug und muss das Geld bei dir einklagen.
Denke daran, dass du laut Mietvertrag oft verpflichtet bist ein Bankkonto zu unterhalten und die Zustimmung für Abbuchung erteilt hast. Das bedeutet also:
a) Abbuchung bei der Bank rückgängig machen lassen
b) Sofort selber gekürzten Betrag überweisen
c) Abbuchungen im Auge behalten damit der gekürzten Betrag nicht klammheimlich wieder abgebucht wird.
d) Diese Prozedur womöglich über Monate wiederholen.
Du könntest aber darauf bestehen, dass der erste Gutachter im Auftrag des Hausverwalters die Ursache festgestellt hat und du dieses Gutachten nicht angefochten hast.
Wie ‚Sun-Christin‘ schon bemerkte, würde ich sofort einen Frist zur Behebung des Schadens AUFGRUND DES ERSTEN GUTACHTENS einfordern.
Ob wirklich ein Leck in der Kaltwasserleitung vorhanden ist, könntest du auch von einem Klempner überprüfen lassen. Dieser ist billiger, wie ein Gutachter. Diese Kosten werden aber ganz bestimmt nicht vom Verwalter erstattet.
Wahrscheinlicher ist aber, dass es doch am Lüftungsverhalten liegt. Da der Schrank nahe am Badezimmerwand steht, gibt es dort unzureichend Zirkulation. Da kannst du aber noch so oft lüften, das Problem wird nicht verschwinden !!!
Für eine gute Zirkulation müsste der Schrank mindestens 20 cm von der Wand gerückt werden. In den meisten Mietwohnungen sind die Schlafzimmer dazu aber viel zu klein. Was tun?
Falls die Wohnung schon älter ist, kannst du davon ausgehen, dass die Wasserleitung nicht isoliert ist. Leider ist dies auch nicht nach DIN vorgeschrieben, nur für Warmwasserleitungen, damit kein Energieverlust auftritt. Eine Isolierung der Leitung behebt das genannte Problem aber in mindestens 70% aller Fälle.
Also: darauf bestehen, dass das vom ersten Gutachter festgestellte Leckproblem beseitigt wird. Beim Klempner oder Mitarbeiter der Hausverwaltung, der den Auftrag ausführt, darauf bestehen, dass er die Kaltwasserleitung in der Wand zum Schlafzimmer isoliert. Nachteil: die Kosten müssen von dir übernommen werden (maximal 50 Euro) und es wird wahrscheinlich keine Rechnung geben, also nicht steuerlich absetzbar. Vorteil: Problem behoben!
Nebenbei könntest du auch selber mal de Silikonfugen mit einer Lupe im Augenschau nehmen. Sind wirklich alle Fugen in diesem Bereich erneuert? haftete das Silikon noch richtig an Wände und Sanitär? Sind vielleicht doch schon wieder Brüche sichtbar?
{Ganz nebenbei für alle, die das hier lesen: Wenn Silikonfugen nicht regelmäßig erneuert werden, verweigern viele Versicherer mittlerweile schon die Regulierung von Wasserschaden. Empfohlen wird alle drei Jahre aber das führen eines Protokolls, wann und wie oft du die Fugen überprüft hast, ist schon von Vorteil, auch ohne dass die Fugen erneuert wurden,}
Nicht vergessen: nebst fecshgemäße Trocknung des Schlafzimmers müssen auch Tapete oder Farbe erneuert werden.
Falls Gipskartonplatten eingezogen sind, müssen diese entfernt und enrneuert werden. Auch mit Trocknung bleiben die Schimmelspuren sont vorhanden, was sehr ungesund ist.
Schrank und Kommode mit Essigwasser abwaschen und ebenfalls gut trocknen (lassen). Wenn festgestellt wird, dass der Fehelr aber im Baubestand (falsche Isolierung, Leckage, Silikon nicht gewartet) liegt, würde ich auf neue Möbel bestehen. Nachteil: die Verwaltung setzt einen Tageswert an. Der Rest muss man selber bezahlen.
Auch hier zeigt sich wieder: in Deutschland kann man eigentlich nicht mehr ohne Rechtschutzversicherung leben, auch wenn diese sehr teuer ist.