Wasserschaden! Zwei widersprüchliche Gutachten! Kann ich einen dritten Gutachter verlangen?

Folgendes:

Wir haben Feuchtigkeit in der Wohnung, die bereits u.a. Wand, Schrank, Fernseher etc. angegriffen hat. Vorrangig im Schlafzimmer, das an das Bad grenzt.
Es ist das zweite Mal das nun Feuchtigkeit im Schlafzimmer auftritt. Außerdem verläuft es nach dem selben Muster wie im ersten Fall vor ca. 1,5 Jahren.

Im ersten Fall war die Diagnose, dass die Silikonfugen im Bad durch waren und Wasser hinter die Badewanne gelaufen sei. Das Bad ist mit Leichtbauwänden in die Whg. eingezogen. Diese gaben die Feuchtigkeit an das anliegende Schlafzimmer ab, wo die Feuchtigkeit sich mit Flecken an den Hausflur- und Außenwänden sowie an Schrank und Kommode niederschlug.
Eine Trocknung geschau leider im Nachhinein nur unsachgemäß.

Jetzt gibt es ähnliche Probleme wieder. Dazu waren schon 2 (ZWEI) Gutachter/Sachverständige vor Ort die eine Leckortung durchführten. Beide widersprechen sich grundlegend! Der erste ging von einem Leck in der Kaltwasserleitung aus. Der letzte pochte vor allem auf unzureichendes Lüftungsverhalten unsererseits. Das lasse ich mir aber nicht nachsagen. Wir lüften sachgemäß und ordentlich.

Es geht uns jetzt vor allem darum:

Können wir gegenüber der Hausverwaltung auf einen dritten Sachverständigen bestehen, da sich die ersten beiden so sehr widersprechen?
Oder bleibt nur der Weg Richtung Anwalt?

Schonmal Danke für die Hilfe!

Ich würde die Verwaltung anschreiben und um Behebung des Wasserschadens bis (14 Tage) bitten, mit Ankündigung einer sofortigen Mietminderung von 20%. Sollte der Schaden bis dahin nicht behoben sein, mit RA drohen.

Hallo moct 1k,

danke für Deine Anfrage.
Waskannst Du jetzt machen?

Feuchtigkeit in einer Wohnung ist immer ein Mangel am Mietobjekt. Die Frage ist, wer für den Mangel einstehen muss? Das Gutachten, welches den Schaden an der Kaltwasserleitung festgestellt hat ist für Dich zuerst bindend. Warum es daraufhin zu einem Zweitgutachten gekommen ist, ist für mich nicht verständlich, da der Gutachter doch eine klare Aussage gemacht hat.
Das zweite Gutachten muss dann Dir als Mieter ganz konkret nachweisen, dass Du falsch oder nicht ausreichend gelüftet hast. Wird dieser Nachweis nur als Behauptung geführt und ist z.B. nicht messtechnisch mittels Datenlogger unterlegt oder anderweitig gerichtsfest bewiesen, kannst Du das Gutachten ablehnen und von der Hausverwaltung die Mangelbeseitigung mit einer Fristsezung verlangen. Beseitigt die Hausverwaltung dann den Mangel nicht, ist dann der Weg zum Anwalt notwendig.

Ich hoffe, dass ich Dir mit dieser Antwort helfen konnte.

Mfg

schibew

Liebe/-r mockt1,

„Können wir gegenüber der Hausverwaltung auf einen dritten Sachverständigen bestehen, da sich die ersten beiden so sehr widersprechen? Oder bleibt nur der Weg Richtung Anwalt?“

Es bleibt dir jederzeit frei einen dritten Gutachter zu bestellen.
Die Frage ist aber zuerst: hat die Hausverwaltung beide vorherigen Gutachter bestellt? Dann sind sie nicht zu einer dritten Meinung verpflichtet. Du solltest dir das also überlegen, denn in diesem Fall bist du dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen.

Falls du Recht bekommst könntest du dann diese Kosten vom Hausverwalter zurück fordern, weil schon beim ersten Mal die Ursache festgestellt wurde. Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass du das Geld einklagen müssest (dafür wird die Ursache aber behoben). Bester Weg dazu ist ein Besuch bei der Verbraucherberatung, die einen Brief aufstellen kann (Kostenpunkt ungefähr 40 Euro).

Wie auch der Verwalter weiß, wird die VB diese Sache nicht weiter verfolgen, aber aufgrund dieses Schreiben kannst du danach einen Mahnbescheid beantragen, womit du signalisierst: „Ich meine es Ernst“. Falls das nicht hilft gibt es viele Fernsehsendungen sie WiSO, wo du versuchen kannst die Sache publik zu machen. Im Übrigen kannst du danach auch einfach die Miete um diesen Betrag kürzen. Damit ist die Verwaltung am Zug und muss das Geld bei dir einklagen.

Denke daran, dass du laut Mietvertrag oft verpflichtet bist ein Bankkonto zu unterhalten und die Zustimmung für Abbuchung erteilt hast. Das bedeutet also:
a) Abbuchung bei der Bank rückgängig machen lassen
b) Sofort selber gekürzten Betrag überweisen
c) Abbuchungen im Auge behalten damit der gekürzten Betrag nicht klammheimlich wieder abgebucht wird.
d) Diese Prozedur womöglich über Monate wiederholen.

Du könntest aber darauf bestehen, dass der erste Gutachter im Auftrag des Hausverwalters die Ursache festgestellt hat und du dieses Gutachten nicht angefochten hast.
Wie ‚Sun-Christin‘ schon bemerkte, würde ich sofort einen Frist zur Behebung des Schadens AUFGRUND DES ERSTEN GUTACHTENS einfordern.

Ob wirklich ein Leck in der Kaltwasserleitung vorhanden ist, könntest du auch von einem Klempner überprüfen lassen. Dieser ist billiger, wie ein Gutachter. Diese Kosten werden aber ganz bestimmt nicht vom Verwalter erstattet.

Wahrscheinlicher ist aber, dass es doch am Lüftungsverhalten liegt. Da der Schrank nahe am Badezimmerwand steht, gibt es dort unzureichend Zirkulation. Da kannst du aber noch so oft lüften, das Problem wird nicht verschwinden !!!
Für eine gute Zirkulation müsste der Schrank mindestens 20 cm von der Wand gerückt werden. In den meisten Mietwohnungen sind die Schlafzimmer dazu aber viel zu klein. Was tun?

Falls die Wohnung schon älter ist, kannst du davon ausgehen, dass die Wasserleitung nicht isoliert ist. Leider ist dies auch nicht nach DIN vorgeschrieben, nur für Warmwasserleitungen, damit kein Energieverlust auftritt. Eine Isolierung der Leitung behebt das genannte Problem aber in mindestens 70% aller Fälle.

Also: darauf bestehen, dass das vom ersten Gutachter festgestellte Leckproblem beseitigt wird. Beim Klempner oder Mitarbeiter der Hausverwaltung, der den Auftrag ausführt, darauf bestehen, dass er die Kaltwasserleitung in der Wand zum Schlafzimmer isoliert. Nachteil: die Kosten müssen von dir übernommen werden (maximal 50 Euro) und es wird wahrscheinlich keine Rechnung geben, also nicht steuerlich absetzbar. Vorteil: Problem behoben!

Nebenbei könntest du auch selber mal de Silikonfugen mit einer Lupe im Augenschau nehmen. Sind wirklich alle Fugen in diesem Bereich erneuert? haftete das Silikon noch richtig an Wände und Sanitär? Sind vielleicht doch schon wieder Brüche sichtbar?

{Ganz nebenbei für alle, die das hier lesen: Wenn Silikonfugen nicht regelmäßig erneuert werden, verweigern viele Versicherer mittlerweile schon die Regulierung von Wasserschaden. Empfohlen wird alle drei Jahre aber das führen eines Protokolls, wann und wie oft du die Fugen überprüft hast, ist schon von Vorteil, auch ohne dass die Fugen erneuert wurden,}

Nicht vergessen: nebst fecshgemäße Trocknung des Schlafzimmers müssen auch Tapete oder Farbe erneuert werden.
Falls Gipskartonplatten eingezogen sind, müssen diese entfernt und enrneuert werden. Auch mit Trocknung bleiben die Schimmelspuren sont vorhanden, was sehr ungesund ist.

Schrank und Kommode mit Essigwasser abwaschen und ebenfalls gut trocknen (lassen). Wenn festgestellt wird, dass der Fehelr aber im Baubestand (falsche Isolierung, Leckage, Silikon nicht gewartet) liegt, würde ich auf neue Möbel bestehen. Nachteil: die Verwaltung setzt einen Tageswert an. Der Rest muss man selber bezahlen.

Auch hier zeigt sich wieder: in Deutschland kann man eigentlich nicht mehr ohne Rechtschutzversicherung leben, auch wenn diese sehr teuer ist.

Der Versicherung des Hausverwalters war das erste Gutachten zu „schwammig“ sag ich mal! Die kreideten an, dass der erste Leckorter das Leck nicht gefunden habe. Es gab da wohl ein paar Ungereimtheiten. Die Abweichungen bei der Druckmessung der Leitung seien nicht aussagegräftig und nicht korrekt gemessen.

Die Versicherung hat den zweiten Auftrag zur Ortung erteilt. Dieser stellte NULL Druckabfall in den Leitungen fest und verwies auf die undichte Silikonfuge, die vllt nichtma richtig angebracht wurde seit dem Vorfall vor 1,5 Jahren.

Der zweite Gutachter werwies im SChlafzimmer dann eben auf das Lüftverhalten. OBWOHL schon damals im ersten Fall von der damaligen Trocknungsfirma erklärt wurde, dass die Feuchtigkeit aufgrund der Bauweise der Wände sich auf den Massivwänden absetzt und dort „schimmelt“. Die Leichtbauwände des angrenzenden Bades gäben die Feuchtigkeit schneller ab.

Der jetztige Prüfer der Versicherung negiert diese Möglichkeit plötzlich komplett und schiebt es auf das Lüften, also die SChäden im Schlafzimmer.

Es geht mir vor allem auf die Schäden im Schlafzimmer. Das im Bad wird so oder so wie auch immer repariert.

Wären es die Leitungen, wie der erste Gutachter behauptet, ist klar, dass die Feuchtigkeit in den Wänden sitzt und das Schalfzimmer „verpestet“.

Da der zweite keine defekten Leitungen finden konnte und für ihn der Schaden an der Silikonfuge keine Ursache für die Schäden im Schlafzimmer sein kann…heißt es Lüftungsverhalten ist schuld!!

Der Schrank steht NICHT an der entsprechend angrenzenden Badezimmerwand (also der Leichtbauwand) und grundsätzlich stand der immer ca. 10cm von der Wand ab.

Und lüften tun wir ordentlich und gewissenhaft. Das können die mir auch garnicht nachweisen zumal die Flecken auf der Wand im unteren Bereich über der Fußleiste sind.

Hallo moct1k,

Es bleibt dabei, wie ich es geschrieben habe. Nach Deiner neuerlichen Schilderung war die undichte Silikonfuge ein Mangel und hätte im Rahmen der Reklamation erneuert werden müssen.
Rede mit einem Anwalt, Du hast gute Karten in dem Spiel.

Mfg

schiebew

Hallo,

ja der zweite Gutachter vermutete nur das Lüftverhalten als Ursache für die Schäden im Schlafzimmer.
Er hat also an sich nichts in der Hand was diese Behauptung untermauert.

Aber ist es nicht auch so, dass wenn wir zuviel Feuchtigkeit im Bad haben (das Bad hat übrigens kein Fenster und ist nur schwer über andere Räume zu lüften), dass dann logischer Weise allgemein eine hohe Luftfeuchtgkeit ist, die eigentlich nur durch unzumutbares Lüften bzw. undurchführbare Lüftungsintervalle aus der Wohnung zu bekommen ist?

Dann ist doch klar, dass die Feuchtigkeit sich irgendwo absetzt irgendwann. Weil wir sonst normal duschen, die Lüftung im Bad extra laufen lassen (die sonst sofort aus geht bei ausgeschaltetem Licht) und ganz normal lüften bzw. nach dem duschen erst recht.

Und noch mal zu dem Gutachten:
Gibt es da rechtliche Grundlagen darüber, dass das erste bindend ist? Oder dass ich eines rechtlich anzweifeln kann?

Hallo moct1k,

Das der Gutachter etwas vermutet ist rechtlich nicht haltbar. Fehlerhaftes Lüften muss nachgewiesen werden.
Lüften ist auch nicht grenzenlos. Es muss für den Mieter zumutbar sein.

Eine rechtlich Feststellung, dass das erste Gutachten bindend ist gibt es nicht. Sie können sich aber jederzeit darauf berufen. Es gibt ja eigentlich kein zweites Gutachten, da dieses ein Aufschreiben von Vermutungen ist und das ist kein anerkennenswertes Gutachten.
Mfg

schibew