Hallo Tobi,
das bislang gesagte kann ich nur unterstützen. Man unterschätzt den Wasserverbrauch eines Säuglings durchaus, und eine Abrechnung nach Köpfen kann nie gerecht sein (denk’ nur mal an eine „Badenutte“ - dreimal täglich duschen - und einen „Dreckwatz“ - einmal pro Woche duschen - im selben Haus).
Ein Aspekt blieb bislang aber unerwähnt: dem Vermieter kann es eigentlich egal sein, wie viele Köpfe er abrechnet. Seine Gesamtkosten werden durch alle Bewohner geteilt. Es variiert nur der Anteil der einzelnen Wohnungen, die Gesamtumlage bleibt unverändert.
Es kann ihm aber dann denoch nicht egal sein, denn jeder Mieter hat einen Anspruch auf eine korrekte Abrechnung. Und wenn im Mietshaus incl. Säugling 10 Personen wohnen, wäre ich als Dein (alleinwohnender) Nachbar nicht bereit 1/9 statt nur 1/10 der Wasserkosten zu übernehmen. Um den entsprechenden Betrag würde ich die Abrechnung kürzen. In der Folge müßte der Vermieter die Kosten für Deinen Säugling tragen - und das kann man als Mieter nun beim besten Willen nicht verlangen.
Die Empfehlung der Ablesefirma war daher gar nicht so dumm…
Auf eines solltest Du allerdings achten: der Säugling darf erst ab der Geburt eingerechnet werden und nicht fürs ganze Jahr. Die Abrechnung wird für den Vermieter damit zwar ein wenig komplizierter, aber in diesen sauren Apfel muß er beißen. Und wirklich schwer ist es auch nicht.
Gruß Stefan
ich bin auf der Suche nach Richtlinien über den
durchschnittlichen Wasserverbrauches eines Säuglinges.
Hintergrund ist der, dass mein Vermieter angekündigt hat, bei
der nächsten Betriebskostenabrechnung anstatt für 3 Personen
(2 Erwachsene + 1 Kind (3,5 Jahre)), für 4 Personen (2
Erwachsene + 1 Kind (3,5 Jahre)+ 1 Säugling) den
Wasserverbrauch zu berechnen. Die Firma die immer Heizung und
Wasser ablesen kommt, hätte ihm das wohl empfohlen.
Ich bin der Meinung, dass das wohl etwas überzogen ist, da
unser Baby kpl. gestillt wird, recht selten gebadet wird (mal
Babywanne, mal Waschbecken), aufs Klo kann es auch noch nicht
und die Wäsche ist so winzig, dass sie locker bei uns
mitgewaschen werden kann.
Nun wollte ich mal wissen, wie das bei Euch so gemacht wird,
bzw. ob es irgendwo Richtlinien, die man einsehen kann, gibt.
Mir ist klar, dass das sinnvollste ein Wasserzähler wäre, lt.
Vermieter ist dies bei unserem alten Haus nicht möglich, bzw.
wäre zu aufwendig und teuer.
Ich habe kein Problem damit, wenn die Kleine über 1 Jahr ist,
für 4 Personen zu bezahlen, aber bei einem Säugling…?
Danke und Gruss
Tobi