Wasserverbrauch eines Säuglinges

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Richtlinien über den durchschnittlichen Wasserverbrauches eines Säuglinges.
Hintergrund ist der, dass mein Vermieter angekündigt hat, bei der nächsten Betriebskostenabrechnung anstatt für 3 Personen (2 Erwachsene + 1 Kind (3,5 Jahre)), für 4 Personen (2 Erwachsene + 1 Kind (3,5 Jahre)+ 1 Säugling) den Wasserverbrauch zu berechnen. Die Firma die immer Heizung und Wasser ablesen kommt, hätte ihm das wohl empfohlen.
Ich bin der Meinung, dass das wohl etwas überzogen ist, da unser Baby kpl. gestillt wird, recht selten gebadet wird (mal Babywanne, mal Waschbecken), aufs Klo kann es auch noch nicht und die Wäsche ist so winzig, dass sie locker bei uns mitgewaschen werden kann.
Nun wollte ich mal wissen, wie das bei Euch so gemacht wird, bzw. ob es irgendwo Richtlinien, die man einsehen kann, gibt.
Mir ist klar, dass das sinnvollste ein Wasserzähler wäre, lt. Vermieter ist dies bei unserem alten Haus nicht möglich, bzw. wäre zu aufwendig und teuer.
Ich habe kein Problem damit, wenn die Kleine über 1 Jahr ist, für 4 Personen zu bezahlen, aber bei einem Säugling…?

Danke und Gruss
Tobi

Hi,

ein Säugling verbraucht kein Wasser, kommt doch gar nicht an dem Wasserhahn oder der Klospülung an

Aber mal im ernst, der Verbrauch bei einem Säugling fällt doch eher in die Kategorie Null. Das bisschen was man zum Abkochen oder Waschen braucht fällt bei einem Säugling noch nicht ins Gewicht (bei größeren Kindern natürlich schon, z.B. ein Glas Apfelsaft trinken =

0,3 Liter fürs aufwischen von dem was verschüttet wurde,
0,3 Liter für das was auf dem Weg ins Wohnzimmer noch daneben geht
0,1 Liter zum Abwaschen des Bechers
1,0 Liter (anteilig) fürs Waschen des Pullovers weil doch bekleckert
3,0 Liter fürs Händewaschen und rumspielen
10 Liter fürs Pischern und vergessen die Klospülung auf stopp zu machen

Da kommen bei einem Glas Saft schon ein paar Liter an „Nebenspesen“ bei raus.

Viele Grüsse
Me

Hallo Tobi.
Die Frage hatten wir uns auch gestellt und letztes Jahr beim Mieterschutzbund nachgefragt.
Rechtlich gesehen ist es so, daß der BGH festgestellt hat, daß Säuglinge ganze Menschen sind und als solche auch vor dem Gesetz angesehen werden müssen. Wenn der Vermieter es als ganze Person abrechnet, was sich auch auf Müllgebühren, etc. bezieht, dann ist das rechtens. Egal, was im Mietvertrag steht oder landläufig üblich ist. Da gibt es keine Handhabe.
Gruß Anja

Hallo Tobi,

wegen des Preises für eine Wasseruhr könntest du dich mal bei einem/mehreren Klempnerbetrieben erkundigen. Ich schätze, der Vermieter ist einfach zu bequem, da etwas zu unternehmen. Ggf. kannst du anbieten, die Kosten selbst zu übernehmen, wenn diese im vertretbaren Rahmen liegen und du noch länger dort wohnen willst (für 1 Jahr lohnt sich das sicher nicht).
Was ich aber zu bedenken gebe, ist dass Kinder - auch im Säuglingsalter - doch schon einen recht hohen Wasserverbrauch verursachen können. Meine 2 Mädels mussten doch meist mehr als nur einen Satz Bekleidung pro Tag haben, von den „Kollateralschäden“ bei extremem Aufstoßen ganz zu schweigen… Es gibt Bettwäsche zu waschen, extra Handtücher, Wickeltischauflagen (Einwegteile hätten mich ruiniert, so oft durfte ich die wechseln)… Wenn dann mal die ersten Essversuche dazukommen, geht der Spaß erst richtig los. Die Sachen des Säuglings mögen klein sein, bei den meisten sind es aber eben extrem viele winzig kleine Teile, die da gewaschen werden müssen.
Wenn dein Kind natürlich nicht zu jenen Kindern zählt, die am liebsten auf den Wickeltisch pieseln, sich bis zum Nacken hoch vollk… und nach dem Stillen der Mutter „Abzeichen“ auf den Schultern verpassen (vom eigenen Oberteil ganz zu schweigen), dann bist du mit einer Wasseruhr schon besser dran.
Vielleicht können dir die Mietrechtler noch einige spezifische Tipps geben.

Viele Grüße, Heike (die nicht mehr ganz so winzige, dafür ordentlich verschmutzte Kinderkleidung waschen darf)

Hallo Tobi,

das bislang gesagte kann ich nur unterstützen. Man unterschätzt den Wasserverbrauch eines Säuglings durchaus, und eine Abrechnung nach Köpfen kann nie gerecht sein (denk’ nur mal an eine „Badenutte“ - dreimal täglich duschen - und einen „Dreckwatz“ - einmal pro Woche duschen - im selben Haus).

Ein Aspekt blieb bislang aber unerwähnt: dem Vermieter kann es eigentlich egal sein, wie viele Köpfe er abrechnet. Seine Gesamtkosten werden durch alle Bewohner geteilt. Es variiert nur der Anteil der einzelnen Wohnungen, die Gesamtumlage bleibt unverändert.
Es kann ihm aber dann denoch nicht egal sein, denn jeder Mieter hat einen Anspruch auf eine korrekte Abrechnung. Und wenn im Mietshaus incl. Säugling 10 Personen wohnen, wäre ich als Dein (alleinwohnender) Nachbar nicht bereit 1/9 statt nur 1/10 der Wasserkosten zu übernehmen. Um den entsprechenden Betrag würde ich die Abrechnung kürzen. In der Folge müßte der Vermieter die Kosten für Deinen Säugling tragen - und das kann man als Mieter nun beim besten Willen nicht verlangen.
Die Empfehlung der Ablesefirma war daher gar nicht so dumm…

Auf eines solltest Du allerdings achten: der Säugling darf erst ab der Geburt eingerechnet werden und nicht fürs ganze Jahr. Die Abrechnung wird für den Vermieter damit zwar ein wenig komplizierter, aber in diesen sauren Apfel muß er beißen. Und wirklich schwer ist es auch nicht.

Gruß Stefan

ich bin auf der Suche nach Richtlinien über den
durchschnittlichen Wasserverbrauches eines Säuglinges.
Hintergrund ist der, dass mein Vermieter angekündigt hat, bei
der nächsten Betriebskostenabrechnung anstatt für 3 Personen
(2 Erwachsene + 1 Kind (3,5 Jahre)), für 4 Personen (2
Erwachsene + 1 Kind (3,5 Jahre)+ 1 Säugling) den
Wasserverbrauch zu berechnen. Die Firma die immer Heizung und
Wasser ablesen kommt, hätte ihm das wohl empfohlen.
Ich bin der Meinung, dass das wohl etwas überzogen ist, da
unser Baby kpl. gestillt wird, recht selten gebadet wird (mal
Babywanne, mal Waschbecken), aufs Klo kann es auch noch nicht
und die Wäsche ist so winzig, dass sie locker bei uns
mitgewaschen werden kann.
Nun wollte ich mal wissen, wie das bei Euch so gemacht wird,
bzw. ob es irgendwo Richtlinien, die man einsehen kann, gibt.
Mir ist klar, dass das sinnvollste ein Wasserzähler wäre, lt.
Vermieter ist dies bei unserem alten Haus nicht möglich, bzw.
wäre zu aufwendig und teuer.
Ich habe kein Problem damit, wenn die Kleine über 1 Jahr ist,
für 4 Personen zu bezahlen, aber bei einem Säugling…?

Danke und Gruss
Tobi

üblich
Hallo,

so ist es auch bei uns üblich. Einige Sachen in den Nebenkosten werden nach qm andere nach Kopfzahl abgerechnet. Das Problem, dass manche viel, andere wenig verbrauchen ist bei dieser Abrechnung nie gerecht.
Man könnte zum Beispiel argumentieren, dass bei einem Baby mehr Wäsche gewaschen wird und sich plötzlich tagsüber wegen der Kinderbetreuung mehr Wasser verbraucht wird. Bei einem Paar bei dem beide Berufstätig sind, wird zum Beispiel im Geschäft auf die Toilette gegangen… und das Geschirr muß nicht gespült werden, da man in der Kantine Mittagessen war…
Oder ich mache dreimal die Woche Sport und Dusche daher an diesen Tagen im Verein… Außerdem haben andere eine Badewanne und wir nur eine tröpfelnde Niederdruckdusche…

Beim Müll wird bei uns auch pro Kopf gerechnet und da machen Windelkinder einen guten Schnitt, schließlich produziert man mit den Windeln einen Haufen Müll, der auch über die Kopfzahl abgerechnet wird…

Fazit: Gerecht ist es nur wenn wirklich nach Verbrauch abgerechnet wird, aber wenn es keine Wasseruhr gibt, geht das nicht. Dann ist die Kopfzahl eine Abschätzmöglichkeit.

Ich frage mich manchmal schon um was man sich so Gedanken machen kann.

Gruß
Juhe