Hallo,
so richtig kann ich den hochgeladenen Protokollbogen nicht entziffern. Daher schlage ich vor, dass du noch mal postest, welche Werte deiner Ansicht nach zu beanstanden sind (Parameter, gemessener Wert und Einheit).
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Wasserversorger, das in das Versorgungsnetz eingespeiste Wasser regelmäßig analysieren zu lassen. Die Analysedaten werden den Kunden auf Anfrage i. d. R. problemlos zur Verfügung gestellt. Ich zitiere aus der TrinkwV:
§ 4 Allgemeine Anforderungen
(1) Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
Einzuhaltende Grenzwerte kann man in der Verordnung nachlesen. Ich würde mir also zunächst vom Wasserversorger die aktuellen Analysedaten vorlegen lassen. Grenzwertüberschreitungen können auch durch Mängel an der Hausinstallation bedingt sein.
Um Wasser an ein Labor zu schicken, braucht man erstmal gar kein Filter, sondern in erster Linie Geld. Die Analyse kann nämlich je nach Auftragsrahmen recht teuer werden.
Freundliche Grüße, myrtillus