Wasserzähler defekt: Vermieter repariert nicht

Hallo,

der Wasserzähler in der Küche ist kaputt: schon gleich nach dem Einzug haben wir es bei der Hausverwaltung mündlich gemeldet: null Reaktion.
Dann haben wir es schriftlich gemeldet und um Reparatur gebeten: Antwort von der Hausverwaltung: „Wasserzähler kann nicht repariert werden“ (???).

Wir ziehen in 2,5 Monate raus. Ich habe alles gemacht, was als Mieter gemacht werden soll.

Was können wir von der Hausverwaltung/vom Vermieter erwarten? Dürfen die uns trotzdem zur Kasse beten, obwohl unser Wasserverbrauch in der Küche nicht direkt nachgewiesen werden kann?

In diesem fall wie erfolgt die Abrechnung?

Im Voraus Danke für Ihre Antworte…

Mit freundlichen Grüßen
ELR

Hallo Enoal,

befinden sich in der Mietsache Wasseruhren, so ist der Vermieter verpflichtet, verbrauchsabhängig abzurechnen (§ 556 a Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die in der Wohnung installierten Zähler für Wasser und Heizung geeicht sind und sich in ordnungsmäßigem Zustand befinden.

Sollte dem Mieter ein Mängel oder Defekt am Zähler auffallen, so hat er diesen direkt beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung anzuzeigen, was du, wie du geschrieben hast, auch getan hast.

Hast du bei der schriftliche Anzeige des defekten Zählers bei der Hausverwaltung eine Frist zur Instandsetzung gesetzt? Hast du die Antwort der Hausverwaltung schriftlich erhalten?

Diese Antwort war natürlich so nicht akzeptabel.
Wie hast du darauf reagiert? Hier hättest du erneut anmahnen müssen, mit einer neuen Frist und unter Androhung einer Mietminderung, wenn der Mängel nicht behoben wird.

Ist der Wasserzähler noch geeicht? Funktioniert der Wasserzähler gar nicht, oder mißt er den Verbrauch falsch? Gibt es in der Wohnung weitere Wasserzähler?

Als Folge eines nicht geeichten aber funktionierenden Wasserzählers hättest du das Recht den abrechneten Verbrauch zu widersprechen und um 15% zu mindern.
Außerdem könntest du den einsatz eines nicht geeichten Messinstruments beim zuständigen Eichamt anzeigen.

Läßt sich der tatsächliche Verbrauch aufgrund eines Defekts nicht feststellen, so hat der Vermieter die Möglichkeit, die Wasserkosten nicht über den Verbrauch sondern über die Wohnfläche abzurechnen.

Dies wäre dann der Fall, wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die defekte Wasseruhr nicht ersetzt werden kann, was ich mir jedoch schwer vorstellen kann.

Ich hoffe, dass du mit diesen Informationen etwas anfangen kannst.

Viele Grüße
Patrick Koltes

der Wasserzähler ist kaputt
… Dann haben wir es schriftlich gemeldet
In diesem fall wie erfolgt die Abrechnung?

Hallo,
es kann immer mal vorkommen, dass ein Messgerät defekt ist. In diesem Fall ist es OK, wenn man den Verbrauch schätzt.

Zuerst würde ich einfach den Zählerstand bei Einzug und bei Auszug angeben. Vielleicht lässt sich der Vermieter darauf ein, dass der Verbrauch ‚null‘ war. Wenn er nachfragt, dann kann man ihn darauf hinweisen, dass er es versäumt hat den Zähler zu reparieren.

Wenn er auf eine Schätzung besteht, dann würde ich vorsorglich ausrechnen, wieviel Wasser verbraucht wurde, also: Geschirrspülen 1x täglich 5 Liter, Geschirrspüler alle 2 Tage 20 Liter, Kaffee, Tee, Essen zubereiten täglich 3 Liter etc. Hier alle Werte niedrig ansetzen aber doch so, dass niemand behaupten kann, das wäre nicht plausibel. Urlaub, aber ggf. auch Mehrverbrauch (Besuch etc.) erwähnen und berechnen. Gegen so eine Aufstellung wird niemand Einwände haben und man will ja auch nichts geschenkt. Eine gerechte Lösung, da wäre ich als Vermieter sofort einverstanden. Wegen 1000 Liter hin oder her (5 EUR) macht da niemand einen Aufstand.

Rechtlich gesehen hat der Vermieter eine Ordnungswidrigkeit begangen, da er ungeeichte Messgeräte im geschäftlichen Verkehr einsetzt. Ungeeicht, weil (bekanntermaßen) defekt.

Schau mal auf das Eichdatum. Das ist, je nach Type, ein gelber Aufkleber, schwarzer Rand mit rundem „Stempel“ in dem z.B. WA7 / 04 steht. Bei Hauswasserzählern sind das Bleiplomben mit Prägung. Das 04 ist das Eichjahr. Die Eichgültigkeit endet bei Eichjahr „04“ am 1.1.2010.

Private Unterzähler werden häufig nicht alle 6 Jahre ausgetauscht und das ist eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgeld nach sich zieht (50 bis 100 EUR etwa) wenn man die Behörde darauf hinweist.

Am besten mal mit dem Vermieter reden und einen groben Vorschlag machen „Ich zahle freiwillig 10 m3… ist das OK?“ dann ist die Sache vom Tisch.

Gruß! Ulf

Hallo Enoal,
Plan (A) : wenn in den anderen Wohnungen der Wasserverbrauch nach Zähler abgerechnet wird, dann ist der Vermieter verpflichtet,die Zähler auch instand zu halten - andernfalls haben Sie das Recht durch Mietkürzung die Reperatur zu erwirken.
Plan (B) : andernfalls muss er für alle Mieter die 70/30 Regel (siehe Mietvertrag) anwenden, wonach ein Teil über die qm der Wohnung und der Rest über die Personenanzahl abgerechnet wird. Das ist aber ein Relikt aus der „Steinzeit“, das sehr zum Nachteil geraten kann.
Plan © : wenn Sie erst kurz hier wohnen und noch keine Abrechnung hatten, würde ich nochmals per Einschreiben auf einer Reparatur bestehen und dann diesen Verbrauch auf die gesamte Mietzeit hochrechnen.
Plan (D) Sie haben schon einmal eine Abrechnung erhalten, an der Personen Zahl und den Hygienegewohnheiten hat sich nichts geändert und Sie mit dieser zufrieden waren, dann könnten Sie diesen Verbrauch entsprechend proportional abrechnen und keinen Cent mehr !
Ich wünsche Ihnen das Beste
hardy

Hallo,

wie lange wohnst Du in der Wohnung? Wurde zum Einzug die Wasseruhr abgelesen und hast Du den Stand? Hat die Uhr von Anfang nicht gezählt?
Ist der Zähler wirklich nur für die Küche und hast Du im Bad noch einen extra, bzw. gibt es einen Hauptzähler?

MfG P. Kunze

Hallo

wenn ein Wasserzähler defekt darf der Vermieter den Verbrauch auch über m³ abrechnen dies ist legal.
Man kann sich aber auch beim Mieterschutzbund Informationen holen.

Gruß Hans

Der Verbrauch kann auch ohne Einzelmessung aufgrund von Differnzmessung oder dafür gebräuchlichen Tabellen für Ihre Wohnung ermittelt werden. Da der Zähler in der laufenden Abrechnungperiode Ihren Angaben zufolge defekt war, würde auch ein Ersetzen zum jeztigen Zeitpunklt keine Zählermessung für den abgelaufen Zeitraum zulassen.

Hallo,
Frage: ist der Wasserzähler nur für den Verbauch in der Küche (üblicherweise hat man nur einen Wasserzähler pro Wohnung)? Und wie lange habt Ihr in der Wohnung gewohnt? Gab es schon einmal eine Abrechnung? Ihr könntet darauf bestehen, nicht mehr als im vorherigen Abrechnungszeitraum verbraucht zu haben.
In unserer Eigentumswohnanlage haben wir auch keine funktionierenden Einzel-Wasserzähler, deshalb wird der Verbrauch nach Personenzahl aufgeteilt. Das müsste aber detailliert nach Personenzahl mal Tage aufgeführt werden. Beispiel: bei 10 Mietern wird der Gesamtbetrag durch 3650 (10 x 365 Tage) geteilt und das Ergebnis sind dann die Kosten von einer Person pro Tag. Diese Zahlen sollten aus der Abrechnung ersichtlich sein, sonst könnt Ihr es ja nicht nachvollziehen.

Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

Fragen:

  1. Wann war Mietbeginn für diese Wohnung (genaues Tagesdatum)?
  2. Wann wird das Mietende für diese Wohnung (genaues Tagesdatum) sein?
  3. Von Wann bis wann ist die Abrechnungsperiode für diese Wohnung?
    Genaues Tagesdatum von- bis)
    Sind in ALLEN anderen Wohnungen dieses Abrechnungsobjektes Wasserzähler?

Antwort:

  1. Wenn ein Wasserzähler unerwarteter Weise defekt wird, muss der Was-serverbrauch für diese Abrechnungsperiode qualifiziert nach den gesetzlichen Vorgaben geschätzt werden.

  2. Ich halte das „nicht sofort Austauschen des defekten Wasserzählers“ für einen groben Verstoß gegen die Vermieterpflichten.
    Darüber hinaus liegt ein Verstoß gegen das deutsche Eichgesetz (Eichpflicht) vor.
    Entscheidend ist ob der Mieter die Meldung an den Vermieter „die Wasseruhr ist defekt“ vor Gericht beweisen kann
    und wann (wie viele Tage nach Mietbeginn) der Defekt dem Vermieter nach-weislich gemeldet wurde.

Zusammenfassung:

  1. Der Mieter muss – sofern im Mietvertrag rechtsgültig vereinbart – in jedem Fall die Kosten des verbrauchten Wassers bezahlen.

  2. Der Vermieter muss die Wassermenge qualifiziert nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. nach der Rechtsprechung schätzen.

Hallo ELR;

leider kann eine Hausverwaltung immer Wasser berechnen, wenn eine Wasserleitung existiert. Eine Möglichkeit wäre, daß sie die Menge über die Differenz bestimmt, d.h. wenn alle anderen Wasserzähler arbeiten, nur Eurer in der Küche nicht, dann ist Euer „Wasseranteil“ die Gesamtwassermenge (die i.d.R. über eine Hauptuhr bestimmt wird) abzüglich der Summe aller Einzelwasserzähler. Auch stellt sich die Frage ob die Hausverwaltung überhaupt die Zählerstände verwendet, denn man kann Wasser auch nach der Personenzahl oder nach der m²-Zahl einer Wohnung im Haus verteilen. Es gibt Durchschnittsverbräuche, die man bei den Wasserwerken oder beim Mieterschutzbund erfragen kann. Das sollten Sie machen, falls Ihnen der Wasseranteil in Ihrer Nebenkostenabrechnung zu hoch vorkommt (bzw. die Hausverwaltung nach der „Berechnungsmethode“ fragen und die NK-Abrechnung entsprechend nur unter Vorbehalt (nach)zahlen bzw. evtl. direkt was zurückhalten. Alles aber schriftlich mitteilen!

Mit freundlichem Gruß
Claudia

Da wird es eine pauschale Schätzung geben, da Sie sich richtig verhalten haben, können Sie vor Gericht ziehen. Was das bringen wird, ist nicht klar, nur das Sie sehr wahrscheinlich gewinnen werden.
Jeder Richter legt den Verbrauch dann selbst fest, da es keine Vorgabe wie für Warmwasserzähler gibt.

Eine andere Möglichkeit wäre, es wird eh nach Fläche oder Personen umgelegt, dann spielt auch ein defekter WZ keine Rolle.

Hallo Enoal Le Roch
Endschuldige dass ich erst jetzt schreibe, also zu deiner Frage
Da du von der Hausverwaltung eine Bestätigung bekamst dass eine Reparatur nicht möglich sei (kann ich mir nicht erklären, da es sich um ein geeichtes Austausch-bzw Neugerät handelt)muss im Verteilerschlüssel festgelegt sein, wie die weitere Verrechnung erfolgen muss.( zB nach Personen)dies gilt dann aber auch für Alle in diesem Abrechnungszeitraum. Ansonsten sieht der Gesetzgeber vor , dass Alle nicht festgelegte o.unklaren Positionen nach Miteigentumsanteil verrechnet werden müssen.
Ich hoffe ich kann dir mit meiner Antwort weiterhelfen
Gruß
Sueden78