Hallo Franz,
also ich sehe das so:
Anzunehmenderweise war der Mietvertrag ein Formularvertrag, da sonst ja wohl
kaum der Unterschied zwischen vertraglicher Vereinbarung und den tatsächlichen
Möglichkeiten entstanden wäre. Aber das ist auch nicht wirkich relevant…
Relevant ist, das Du einen Anspruch aus dem Mitevertrag gegen den Vermieter
hast, den er mangels technischer Möglichekiten nicht erfüllen kann. Die Frage
lautet also konkret, ob Du einen Anspruch auf Durchsetzung des Vertrages hast.
Als Folge könnte er dann einen Wasserzähler einbauen und danach abrechnen
müssen oder aber Du darfst den Einbau übernehmen. Rechnerisch wäre es ja
möglich, Deinen erfassten Anteil aus der Verbrauchswasserabrechnung
rauszuziehen und die restlichen Einheiten nach dem von ihnen gewünschten
Umlegeverfahren abzurechnen.
Eingesetzlicher Anspruch besteht jedenfalls nicht. In Betracht kommt nur einer
aus Vertrag.
Dazu müsste in das Eigentum (die Wohnung) des Vermieters eingegriffen werden-
das wäre der erwungene Einbau der Wasseruhr. Ist also ein solcher Eingriff in
das in Deutschland so bedeutende Eigentumsrecht gerechtfertigt? Das wäre wohl
nicht der Fall, wenn die zu erwartende Differenz in Deinen Abrechnungskosten
unerheblich wäre. Das müsste man mal durchrechnen. Die Geringwertigkeitsgrenze
würde ich mal bei 50 bis 150 € ansetzen wollen. Aber ich denke, dass kann man
nicht mit Gewissheit sagen, da ja bekanntlich im Mietrecht jedes Amtsgericht
ganz unterschiedliche Auffassungen von Geringwertigkeit hat. Hinzu kommt, dass
sich das nicht direkt mit einem Mangel an der Mietsache im Sinne von Schäden/
nötigen Reparaturen vergleichen lässt und auch eine gewisse Relation zu den
gesamten Nebenkosten eine Rolle spielt, mithin vom Objekt in concreto abhängt.
Das halte ich für den wirklich springenden Punkt, denn wenn Du den Richter
überzeugen kannst, dass es hier nicht um „Peanuts“ geht und das Anliegen nicht
querulatorisch ist, dann könnte es was werden.
Letztendlich ist es eine Abwägungsfrage unter Einbeziehung aller Umstände. Das
ist m.E. im Internet schwer zu klären. Jedenfalls würde ich nicht selber
einfach was einbauen, das gibt nur Ärger und muss uU auf eigene Kosten auch
wieder entfernt werden. Lieber den guten Ton beibehalten und wenn mans ernst
meint, einen (Fach-)Anwalt hinzuziehen.
Gruß - Jaschiii