Wasserzähler zustimmungspflichtig?

Hallo Franz,

also ich sehe das so:
Anzunehmenderweise war der Mietvertrag ein Formularvertrag, da sonst ja wohl
kaum der Unterschied zwischen vertraglicher Vereinbarung und den tatsächlichen
Möglichkeiten entstanden wäre. Aber das ist auch nicht wirkich relevant…

Relevant ist, das Du einen Anspruch aus dem Mitevertrag gegen den Vermieter
hast, den er mangels technischer Möglichekiten nicht erfüllen kann. Die Frage
lautet also konkret, ob Du einen Anspruch auf Durchsetzung des Vertrages hast.
Als Folge könnte er dann einen Wasserzähler einbauen und danach abrechnen
müssen oder aber Du darfst den Einbau übernehmen. Rechnerisch wäre es ja
möglich, Deinen erfassten Anteil aus der Verbrauchswasserabrechnung
rauszuziehen und die restlichen Einheiten nach dem von ihnen gewünschten
Umlegeverfahren abzurechnen.

Eingesetzlicher Anspruch besteht jedenfalls nicht. In Betracht kommt nur einer
aus Vertrag.

Dazu müsste in das Eigentum (die Wohnung) des Vermieters eingegriffen werden-
das wäre der erwungene Einbau der Wasseruhr. Ist also ein solcher Eingriff in
das in Deutschland so bedeutende Eigentumsrecht gerechtfertigt? Das wäre wohl
nicht der Fall, wenn die zu erwartende Differenz in Deinen Abrechnungskosten
unerheblich wäre. Das müsste man mal durchrechnen. Die Geringwertigkeitsgrenze
würde ich mal bei 50 bis 150 € ansetzen wollen. Aber ich denke, dass kann man
nicht mit Gewissheit sagen, da ja bekanntlich im Mietrecht jedes Amtsgericht
ganz unterschiedliche Auffassungen von Geringwertigkeit hat. Hinzu kommt, dass
sich das nicht direkt mit einem Mangel an der Mietsache im Sinne von Schäden/
nötigen Reparaturen vergleichen lässt und auch eine gewisse Relation zu den
gesamten Nebenkosten eine Rolle spielt, mithin vom Objekt in concreto abhängt.

Das halte ich für den wirklich springenden Punkt, denn wenn Du den Richter
überzeugen kannst, dass es hier nicht um „Peanuts“ geht und das Anliegen nicht
querulatorisch ist, dann könnte es was werden.

Letztendlich ist es eine Abwägungsfrage unter Einbeziehung aller Umstände. Das
ist m.E. im Internet schwer zu klären. Jedenfalls würde ich nicht selber
einfach was einbauen, das gibt nur Ärger und muss uU auf eigene Kosten auch
wieder entfernt werden. Lieber den guten Ton beibehalten und wenn mans ernst
meint, einen (Fach-)Anwalt hinzuziehen.

Gruß - Jaschiii

Sorry Edith

sollte heißen muss der VM nicht nutzen.

Gruss
Marie

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Hallo Franz

Nein!

Befinden sich Wasseruhren im Haus in allen Wohnungen, muss der VM auch verbrauchsabhängig abrechnen. Nach dem neuen Mietrecht ist es so: Wenn der vVermieter verbrauchsabhängig abrechnen kann, muss er es auch tun (§ 556 a Abs. 1 Satz 2 BGB). Das gilt allerdings nur, wenn der VM die Wasseruhren angebracht haben.
Baut der Mieter eigenmächtig selbst eine Wasseruhr ein, kann er damit den VM nicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung zwingen hierzu AG Wedding, Urteil v. 26.2.2002, 16 C 473/01, GE 2002, S. 536.
Der VM ist auch nicht verpflichtet, nachträglich Kaltwasserzähler einzubauen, nur um verbrauchsabhängig abrechnen zu können! Außer Hamburg u. Mecklenburg-Vorpommern.

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off topic
Hallo Franz

Meine Wasseruhr in der letzten Wohnung zeigte
lediglich einen Wasserverbrauch von einem Kubikmeter jährlich
an.

Wie schafft man denn das? Hast Du in der Wohnung ständig gewohnt oder nur ab und zu?
Einen Kubikmeter brauche ich im Jahr wahrscheinlich schon alleine fürs Kochen, mal ganz von der Klospülung usw. abgesehen.

Auch fürs Duschen dürfte schon eine ganze Menge Wasser verbraucht werden. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß man Dich nicht schon 1 km gegen den Wind kommen riecht. :wink: Duscht Du auswärts?

Mir ist schon klar, daß man z.B. bei der Klospülung einiges einsparen kann und mit Wasserspareinsätzen in den Wasserhähnen und der Dusche auch, aber wie man es schafft nur 1 Kubikmeter im Jahr zu verbrauchen, würde mich interessieren.

neugierig
Edith

ganz einfach
Hallo Edith,
danke für Dein Interesse!
Ich fange einfach jeden Tropfen Wasser in Eimern auf. Auch das Brauchwasser aus der Waschmaschine wird gesammelt und für die Klospülung verwendet. Das Wasser aus tropfenden Hähnen wird zum Händewaschen benutzt. Die Palmen kommen mit einem halben Liter täglich aus. Für einmal Duschen brauche ich nur zwei Liter. Zum Aufspülen verwende ich das noch heiße Wasser aus der Kanne ohne Spülmittel.
Grüße
Franz

Auch fürs Duschen dürfte schon eine ganze Menge Wasser
verbraucht werden. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß
man Dich nicht schon 1 km gegen den Wind kommen riecht. :wink:
Duscht Du auswärts?

Mir ist schon klar, daß man z.B. bei der Klospülung einiges
einsparen kann und mit Wasserspareinsätzen in den Wasserhähnen
und der Dusche auch, aber wie man es schafft nur 1 Kubikmeter
im Jahr zu verbrauchen, würde mich interessieren.

neugierig
Edith

Hallo Jaschiii,
danke für die hilfreiche Antwort!
Also muss doch erst die Zustimmung des Vermieters erfolgen.
Beste Grüße
Franz

Relevant ist, das Du einen Anspruch aus dem Mitevertrag gegen
den Vermieter
hast, den er mangels technischer Möglichekiten nicht erfüllen
kann. Die Frage
lautet also konkret, ob Du einen Anspruch auf Durchsetzung des
Vertrages hast.
Als Folge könnte er dann einen Wasserzähler einbauen und
danach abrechnen
müssen oder aber Du darfst den Einbau übernehmen. Rechnerisch
wäre es ja
möglich, Deinen erfassten Anteil aus der
Verbrauchswasserabrechnung
rauszuziehen und die restlichen Einheiten nach dem von ihnen
gewünschten
Umlegeverfahren abzurechnen.

Das halte ich für den wirklich springenden Punkt, denn wenn Du
den Richter
überzeugen kannst, dass es hier nicht um „Peanuts“ geht und
das Anliegen nicht
querulatorisch ist, dann könnte es was werden.

Letztendlich ist es eine Abwägungsfrage unter Einbeziehung
aller Umstände. Das
ist m.E. im Internet schwer zu klären. Jedenfalls würde ich
nicht selber
einfach was einbauen, das gibt nur Ärger und muss uU auf
eigene Kosten auch
wieder entfernt werden. Lieber den guten Ton beibehalten und
wenn mans ernst
meint, einen (Fach-)Anwalt hinzuziehen.

Hallo, Franz!
Der Vermieter darf die Kosten für diese Maßnahme nicht von Dir verlangen. Die 14 Eu pro Monat brauchst Du nicht zu bezahlen. Laut § 546 BGB hat der Vermieter die Betriebskosten zu tragen (Stand 1996).Er kann mit den Mietern etwas anderes vereinbaren, aber daran muß er sich halten. Was im Mietvertrag steht, gilt.
Gruß Carmen

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