Hallo Experten,
ein Mieter möchte bei sich einen Wasserzähler einbauen lassen, weil laut Mietvertrag der Wasserverbrauch nur nach Quadratmetern abgerechnet wird und er somit die gleichen Kosten tragen muss wie vier- bis fünfköpfige Haushalte. Muss der Vermieter seine Zustimmung dafür geben?
Grüße
Franz
Ich möchte mal einen anderen Ansatz als den gefragten wählen:
Man sollte eher prüfen (lassen), ob dieser Wasserverbrauchsverteiler statthaft ist.
Auch wenn es mietvertraglich so geregelt ist.
Im Allgemeinen wird der Wasserverbrauch auf die „Köpfe“ verteilt, nicht auf die Quadratmeter der Wohnung ( Das wird meines Wissens nur beim HKV, Heizkostenverteiler, praktiziert).
Sonnst macht der Einbau eines sog. Etagenwasserzählers erstmal keinen Sinn. Du weist zwar, was Du verbrauchst, aber was nützt es?
Aber gibt es zum Thema „Etagenwasserzähler“ nicht auch eine neue Regelung im Mietrecht? Ich habe was „läuten“ hören, das so etwas unter bestimmten Bedingungen nachgerüstet werden muss.
Vielleicht weis hier jemand mehr???
Viele Grüße
Jimmy
Hi Jimmy!
Im betreffenden Mietvertrag wird der Wasserverbrauch leider nicht nach Köpfen verteilt. Der Vermieter besteht auf die Verteilung nach Quadratmetern und bekam auch vom hiesigen Amtsgericht Recht, weil kein Wasserzähler da ist, auch wenn andere deutsche Gerichte schon für den Mieter entschieden. Deswegen plant der Mieter einen Einbau, damit Gerechtigkeit herrscht.
Grüße
Franz
Auch wenn es mietvertraglich so geregelt ist.
Im Allgemeinen wird der Wasserverbrauch auf die „Köpfe“
verteilt, nicht auf die Quadratmeter der Wohnung ( Das wird
meines Wissens nur beim HKV, Heizkostenverteiler,
praktiziert).Sonnst macht der Einbau eines sog. Etagenwasserzählers erstmal
keinen Sinn. Du weist zwar, was Du verbrauchst, aber was nützt
es?Aber gibt es zum Thema „Etagenwasserzähler“ nicht auch eine
neue Regelung im Mietrecht? Ich habe was „läuten“ hören, das
so etwas unter bestimmten Bedingungen nachgerüstet werden
muss.Vielleicht weis hier jemand mehr???
Viele Grüße
Jimmy
Hi Jimmy!
Im betreffenden Mietvertrag wird der Wasserverbrauch leider
nicht nach Köpfen verteilt. Der Vermieter besteht auf die
Verteilung nach Quadratmetern und bekam auch vom hiesigen
Amtsgericht Recht, weil kein Wasserzähler da ist, auch wenn
andere deutsche Gerichte schon für den Mieter entschieden.
Deswegen plant der Mieter einen Einbau, damit Gerechtigkeit
herrscht.
Grüße
Franz
Hallo
Wenn nach Verbrauch abgerechnet werden soll müssen alle Wohnungen bzw. alle Zapfstellen im Haus gemessen werden. Eine Wohneinheit allein geht nicht.
Die Wasserkosten können sowohl nach einem verbrauchsabhängigen Maßstab -nach Kopfteilen, entsprechend dem gemessenen Verbrauch-, aber auch nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab Verhältnis der Wohnfläche umgelegt werden.
OLG Hamm, RE v. 27.9.1983, Weber/Marx, S. III/51.
Seit dem 1.9.1993 hat der Vermieter einen gesetzlichen Änderungsanspruch. Er kann sowohl eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung der Wasserkosten als auch eine Direktabrechnung zwischen dem Lieferanten des Wassers und dem Mieter durchsetzen. Sind Zwischenzähler vorhanden, so müssen die Wasserkosten nach dem gemessenen Verbrauch umgelegt werden.
Eine gesetzliche Regelung zum Nachrüsten im Altbau besteht zur seit m.W. nur für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Zu beachten ist selbst beim Einbau von Zwischenzählern, dass es sich hier um eine interne Messung handelt, ausschlaggebend für die Kosten pro cbm ist die Hauptwasseruhr.
Gruss
Marie
Hallo Marie,
der Einbau einer Wasseruhr in den anderen Wohneinheiten ist unsinnig, weil es nur um eine Wohnung geht, die nur zwei Kubikmeter Wasser jährlich vebraucht, während in allen anderen Wohnungen mindestens 20 Kubikmeter verbraucht werden. Außerdem ist die Zustimmung aller Mieter erforderlich, die sich jedoch wohl kaum ins eigene Fleisch schneiden lassen wollen. Es ist nur der Verbrauch in dieser einen Wohnung strittig. Die anderen Mieter können durchaus weiter nach der Hauptwasseruhr abrechnen und sich Wasserzähler sparen. Die Frage ist nur, ob der Vermieter dieser einen Wohnung zustimmen muss und ob er auch die Einbaukosten mittragen muss.
Grüße
Franz
Wenn nach Verbrauch abgerechnet werden soll müssen alle
Wohnungen bzw. alle Zapfstellen im Haus gemessen werden. Eine
Wohneinheit allein geht nicht.
Die Wasserkosten können sowohl nach einem verbrauchsabhängigen
Maßstab -nach Kopfteilen, entsprechend dem gemessenen
Verbrauch-, aber auch nach einem verbrauchsunabhängigen
Maßstab Verhältnis der Wohnfläche umgelegt werden.
OLG Hamm, RE v. 27.9.1983, Weber/Marx, S. III/51.
Seit dem 1.9.1993 hat der Vermieter einen gesetzlichen
Änderungsanspruch. Er kann sowohl eine verbrauchsabhängige
Erfassung und Abrechnung der Wasserkosten als auch eine
Direktabrechnung zwischen dem Lieferanten des Wassers und dem
Mieter durchsetzen. Sind Zwischenzähler vorhanden, so müssen
die Wasserkosten nach dem gemessenen Verbrauch umgelegt
werden.
Eine gesetzliche Regelung zum Nachrüsten im Altbau besteht
zur seit m.W. nur für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.Zu beachten ist selbst beim Einbau von Zwischenzählern, dass
es sich hier um eine interne Messung handelt, ausschlaggebend
für die Kosten pro cbm ist die Hauptwasseruhr.Gruss
Marie
20 m³ bzw 2m³ Wasserverbrauch pro Jahr?
Dann handelt es sich vermutlich nicht um „normale“ Wohnungen, oder?
Der Durchschnittsverbrauch von Trinkwasser liegt hier in Bremen bei ca. 50 m³/Jahr.
Du solltest mal die auf der Nebenkostenabrechnung angegebenen Zählernummern und Zählerstände kontrollieren.
Evtl. wurde das Messwerk nicht von örtlichen Versorger abgelesen, sondern geschätzt weil der Ableser keinen Zugang zum Messwerk hatte.
Oder der Vermieter hat selbst (und vielleicht falsch) abgelesen.
Nicht das bei der nächsten Rechnung eine riesige Nachzahlung auf dich nierderregnet.
Viele Grüße
Jimmy
Muss noch ergänzen, das der Durchschnittsverbrauch bei 50 m³/Jahr pro Peron liegt.
Good morning, Jimmy!
Das ist es eben, dass die Abrechnung total ungerecht ist. Mieter, die jeden Tropfen Wasser auffangen und doppelt bis dreifach verwenden, werden schrecklich benachteiligt, indem sie die Wasserverschwendung für andere bezahlen müssen. Manche Mieter brauchen wirklich nur drei bis sechs Liter täglich, sogar mit Waschmaschine, weil sie nur einmal monatlich verwendet wird. Meine Wasseruhr in der letzten Wohnung zeigte lediglich einen Wasserverbrauch von einem Kubikmeter jährlich an.
Franz
Muss noch ergänzen, das der Durchschnittsverbrauch bei 50
m³/Jahr pro Peron liegt.
Ausschlaggebend ist schlicht und einfach das, was du im Mietvertrag unterschrieben hast. Gesetzliche Vorgaben zur individuellen Abrechnung, wie bei der Heizung (Heizkostenverordnung) gibt es hier (leider) nicht.
Eine Wasseruhr in deiner Wohnung würde selbst dann natürlich nicht reichen, denn dann würden andere Wasserverbräuche im Haus (Heizung auffüllen, Putzen der Treppen, Gartenbewässerung…)nur auf die anderen Mieter umgelegt.
„Ungerechtigkeiten“ gibt es aber auch bei den Müllentsorgungskosten oder den Aufzugskosten, wenn du in der 1. oder 12. Etage wohnst …
Gruß N.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich habe nicht unterschrieben, dass andere auf meine Kosten Verschwendung betreiben dürfen. Jeder hat seine eigenen Heizungen. Jeder muss die Treppe mit seinem eigenen Wasser putzen. Es ist kein Garten da, der bewässert werden muss. Außerdem haben wir keinen Aufzug.
Franz
Eine Wasseruhr in deiner Wohnung würde selbst dann natürlich
nicht reichen, denn dann würden andere Wasserverbräuche im
Haus (Heizung auffüllen, Putzen der Treppen,
Gartenbewässerung…)nur auf die anderen Mieter umgelegt.„Ungerechtigkeiten“ gibt es aber auch bei den
Müllentsorgungskosten oder den Aufzugskosten, wenn du in der
- oder 12. Etage wohnst …
Gruß N.
Ich habe nicht unterschrieben, dass andere auf meine Kosten
Verschwendung betreiben dürfen. Jeder hat seine eigenen
Heizungen. Jeder muss die Treppe mit seinem eigenen Wasser
putzen. Es ist kein Garten da, der bewässert werden muss.
Außerdem haben wir keinen Aufzug.
Hallo Franz,
aber du hast mit dem Mietvertrag dein Einverständnis unter das qm-Abrechnungsverfahren gesetzt.
Also kannst du nun wenig dagegen machen. Egal wer wie verschwenderisch ist, und dass du das vorher nicht wusstest.
Du kannst dich letztendlich nur mit dem Vermieter auf ein anderes Verfahren einigen oder ausziehen.
Gruß Ivo
Hallo Franz,
aber du hast mit dem Mietvertrag dein Einverständnis unter das
qm-Abrechnungsverfahren gesetzt.
Also kannst du nun wenig dagegen machen. Egal wer wie
verschwenderisch ist, und dass du das vorher nicht wusstest.
Du kannst dich letztendlich nur mit dem Vermieter auf ein
anderes Verfahren einigen oder ausziehen.
Hallo Ivo,
na worum geht es denn hier?
Der Vermieter kann keine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellen, weil kein Wasserzähler vorhanden ist. Ich lasse eine Wasseruhr installieren, damit eine gerechte Verteilung stattfindet! Der Vermieter weiß dann auch, dass er den Verteilerschlüssel ändern muss und somit auch den Mietvertrag. Was hat das dann noch mit meiner Unterschrift zu tun?
Franz
Hallo Franz,
auch wenn ich deine Aufregung verstehe, ändert die von dir installierte Wasseruhr nichts am Abrechungsverfahren. Stimmt der Vermieter dem Einbau überhaut zu?
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
das versuche ich die ganze Zeit zu klären, ob er zustimmen muss.
Franz
auch wenn ich deine Aufregung verstehe, ändert die von dir
installierte Wasseruhr nichts am Abrechungsverfahren. Stimmt
der Vermieter dem Einbau überhaut zu?Gruß Ivo
apropos Mietvertrag
Ausschlaggebend ist schlicht und einfach das, was du im
Mietvertrag unterschrieben hast. Gesetzliche Vorgaben zur
individuellen Abrechnung, wie bei der Heizung
(Heizkostenverordnung) gibt es hier (leider) nicht.
Im Mietvertrag steht auch, dass das Treppenhaus von jedem Mieter wöchentlich einmal zu säubern ist, was ich auch tat und wofür ich unterschrieb. Ohne Rücksprache mit den Mietern beauftragt jedoch der Vermieter einen Putzdienst, wofür ich monatlich über 14 € zahlen soll. Was ist jetzt mehr wert: die Unterschrift oder die Willkür des Vermieters?
Franz
Hallo Ivo,
das versuche ich die ganze Zeit zu klären, ob er zustimmen
muss.
Franz
Hallo Franz
Ja!
Eine vom Mieter installierte Wasseruhr muss der Vermieter nutzen.
Baut der Mieter eigenmächtig selbst eine Wasseruhr ein, kann er den Vermieter damit nicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung zwingen
Ob und wenn ja, wann Wasseruhren in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters. Lediglich für Neubauwohnungen könnten Landesbauordnungen etwas anderes bestimmen. Siehe Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Und wie schon gesagt wenn Wasseruhren eingebaut werden sollen um verbrauchsabhängig abrechnen zu können, dann müssen alle Wohneinheiten (Zapfstellen) erfasst sein.
Gruss
Marie
Bedeutung
Hallo Marie
Ja!
Eine vom Mieter installierte Wasseruhr muss der Vermieter
nutzen.
Baut der Mieter eigenmächtig selbst eine Wasseruhr ein, kann
er den Vermieter damit nicht zur verbrauchsabhängigen
Abrechnung zwingen
Der Mieter muss also lediglich dem Vermieter Bescheid geben, damit dieser die Abrechnungsmodalitäten ändern kann.
Hallo Marie
Ja!
Eine vom Mieter installierte Wasseruhr muss der Vermieter
nutzen.
Baut der Mieter eigenmächtig selbst eine Wasseruhr ein, kann
er den Vermieter damit nicht zur verbrauchsabhängigen
Abrechnung zwingen
Ob und wenn ja, wann Wasseruhren in einem Mehrfamilienhaus
eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters.
Widerspricht sich das nicht mit dem ersten Punkt Deiner Ausführung?
Da hast Du ja geschrieben, daß der Vermieter eine vom Mieter eingebaute Wasseruhr nützen muß, aber gezwungen kann er dazu nicht werden *grübel*
Gruß
Edith
Pflicht des Vermieters
Ob und wenn ja, wann Wasseruhren in einem Mehrfamilienhaus
eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters.
Hallo Marie,
da der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, verursachungsgerecht abzurechnen, muss er sich demnach für einen Wasserzähler entscheiden.
Franz
Ausschlaggebend ist schlicht und einfach das, was du im
Mietvertrag unterschrieben hast. Gesetzliche Vorgaben zur
individuellen Abrechnung, wie bei der Heizung
(Heizkostenverordnung) gibt es hier (leider) nicht.Im Mietvertrag steht auch, dass das Treppenhaus von jedem
Mieter wöchentlich einmal zu säubern ist, was ich auch tat und
wofür ich unterschrieb.
Dieses Recht bleibt dir sicherlich weiterhin unbenommen…
Ohne Rücksprache mit den Mietern
beauftragt jedoch der Vermieter einen Putzdienst, wofür ich
monatlich über 14 € zahlen soll.
Im Mietvertrag steht wahrscheinlich aber über deiner Unterschrift auch ein Passus, in dem die umlegbaren Nebenkosten aufgeführt sind. Darunter stehen in Standardmietverträgen entweder explizit oder indirekt die Kosten für Treppenhausreinigung.
Was ist jetzt mehr wert: die
Unterschrift oder die Willkür des Vermieters?
Wenn dem nicht so ist, brauchst du diese Kosten nicht zu übernehmen.
Gruß N.