wasserzähler grundgebühr

Hallo, ist es rechtens, wenn ein Wasseranbieter seine Satzung für die Gebühren so gestalltet, dass er für Wasserzähler die Gebühr pro Haushalt verlangen kann und nicht pro Zähler? Im konkreten fall ist es so, dass wir ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung haben und uns die Wasserversorgung für einen Hauptwasserzähler die doppelte Gebühr abnimmt.

Hallo, ist es rechtens, wenn ein Wasseranbieter seine Satzung
für die Gebühren so gestalltet, dass er für Wasserzähler die
Gebühr pro Haushalt verlangen kann und nicht pro Zähler? Im

Hallo,
das ist eine vertragsrechtliche Problematik, das ist nicht ganz mein Gebiet.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gebühren davon abhängen sollen, was der Anschlussinhaber (der die Rechnung bekommt) mit dem Wasser macht, d.h. ob er das Wasser selbst verbraucht oder an einen Mieter weitergibt. Das scheint mir sinnwidrig.

Die Grundgebühr wird erhoben für den Aufwand, den Zähler zu betreiben und zu wechseln sowie um die Mengen abzurechnen. Und das erfolgt hier ja nur einmal.

Diese Satzung sollte man überprüfen. Auch hat der Versorger kein Recht zu fragen, wer aus dem Anschluss versorgt wird. Die Leistung besteht lediglich in der Lieferung von Wasser, egal wer das schließlich verbraucht.
Wenn ich einen Kasten Bier kaufe fragt mich auch keiner ob ich das alleine trinke.

Ich würde die Satzung bzw. Rechnung einem Rechtskundigen zeigen, ggf. der Verbraucherberatung.

Gruß! Ulf

Hallo Ulf,
danke für die Antwort, aber es ist so.
2009 wurde die Uhr bei uns gewechselt und in diesem Zusammenahng wurde nach der Anzahl der Haushalte gefragt. Ehrlich wie wir sind, haben wir eine 2 eingetragen. Promt kam die Rechnung mit der doppelten Zählergebühr. Auf unsere Frage, warum das so ist wurden wir nur auf die Satzung verwiesen und da steht es so drin (keine Ahnung wer so etwas beschließ). Also, um hier klarheit zu bekommen werde ich wohl einen Anwalt brauchen.
Für alles dies auch betrifft - Wasserversorgung Bautzen
Wahrscheinlich wieder EIN FALL FÜR ESCHER…
Gruß moke

Die Satzung ist m.E. fehlerhaft. Lass das prüfen!
Geh zur Verbraucherberatung und such’ Leute mit dem selben Problem. Sei fair und sprich mit den Stadtwerken darüber, was du vorhast, vielleicht lassen die es dann gar nicht erst zu einem Streit kommen.
Viel Erfolg!

die Rechnung mit der doppelten Zählergebühr. Auf unsere Frage,
warum das so ist wurden wir nur auf die Satzung verwiesen und
da steht es so drin (keine Ahnung wer so etwas beschließ).
Also, um hier klarheit zu bekommen werde ich wohl einen Anwalt
brauchen.
Für alles dies auch betrifft - Wasserversorgung Bautzen
Wahrscheinlich wieder EIN FALL FÜR ESCHER…
Gruß moke

Hallo Ulf,

ja sicher, wir werden das jetzt am in Ruhe angehen.

Danke und viele Grüße

Hallo Uli,

ich habe mich mal beim Anwalt versucht „Schlau“ zu machen. Er ist der Meinung, dass ein Einspruch gegen den Gebührenbescheid kein Erfolg bringt, denn dieser beruht auf der Satzung. Wenn, dann müßte man gegen die Satzung klagen und das würde ganz schnell vorm Landesverfassungsgericht landen. Er sieht wenig Erfolgsaussichten, außerdem würde das sehr lange dauern und erhebliche Kosten verursachen, vor den ich mich scheue - also heißt mal wieder: „zahlen“
Vieleicht werde ich diese Sache wirklich mal an die Offentlichkeit bringen, denn betrifft ja sicherlich einige Leute.

Viele Grüße
moke

Schreib’ denen, du hättest dich beim Ausfüllen geirrt und korrigiere die Anzahl der Wohneinheiten auf 1

Gruß! Ulf

Schreib’ denen, du hättest dich beim Ausfüllen geirrt und
korrigiere die Anzahl der Wohneinheiten auf 1

Gruß! Ulf

Diese Idee hatte ich auch schon, aber das fand mein Rechtsbeistand nicht lustig, denn es würde unter Umständen den Kadi auf den Plan rufen, wegen bewuster Angabe falscher Tatsachen.

Viele Grüße
moke

Hallo,

bei den wasserversorgern die ich kenne und das sind einige wird pro zähler eine grundgebühr verlangt.
daß ein versorger pro wohnung die grundgebühr verlangt ist mir neu.
lass dir mal die avb-wasser-v zeigen was da genau drin steht.
in der din 1988 steht nichts darüber dass man für einen wasserzähler mehrere grundgebühren verlangen kann.

gruß hans

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Hallo Hans,

danke für die Antwort, habe mir die avb-wasser-v gerade mal grob angesehen. Leider kann ich da nichts finden, dass die Grundgebühr nicht auf die Haushalte gerechnet werden darf, überhaupt ist von einer Grundgebühr als solche nichts zu finden.
Werde mir wohl jeden § intensiv durchlesen müssen, obwohl nicht glaube, etwas brauchbares zu finden.

Viele Grüße
moke

Wie ist denn die genaue Formulierung in der Satzung?

Wie ist denn die genaue Formulierung in der Satzung?

Hallo,

ich habe keine Satzung gefunden. Nur den Link
http://www.kwbz.de/index.html

Oha dahinter steckt der Abwasserverband Peine. Die sind in letzter Zeit etwas rigide geworden.
Trotzdem mal schriftlich die Satzung anfordern mit dem entsprechenden Passus.

Hast Du keine Rechtschutzversicherung? oder einen Freund der eine hat und das gleiche Wasser bezieht. Leztendlich würde ich dann doch mal konkret beim Anwalt nachfragen.

Immerhin dürfte es so um 200 bos 300 Euro im Jahr gehen?

hallo es scheint nicht nur euch so zu gehen…
mein wasserverband hat mir schon mehrmals ein schreiben geschickt mit aufforderung anzugeben was alles im Haus ist und letztens stand drin bei unrichtiger Angabe kann es passieren, dass wir strafe zahlen müssen. und da ich meine Praxis mit Haus habe …kam natürlich der Brief ich müßte zwei Grundeinheiten trotz eines zählers bezahlen und dass sind 300 euro mehr im Jahr!!!

mfg anja