Wasserzähler nicht angemeldet - wer zahlt?

Hallo liebe Community, ich glaube, ich habe hier einen etwas ausgefallenen Fall. Vielleicht kennt sich jemand aus, der ähnliches schon erlebt hat.
Beim Auswechseln der Wasserzähler in meiner vermieteten Wohnung wurde nach 10 Jahren festgestellt, dass 2 Zähler nie angemeldet waren - wer zahlt nun?
Und das kam so:
2005 - Zähler werden im ganzen Haus eingebaut.
2006 - 5 von 6 Wohnungen im Haus werden bezogen.
2008 - Die Wohnung, die später meine wird, wird zum erstem Mal vermietet.
2008 - Ich übernehme die Wohnung mitsamt Mieter. Den Zählerstand meldet der Vorbesitzer (gleichzeitig Bauherr des Hauses) an die Hausverwaltung.
2010 - Die Zähler, die standartisiert alle 5 Jahre gewechselt werden, werden ausgetauscht. In meiner Wohnung allerdings nur die im Bad (die in der Küche nicht, fällt aber niemandem auf).
2013 - Mieterwechsel: Ich melde alle(!) Zählerstände an die Hausverwaltung.
2014 - schon wieder Mieterwechel: ich melde wieder alle Zählerstände an die Hausverwaltung.
2015 - Die Zähler werden wieder turnusgemäß gewechselt. Meine Mieterin gibt einem aufmerksamen Nachbarn den Schlüssel, um den Mitarbeiter des Energieversorgungsunternehmens in die Wohnung zu lassen. Dem Nachbarn fällt auf, dass der Energieversorger die Zähler in der Küche nicht wechseln wollte, weil er sie nicht auf seinem Zettel stehen hat. Die Zähler waren nie angemeldet.

Tatsache ist: die Hausgemeinschaft hat von Anfang an „mein“ Küchenwasser mitbezahlt.
Meine erste Frage ist: Wer hätte die Zähler anmelden müssen? Nicht der Energieversorger, der diese geeichten Geräte eingebaut hat?
Die Hausverwaltung erklärte mir, dass die „Schreibdamen“ von meiner Zählerstandsmeldung bei Mieterwechseln nur die Zählerstände an den Energiedienstleister übermittelt, die von diesem angefragt werden (fertiges Formular mit Zählernummern). Dass da immer noch zwei weitere Zähler genannt gewesen wären, die den Damen scheinbar nicht aufgefallen sind (bzw. egal waren - würde ich mal sagen), können man ihnen nicht vorwerfen.

Nun sind da einerseits ein Warm- und ein Kaltwasserzähler mit einem Stand der letzten 10 Jahre drauf, zum anderen Mieter, die längst über alle Berge sind, zum Dritten ein Energieversorger, der eine Nachzahlung rekonstruiert, eine Hausverwaltung, die sich aus der Verantwortung ziehen will und zu guter letzt eine Wohngemeinschaft, die zu recht eine Rückzahlung erwartet.

Muss ich den „Schaden“ bzw. das Wasser der letzten 10 Jahr nun alleine zahlen? Ist das so rechtlich richtig?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Wer sonst ? Jedenfalls grundsätzlich.

Man kann sich sicherlich auf Verjährung( 3 Jahre) berufen und muss nicht alles alleine nachzahlen.

Man mag zwar alle Zählerstände der Verwaltung genannt haben, aber die Abrechnung die man auch seinem Mieter präsentierte hat man ja wohl nicht nachvollzogen oder ?
Wieso fällt das nicht auf, wenn so wenig verbraucht wird.

Ich finde auch seltsam, das die Uhren vom Energieversorger geliefert und getauscht werden. Sind denn die Mieter dann selbst Kunde des Versorgers ?
Wäre für mich untypisch.

Energieversorger tritt auch als Abrechnungsdienstleister auf ?

MfG
duck313

Hallo,

und Frohe Fest.

Also für mich ist es Schwer vorstellbar, das der örtliche Wasserversorger sich um die Installation und Wartung der Verbrauchsmeßgeräte in den einzelnen Mietwohnungen kümmert.

Normalerweise gibt es einen Hauptzähler und dahinter liegen nur Private Meßgeräte.