Wasserzähler NIO oder Wasserverlust. Vermieter macht nichts. Was tun ?

Hallo,

eine Person wohnt in einer Mietwohnung. Letztes Jahr wurden neue Kaltwasserzähler eingebaut. Beim jährlichen Ablesen stellte sich auf einmal ein ernormer Wassermehrverbrauch heraus.
Obwohl sich an den Gepflogenheiten der Person nichts geändert hat ( kein mehr duschen, etc. ).

Der Mehrverbrauch tendiert bis ca 15m³ Wasser.

Vor kurzem war die Person in Urlaub und hat davor und gleich danach den KW Zähler fotografiert. Und siehe da, in Abwesenheit gingen 1m³ Wasser über den Zähler ( es war niemand in der Zeit in der Wohnung ).

Entweder spinnt der Zähler oder es ist etwas undicht. Die Person überprüfte alle Zapfstellen und fand nichts. Alles dicht. Nirgendwo läuft Wasser.

Man teilte dies dem VM mit. Dieser wiegelt aber nur ab und sagt das der Mieter schauen soll ob nicht irgendwo doch was undicht ist ( Toilettenspülung vermutet er ). Auch will der die Zähler nicht überprüfen lassen da diese ja neu sind. Der Mehrverbrauch sei also gerechtfertigt.

Der Mieter will das nicht so auf sich sitzen lassen und die Nebenkostenabrechnung erstmal anzweifeln.

Welche Rechte hat er ? Was sollte er tun ?

MfG

Moin,

Nirgendwo läuft Wasser.

mutige Aussage! Ob eine Wasserkastenenglocke wirklich sauber schließt, sieht man erst, wenn man den Wasserspiegel gegen das Licht betrachtet, notfalls Taschenlampe benutzen.

3 Wochen sind 21 Tage sind 504 Stunden sind 3024 Minuten. Wenn 0,3 Liter (für die Erbsenzähler: 0,330688) pro Minute weglaufen, hast Du Deinen Kubikmeter.

Gruß
Ralf

Dass ein Wasserzähler zählt, wenn kein Wasser durchfließt, würde alle Regeln der Physik brechen. Dort wo sich kein Schaufelrad dreht, kann sich auch kein Zählwerk von Geisterhand bewegen.

Irgendwo ist eine undichte Stelle oder durch eine falsche Installation zapfen unberechtigt Nachbarn Wasser zum Zähler ab. Das ganze lässt sich doch einfach kontrollieren, wenn man den Haupthahn vor dem Zähler zudreht. Ich nehme auch an, dass der Toilettenspülkasten undicht ist, dieser würde sich dann bei abgesperrtem Hahn innerhalb kürzester Zeit von selber leeren.

Nur in Zusammenarbeit mit dem Vermieter lässt sich das Problem lösen und nicht mit der juristischen Keule. Am Schluss stellt ein Gutachter fest, dass doch der Spülkasten undicht war und der Mieter darf die Gerichtskosten zahlen.

Moin,

ist Dein Excel kaputt? :grinning:

504 x 60 = ???
im Kopf = 5 x 6 sind 30 + noch 3 Nullen dazu ==> 30.000 + paar Zerquetschte.

Das wäre aber echt viel! Und ganz ohne Hilfsmittel sichtbar.
Ich bin für 0,033 Liter pro Min.

Gruß *Erbsenzählerin*
.

Du hast dich verrechnet. 24 x 60 x 21=

Und wenn sich rausstellt das wirklich der Wasserkasten z.B. langsam leerläuft und immer nachspeist ? Muss der Vermieter dann nicht dafür aufkommen ? Wäre ja ein Defekt.

Oder grundsätzlich gefragt : Der Vermieter muss doch prüfen woher der Wasserverlust kommt. Also auch die Zapfstellen in der Wohnung.

Oder ist hier der Mieter in der Pflicht ?

Hallo!

Der Vermieter muss prüfen oder prüfen lassen, wenn er Hinweise vom Mieter bekjommt, es fand auch ein nicht unerheblicher Verbrauch (der nicht auf Ablesefehlker beruht) stattgefunden hat.
Aber die bitte an den Mieter „Schau doch mal genau nach, Hinweis Spülkasten“ ist nicht verkehrt.
Man darf von einem Mieter schon erwarten er kann in der toilettenschüssel einen unzulässigen Wassernachlauf beobachten.
Schüsselwände mit Papietr trockenwischen, ggf ein trockenes papier an die Wandung kleben und auf Nässe beobachten.
Ein ständiges auch geringes Rinnen kann man allein optisch sehen, ist es viel weniger,dann bietet das papier einen Hinweis.

Übrigens, an der wasser hat es ein kleines Rädchen, was ( siehe Typenaufschrift am Zähler) minimalen verbrauch anzeigt.
Meist 0,1 l pro Rädchenumdrehung.
Das Rädchen müsste sich also ständig drehen, wenn es so einen Verbrauch hätte, wie Du bemerkt hast.

Toilettenspülung wäre Fehlerquelle Nr. 1.

Hast Du eine eigene Gasheizung in der Wohnung, Gastherme an der Wand ?
Dort drin wäre ein Sicherheitsventil, was bei einem Fehler Wasser ins Abwasser einleitet (da ist so eine Art Trichtereinlauf drin). Das würde auch unbemerkt geschehen.

Sonst müsste ein Wasserverbrauch von 1 m³ in 3 Wochen sich als Überschwemmung oder Feuchteschaden abzeichnen, das wären 100 volle Badewanne, die können nicht unsichtbar austreten.
Nur unsichtbar in vorh. Ablaufleitungen abrinnen.

Zusätzlich sind bestimmte Fehler bei Thermostat-Mischbatterien bekannt, dort kann wegen eines defekten Rücklaufventils ein ständiger Verbrauch angezeigt werden ( es findet ein Wasserkreislauf zw. WW-Behälter der Heizung und der Mischbatterie statt, über die Wasseruhr).

Wenn Du Toilette ausgeschlossen hast, keine Gastherme und kein Thermostat-Mischbatterie hast, dann fordere den Vermieter auf einen Handwerker zur Prüfung zu schicken.
Weigert er sich( kann er nicht ernsthaft), dann musst Du halt den selbst bestellen und bezahlen und forderst dieses Geld dann vom VM zurück.
Oder verrechnest es , nach vorh. Ankündigung, mit der Mietzahlung.

Kündige gleich an, die kürzt die Wasserabrechnung für diesen Mehrverbrauch. (Wie auch immer man die Menge später glaubhaft machen will)

Noch eins: Du hast sicher 2 Wasseruhren bekommen, Kalt und Warm. Welche zeigt Verbrauch in Ruhe an ?

Der Wasserkasten läuft nicht langsam leer, das ist ja das Problem. leckt er, dann läuft doch sofort neues Wasser endlos nach ! Er füllt sich selbsttätig wenn sein Wasserspiegel sinkt, egal woher, durch Spülen oder Undichtigkeit am Bodenventil.

MfG
duck313

1 Like

Ne, eher so SECHS Badewannen.
Du hast beim Schreiben an Wassereimer gedacht, stimmt es?

30240
Und das sind dann 0,03l pro Minute.
Das sind 30ml, etwa 600 Tropfen pro Minute nach der Faustformel.
10 Tropfen pro Sekunde wäre schon ein kleines Rinnsal, was man in der Schüssel bemerken könnte.

Vielleicht sind aber die Wasserhähne in der Waschküche auch schuld, weil falsch zugeordnet?

Ich nehme mal an, der Streitwert der Wasserrechnung beträgt weniger als 30 Euro. Lohnt sich das, darum zu streiten? Verursacht hast den Schaden ja du, weil du aben unaufmeksam warst.

Die Reparatur des Spülkastens ist Vermietersache, je nach Mietvertrag kann er aber auch Kleinreparaturen bis 100€ auf dich abwälzen. Sofern der Spülkasten defekt ist, wohlgemerkt.

@ Erbsenzählerin

touché! Brauch kein Excel, um mich zu verrechnen, bin schon groß. Aber wenn ich mir’s so überlege - manchmal reichen 6 Minuten für die volle Stunde.

Und ganz ohne Hilfsmittel sichtbar.

Gieß mal 0,3 Liter in einer Minute ins Wachbecken, da kriegst Du einen lahmen Arm.

Gruß
Ralf

Hallo.
Eher ist mir eine Null zu viel durchgerutscht.

Mfg
duck313

Wo bitte gibt es noch Wasser/Abwasser zum m³-Preis von Euro 2,00?
Bei mir kostet der m³ derzeit ca. 6,00.
.