Hallo,
die Ausstellung der Waffenbesitzkarte ist auch eine Ermessenentscheidung der zuständigen Behörde. Von daher kann man kaum einen Katalog aufstellen, da jedes Mal der Einzelfall geprüft und beurteilt wird.
Es muss aber schon eine besondere Gefährdungslage vorliegen, damit man einer Person erlaubt, eine scharfe Waffe zum Selbstschutz zu erwerben. Die mit zum Leben gehörende Gefahr gehört nicht dazu. Man darf nicht vergessen, dass der Besitz einer Waffe schon eine - hohe - Gefahr an sich darstellt, die Güterabwägung zwischen der von der Waffe ausgehenden Gefahr und die dem Antragstelle drohende persönliche Gefahr dürfte letztlich entscheiden.
Man kann die Sache einfach austesten, indem man einen Antrag stellt und bei Ablehung gegen denselben Widerspruch einlegt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass z.B. der Amoklauf von Winnenden mit einer legalen Waffe - der Eigentümer hatte eine Waffenbesitzkarte - durchgeführt wurde. Allerdings kamen dazu noch Versäumnisse des Eigentümers hinzu.
Die Behörden neigen deshalb dazu, im Zweifelsfall den Waffenerwerb nicht zu genehmigen.
Gruss
Iru