Wbs- Schein beantragen- Frage zum Ausfüllen

… der Einkommensbescheinigung
Ein Bezieher von Arbeitslosengeld 2 moechte in Berlin einen Wbs -Schein beantragen und hat dabei folgendes Problem:
In der Einkommensbescheinigung sollen Bruttolöhne eingetragen werden ( auch aus Ersatzlohnleistungen wie Alg 2)
Soll der Bezieher von Alg 2 also hier den monatlichen Betrag eintragen?
Normalerweise wuerden ja einfach die entsprechenden Bescheide ausreichen, aber in der Anleitung steht das auch Arbeitslosengeld eingetragen werden muss. Es macht einen ein wenig stutzig, da bei Alg 2 ja kein Brutto/Nettoeinkommen in dem Sinne vorhanden ist.

Wer kann weiterhelfen und sagen was man dort nun genau eintragen soll?
Im Internet steht das das Wohnungsamt keine Sprechstunden hat wo man persoenlich Auskunft einholen kann und man den Antrag eben an die angegebene Adresse senden soll.

ich hoffe jemand kann weiterhelfen, damit der Antrag so schnell wie moeglich ausgefuellt werden kann.
Ich bedanke mich im voraus

Hallo,

ALG II ist keine Lohnersatz - Leistung, sondern eine Leistung der Grundsicherung.

Wenn die Person also bisher alleinig ALG II + KDU ( Kosten der Unterkunft + Heizung ) bekam, so hätte sie kein Einkommen.

Dem Antrag wäre eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides ( ALG II ) beizulegen.

mfg

nutzlos

Achso, das war nicht bekannt.
Wir dachten bisher das Alg 2 auch eine Lohnersatzleistung ist, da wir das so gelesen haben.
Also muss dem Antrag nur die Einkommenserklaerung+ der aktuelle Bescheid beigelegt werden?
Muessen eventuell auch die Bescheide der letzten 12 Monate oder nur der aktuelle Bescheid dazu?

Hallo,

Achso, das war nicht bekannt.
Wir dachten bisher das Alg 2 auch eine Lohnersatzleistung ist,
da wir das so gelesen haben.
Also muss dem Antrag nur die Einkommenserklaerung+ der
aktuelle Bescheid beigelegt werden?

So wie in den Hinweisen zur Einkommenserklärung zu lesen, wären ALG II + KDU in dem Formular unter Punkt 1.7 zu benennen.

Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formul…

Muessen eventuell auch die Bescheide der letzten 12 Monate
oder nur der aktuelle Bescheid dazu?

Allgemein wurde in der Beschreibung alternativ von den Einkommensnachweisen der letzten 12 Monate gesprochen.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterf…

Im Hauptantrag auf den Wohnberechtigungsschein wäre dann das Feld " Eigene Einkünfte " ( § 21 WoFG ) mit „ja“ anzukreuzen.

Zitat:

_"(2) Zum Jahreseinkommen gehören:

7.1
die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den §§ 19 bis 22 und 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,"_
Zitat Ende

( Womit ALG II + KDU bezeichnet wären )

Quelle:

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…

Da dieser Antrag allerdings harter Tobak ist, sollten aufkommende Fragen zu einzelnen Punkten im zuständigen Wohnungsamt ( oder Bürgerbüro ) konkret beantwortbar sein. Wenn ansonsten alle Dokumente und Belege beisammen wären, dürften sich wenige fragliche Punkte im Rahmen einer persönlichen Antragsabgabe ergänzen / eintragen lassen.

mfg

nutzlos