[quote=„Opa1, post:13, topic:9465911, full:true“]
Stimmt.
Es ärgerlich auch wenn einige Sofa-Profis [/quote]
Ich nehm dich gerne mal mit aufs „Sofa“. Du wirst dich wundern …
Ratschläge geben in etwa: „Fachbetrieb anschalten“.
Ich suche nach Lösungen, nach Alternativen, suche echte Erfahrung und Know-how, Ideen, die besser als meine sind!
Du willst rumpfuschen.
Ich bin der Letzte, der etwas gegen handwerklich einwandfreie Improvisation einwendet.
Im Gegenteil. Das gehört zu meinem Spezialgebiet.
Dafür muss man allerdings zu allererst sein Handwerk beherrschen und sich mit den Materialien auskennen.
… anstatt ein Loch ausflexen?
DAS IST Pfusch.
Wie das handwerklich einwandfrei zu lösen ist, habe ich beschrieben.
Das kann ggf. tatsächlich darin münden, dass das gesamte Rohr erneuert werden muss.
Das kann man auch erst dann beurteilen, wenn man das getrennt hat.
Deine laienhafte Annahme, dass da ja „kein Wasser dorchgeflossen ist“, stimmt so nicht.
Das Rohr wird mit Kondenswasser belastet und das wirkt oft agressiver als „normales“ Abwasser.
Ich habe genug alte Gussrohrleitungen „angefasst“, die von aussen noch einwandfrei aussahen, aber stellenweise nur noch so dünn wie Papier waren.
Aber das kannst du ja als Opa Besserwisser nicht wissen.
Ich bin selber oft genug in der undankbaren Situation, den Pfusch von Kollegen, die es „nicht so genau genommen haben“ zu erkennen und zu beseitigen. Bestenfalls noch während der Bauphase und bevor es zu einer Schädigung der Bausubstanz gekommen ist.
Ja, es gibt ihn, den Pfusch am Bau. Unbestritten.
Hier aber zu verlangen, deinen angedachten Pfusch abzusegnen, ist der Gipfel der Dreistigkeit.
Gigantische Steinblöcke kaufen, liefern und Treppe einbauen lassen anstatt vor Ort aus Beton 2xZigzag ausgießen und Standard-Platten als Stufen Draufliegen?
Was soll jetzt diese andere Baustelle hier?
Für gute Tipps aus Erfahrung, für Info über deutsche Vorschriften und Recht- bedanke ich mich,
Die Vorschriften zwingen den Fachhandwerker dazu, mit zugelassenen Materialien und Verfahren zu arbeiten.
Der Handwerker hat nach den anerkannten Regeln der Technik und nach aktuellem Stand der Technik und Vorschriften zu arbeiten.
Das kann z.B. dazu führen, dass ein „einfacher“ Reparaturauftrag darin mündet, dass der Handwerker die komplette Wasserversorgung eines Hauses sperrt, ja sperren muss und dann eine Komplettsanierung erfolgen muss, weil die Trinkwasserleitungen noch aus Blei sind …
Ähnliche Szenarien gibt es auch bei anderen Gewerken.
Eine Gewährleistung kann und darf ein Handwerksbetrieb nicht ausschliessen. Selbst dann nicht, wenn der Auftraggeber dies schriftlich bestätigt. Das ist unwirksam.
Abschliessend:
Mach was du willst, belästige aber bitte nie mehr dieses Forum mit deinen Fragen, um die, die sich in ihrer Freizeit mit den Problemen anderer befassen, dafür zu verunglimpfen.