Webbook per eBay zum Werbezweck verkaufen?

Liebe/-r Experte/-in,

Ziel:
Eine Schule, die eine Behandlungsform ausbildet, soll beworben werden.

Weg:
Der Verkauf eines Webbook soll diese Ausbildung bekannter machen.

Frage:
Ist es opportun ein Webbook für den SofortKauf-Preis von 1 Euro per eBay zu „verkaufen“ und dieses dem Käufer per eMail zuzusenden?
Das besagte Webbook ist ein Leitfaden zur Ausbildung auf die ja eigentlich hingewiesen werden soll.

Fazit:
Es wird also etwas verkauft, es wird etwas zugesandt, eine Rechnung an eBay wird bezahlt.
Gibt es dennoch Probleme die hier nicht bedacht sind ?

(Bisher hab ich per eBay übrigens nur als Privatperson mal das eine oder andere verkauft)

Danke & Gruß

Grundsätzlich sehe ich da keine Probleme, es sei denn dass - aus welchen Gründen auch immer - es untersagt ist zu werben.

Beispiel: Ein Arzt darf prinzipiell nicht für eine Leistung, sondern allenfalls für die Erklärung dieser Leistung, werben; das machen oftmals Zahnärzte, die auf diese Art - recht teure - Implantologie
„bekanntmachen“.

Ein Rechtsanwalt darf ebenfalls nicht werben; er kann allenfalls seine Spezialgebiete (Fachanwalt für
…recht) im Rahmen von Anzeigen veröffentlichen.

Gruß Wolfgang

Hallo, lies Dir doch mal diese Infos durch:

http://community.ebay.de/topic/Einstellen-Und-Verkau….

http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-auf-ebay-ebo…

Hoffe das hilft. Ralf :smile:

Guten Morgen,

da weiß ich leider auch nicht so genau Bescheid, bitte lies doch nochmal in den Verkaufsgrundsätzen nach.
Ich bin allerdings öfters in den unterschiedlichsten Kategorien über solche Angebote gestossen, z.B. Flyer für teure Hotels oder Kataloge für exclusive Möbel. Ob das allerdings bei „Entdecktwerde“ entfernt wird weiß ich nicht.

Einen guten Rutsch & Grüße

Hallo!
Sehr kompliziert, ich habe keine Ahnung, tut mir leid!
Gruß

Hallo,

solange sich keiner darüber aufregt sollte es keine Probleme geben.

Ist ein wenig eine Grauzone.

Wird aber andererseits bei z.B. Wohnungsvermietungen öfters angewandt und diese Auktionen werden nicht gelöscht.

Wenn alles 100%-ig im Auktionstext steht sollte es klappen - denke ich.

  1. Wenn Sie eine Schule bewerben wollen, ist ein Verkauf von Informationen mit Sicherheit nicht der richtige Weg, die Infos an den Mann zu bringen! Werbung die auch noch Geld kostet? Das funktioniert nicht, kein Mensch kauft Werbung. Nicht mal für einen Euro.
  2. Es gibt die Seite kleinanzeigen.ebay.de, hier können Sie Infos kostenlos anbieten. Ebenso auf quoka.de und anderen Seiten. Werbeflyer, Plakate, Werbebanner auf bekannten Internetseiten etc. Ich bin Grafikdesignerin und mir fällt so einiges ein, wie Sie Ihr Produkt bzw. die Schule so bewerben können, dass die Werbung Interesse weckt und für den Interessenten kostenlos ist.
  3. Probleme kann es bei Ebay immer geben… Leute die nicht bezahlen, negative Bewertungen abgeben ohne Grund, Personen die den Account hacken und andere Ware/Dienstleistungen anbieten, das Geld der Käufer unterschlagen und Sie sind dann der „Blöde“ und und und… ich hab so meine Erfahrungen gemacht. Außerdem müssen Sie die Gebühren bedenken. Bei dauerhaftem Verkaufspreis von nur einem Euro kann es sein, dass Sie ins Minus kommen.

Fazit: Ich würde auf Ebay nur dann verkaufen, wenn ich damit Gewinn erziele, denn nur so hält sich der „negative Mist“ mit den positiven Seiten von Ebay (nämlich herausragende Gewinnoptimierungen im Vergleich zu anderen Verkaufswegen) in der Waage.
Für Werbezwecke würde ich mir andere Wege überlegen.

Bitte und Gruß zurück

Hallo!

Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Angebot gegen den folgenden eBay-Grundsatz verstößt:

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-catalog.html

Ansonsten wenden Sie sich über das Kontaktformular bei eBay lieber selbst mal an eBay direkt, denn die müssten es ja am Besten sagen können.

LG + guten Rutsch!
Claudia

Sofern das Angebot gesetzeskonform ist und im Angebot explizit auf den Kaufgegenstand hingewiesen wird, sehe ich keine Schwierigkeiten eBay als Werbeplattform für diese Sache zu missbrauchen.

Unter Umständen entspricht der Kaufgegenstand nicht den eBay AGB – somit besteht die Gefahr dass eBay irgendwann das Angebot löscht.

Liebe Blümia, ich glaube so etwas ist nicht gestattet,
100 % weiß ich das aber nicht.
Aber es gibt bei eBay auch die Möglichkeit Inserate einzustellen, hab ich schon bei Autoverkäufern gesehen.
Liebe Grüße
Linda