Wechel Schulbezirk Sachsen Grundschule

Guten Tag,

unsere Grundschule hat einen total miesen Ruf. Wir möchten nun unsere Tochter in einem anderen Ort einschulen lassen. Wir sind berufstätig, aber nicht in diesem Ort (liegt auch nicht an der Strecke - die Begründung fällt also schon weg). Oder wird das gar nicht geprüft? Wer hat Tip´s?

Hi,

in Sachsen können auch Ausnahmen erteilt werden:

Eine Ausnahme vom Schulbezirk oder Einzugsbereich kann genehmigt werden, wenn

* pädagogische Gründe dafür sprechen,
* besondere soziale Umstände vorliegen,
* es die Verkehrsverhältnisse erfordern oder
* dadurch die Berufsausbildung wesentlich erleichtert wird.

Muss natürlich begründet werden.

Hat die andere Schule vielleicht bestimmt Schulfächer, die in der Schule im „richtigen“ Schulbezirk nicht hat?

LG Aileen