Wechsel aus der PKV in die GKV wenn man den Job selbst gekündigt hat?

Ich werde zum 01.11.19 einen neuen Job antreten. Meine Idee ist, den Job einen Monat früher zu kündigen und dadurch 1 Monat arbeitslos zu sein. Könnte man in diesem Zusammenhang dann aus der privaten Krankenversicherung zurück in die GKV wechseln?

Ich bin kein Versicherungsexperte, bin aber der Meinung, dass deine Angaben zu mager sind, um dir seriös zu antworten.

Alter und zu erwartendes Einkommen sind die Argumente.

Die Krankenkasse der Wahl wird dich über ihre Zugangsvoraussetzungen informieren.

Das Problem ist ja, dass ich auch im neuen Job über der Gehaltsgrenze sein werde. 55 bin ich noch nicht. von daher würde das kein Problem darstellen.

So etwas kann man auch von Anfang an schreiben, ebenso auch

Dann habe ich trotzdem schlechte Nachrichten für dich:

Letzter Ausweg arbeitslos melden
Solange Selbstständige oder Angestellte die Altersgrenze nicht
erreicht haben, können sie durch zwei besonders rabiate Schritte in die
gesetzliche Krankenversicherung zurück. Sie melden sich entweder
arbeitslos. Bei Bezug des Arbeitslosengeldes I können sie sich
gesetzlich krankenversichern.

Wenn du aber selbst kündigst, hast du eine Sperre von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld, insofern wird das auch mit Kündigen 4 Monate vorher bis zum 1.11. verdammt eng, um nicht zu sagen: vergiss es. Es sei denn, du einigst dich mit dem aktuellen Arbeitgeber, sofern das überhaupt noch zeitlich passt, dass er dir „rechtzeitig“ kündigt, so dass du keine Sperre beim ALG hättest (wenn du denn überhaupt Anspruch darauf hättest, weil du auch dazu nichts geschrieben hast).

Du könntest dich mit deinem neuen AG einigen, in der Probezeit unter der Entgeltgrenze zu arbeiten. Dann bist du automatisch gesetzlich krankenversichert. Nach der Probezeit kannst du, mit dem erhöhten Entgelt weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Allerrings muss der AG eine vorausschauende Betrachtung vornehmen. Ihr müsst also ganz genau rechnen, dass du nicht insgesamt trotzdem oberhalb der Pflichtgrenze verdienst.

Soon